Beistellungen Musterklauseln

Beistellungen. Von uns beigestellte Stoffe, Teile, Behälter und Spezialverpackungen bleiben unser Eigentum. Diese dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Die Verarbeitung von Stoffen und der Zusammenbau von Teilen erfolgen für uns. Es besteht Einvernehmen, dass wir im Verhältnis des Wertes der Beistellungen zum Wert des Gesamterzeugnisses Miteigentümer an den unter Verwendung unserer Stoffe und Teile hergestellten Erzeugnissen werden, die insoweit vom Lieferanten für uns verwahrt werden.
Beistellungen. Von uns beigestellte Stoffe, Teile, Behälter, Spezialverpackungen, Werkzeuge, Messmittel oder ähnliches (Beistellungen) bleiben unser Eigentum. Bei Verarbeitung, Verbindung, Ver- mischung dieser Materialien erhalten wir im Verhältnis des Wertes dieser Materialien zum Wert des Gesamterzeugnisses Miteigentum an dem neuen Erzeugnis. Vervielfältigungen von Beistellungen dürfen nur nach unserer vorheri- gen Zustimmung angefertigt werden. Die Ver- vielfältigungen gehen mit ihrer Herstellung in unser Eigentum über. Ein Zurückbehaltungs- recht, gleich aus welchem Grund, steht dem Lieferanten an den Beistellungen nicht zu. Bei- stellungen sowie Vervielfältigungen davon dür- fen Dritten (auch Unterlieferanten) nicht zu- gänglich gemacht und nicht für andere als die vereinbarten Zwecke verwendet werden.
Beistellungen. Die Beistellung (Anschluss und Lieferung) von Wasser, Strom, Beleuchtung im erforderlichen Ausmaß und Arbeitsgerüsten, die sich für die Ausführung der Prüfarbeiten eignen und die den geltenden gesetzlichen und sonstigen Vorschriften genügen, gehen zu Lasten des AG, der auch für ihre Bereitstellung zeitgerecht zu sorgen hat.
Beistellungen. Von TIGER beigestellte Spezifikationen, Muster und sonstige Unterlagen und Behelfe stehen, im alleinigen geistigen und körperlichen Eigentum von TIGER und TIGER behält sich diesbezüglich alle Rechte vor. Beistellungen dürfen nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden, von TIGER weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht bzw. veröffentlicht werden und sind stets vertraulich zu behandeln. Beistellteile von TIGER (Vormaterial, Bestandteile, etc.) bleiben in jedem Fall TIGER Eigentum und sind, wenn sie für den vereinbarten Zweck nicht mehr benötigt werden unaufgefordert an TIGER zurückzustellen. Erfolgt keine Rückstellung werden dem Lieferanten die entsprechenden Kosten der Beistellungen in Rechnung gestellt.
Beistellungen. 5.1 Vom BESTELLER beigestellte Güter bleiben Eigentum des BESTELLERS.
Beistellungen. Porsche behält sich das Eigentum an den von Porsche beigestellten Sachen vor. Verarbeitung oder Umbildung durch den Vertragspartner werden für Porsche vorgenommen. Werden die Beistellungen mit anderen, nicht Porsche gehörenden Sachen verarbeitet oder vermischt, erwirbt Porsche das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes seiner Beistellungen zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Vertragspartners als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Vertragspartner Porsche bereits hiermit anteilmäßig Miteigentum an der Hauptsache. Porsche nimmt die Übertragung bereits hiermit an. Der Vertragspartner verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum kostenlos für Porsche.
Beistellungen. Die von SERTO beigestellten Artikel, Behälter, Spezialverpackungen, Messmittel oder Ähnliches (Beistellware) bleiben Eigentum der SERTO. Der Lieferant haftet für die von SERTO beigestellten Waren, sofern diese beim Herstellprozess beschädigt werden. Ein Zurückbehaltungsrecht, gleich aus welchem Grund, steht dem Lieferanten an den Beistellungen nicht zu.
Beistellungen. 7.1. Materialbeistellungen von Frequentis, wie Werkzeuge, Testgeräte, Materialien bleiben im Eigentum von Frequentis und sind auf Kosten des Auftragnehmers unvermeidlich getrennt zu lagern, zu bezeichnen und zu verwalten sowie zu versichern. Ihre Verwendung ist nur für die Aufträge von Frequentis zulässig. Bei Wertminderung, Beschädigungen oder Verlust ist vom Auftragnehmer Ersatz zu leisten. Der Auftragnehmer wird sofort bei Erhalt die Beistellungen auf Funktionsfähigkeit prüfen und den ordnungsgemäßen Erhalt längstens binnen 2 Werktagen schriftlich bestätigen. Die Beistellungen sind nach Beendigung des Auftrages oder der Zusammenarbeit ohne besondere Aufforderung auf Kosten des Auftragnehmers an Frequentis in sachgerechter Verpackung zu senden, sofern sich Frequentis nicht schriftlich mit einer anderweitigen Verwendung einverstanden erklärt oder sie bestimmungsgemäß verbraucht sind.
Beistellungen. (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Beistellungen des Auftragge- bers unter Anwendung der im Verkehr üblichen Sorgfalt auf er- kennbare Mängel zu überprüfen und, falls solche vorliegen, diese dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
Beistellungen. Beigestelltes Material bleibt Eigentum des Bestellers. Er behält sich das Eigentum an beigestellten Materialien in der Weise vor, dass der Lieferant die an den Besteller zu liefernden Gegenstände im Auftrage des Bestellers für ihn anfertigt; insoweit ist der Besteller Hersteller im Sinne des Gesetzes. Das Eigentum an diesen Gegenständen steht im jeweiligen Fertigungszustand dem Besteller zu. Der Lieferant verwahrt die Gegenstände unentgeltlich für den Besteller. Bei der Verarbeitung des Materials des Bestellers anfallende Abfälle und Späne bleiben Eigentum des Bestellers und sind mit den hergestellten Teilen zurückzugeben.