Freistellung Musterklauseln

Freistellung. 5.1 Unter den Voraussetzungen der Abschnitte 5.5, 5.6 und 5.7 unten gilt Folgendes: Wenn ein Dritter Ansprüche entweder gegen Sie oder Oracle („Empfänger“ - wobei sich dieser Begriff auf Sie oder Oracle beziehen kann, je nachdem welche Partei das Material erhalten hat) geltend macht, dass von Ihnen oder Oracle („Bereitsteller“ - wobei sich dieser Begriff auf Sie oder Oracle beziehen kann, je nachdem welche Partei das Material bereitgestellt hat) bereitgestellte und vom Empfänger genutzte Informationen, technische Konzepte, Spezifikationen, Anleitungen, Software, Daten, Hardware oder Material (gemeinsam als „Material“ bezeichnet) dessen Rechte am geistigen Eigentum und damit verbundene Schutzrechte verletzen, so übernimmt der Bereitsteller auf eigene Kosten die Rechtsverteidigung des Empfängers und hält den Empfänger schadlos in Bezug auf Schäden, Haftungsansprüche, Aufwendungen und sonstige Kosten, die dem Dritten, der die Rechtsverletzung geltend macht, gerichtlich zuerkannt werden oder die gemäß einem Vergleich, dem der Bereitsteller zugestimmt hat, diesem Dritten zuerkannt werden, sofern der Empfänger die folgenden Bestimmungen einhält: a. unverzügliche, schriftliche Verständigung des Bereitstellers, nicht später als 30 Tage, nachdem der Empfänger von dem Anspruch informiert wurde (oder früher, falls dies nach anwendbarem Recht erforderlich ist); b. Übertragung der alleinigen Kontrolle über die Rechtsverteidigung und aller Vergleichsgespräche an den Bereitsteller; und c. Bereitstellung der für die Rechtsverteidigung oder Vergleichsverhandlungen erforderlichen Informationen und Hilfeleistung sowie Erteilung der entsprechenden Vollmacht an den Bereitsteller. 5.2 Wenn der Bereitsteller Grund zur Annahme hat oder wenn festgestellt wird, dass eines der Materialien Rechte am geistigen Eigentum und damit verbundene Schutzrechte eines Dritten verletzt haben könnte, hat der Bereitsteller die Xxxx, entweder das Material so zu ändern, dass es nicht mehr rechtsverletzend ist (wobei dessen Verwendbarkeit oder Funktionalität im Wesentlichen erhalten bleibt) oder eine Lizenz zur weiteren Programmnutzung zu beschaffen. Falls keine dieser Möglichkeiten wirtschaftlich vertretbar ist, ist der Bereitsteller berechtigt, die Lizenz für das betreffende Material zu kündigen, dessen Rückgabe zu verlangen und etwaige vom Empfänger an die andere Partei hiefür bezahlte Gebühren rückzuerstatten. Sofern Oracle Bereitsteller der rechtsverletzenden Programme ist, umfasst diese Rückers...
Freistellung. 8.1 Falls ein Dritter Ansprüche gegen Sie oder uns („Empfänger“, entweder Sie oder wir, je nachdem, welche Partei das Material empfangen hat) mit der Begründung geltend macht, dass von Ihnen oder uns („Bereitsteller“, entweder Sie oder wir, je nachdem, welche Partei das Material bereitgestellt hat) bereitgestellte und vom Empfänger verwendete Informationen, technische Konzepte, Spezifikationen, Anleitungen, Software, Service, Daten, Hardware oder sonstiges Material (gemeinsam „Material“) gegen die Rechte am geistigen Eigentum und damit verbundene Schutzrechte dieses Dritten verstoßen, so übernimmt der Bereitsteller auf eigene Kosten die Rechtsverteidigung des Empfängers und stellt ihn von allen Schadenersatzforderungen, Haftungsansprüchen, Spesen und sonstigen Kosten frei, die das Gericht dem Dritten, der eine derartige Rechtsverletzung geltend macht, zuerkennt oder die im Rahmen eines Vergleichs vereinbart werden, dem der Bereitsteller zugestimmt hat. Voraussetzung dafür ist, dass der Empfänger die folgenden Bestimmungen einhält: a. den Bereitsteller unverzüglich in Kenntnis zu setzen, und zwar schriftlich und spätestens 30 Tage nach Kenntnisnahme von dem Anspruch (oder früher, falls gesetzlich vorgeschrieben), b. dem Bereitsteller die alleinige Kontrolle über die Verteidigungs- und Vergleichsverhandlungen zu gewähren und c. dem Bereitsteller die für die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen erforderlichen Informationen zu überlassen, dem Bereitsteller hierfür die erforderliche Unterstützung zu gewähren und ihm alle entsprechenden Vollmachten zu erteilen. 8.2 Wenn der Bereitsteller meint oder festgestellt wird, dass irgendeine Komponente des Materials die Rechte am geistigen Eigentum und damit verbundene Schutzrechte eines Dritten verletzt haben könnte, hat der Bereitsteller die Xxxx, entweder das Material so zu ändern, dass es nicht mehr rechtsverletzend ist (dabei aber seinen Zweck oder seine Funktionalität im Wesentlichen beibehält), oder eine Berechtigung zur weiteren Nutzung zu verschaffen. Falls keine dieser Möglichkeiten wirtschaftlich vertretbar ist, ist der Bereitsteller berechtigt, die Nutzungsberechtigung für das betreffende Material zurückzuziehen, dessen Rückgabe zu verlangen und etwaige vom Empfänger an die andere Partei hiefür vorausbezahlte, nicht in Anspruch genommene Gebühren rückzuerstatten. Falls eine solche Rückgabe unsere Fähigkeit, Verpflichtungen aus dem betroffenen Auftrag nachzukommen, wesentlich beeinträchtigt, können w...
Freistellung. Bei der Beendigung des Kreditverhältnisses hat der Kreditnehmer die Bank von ihren Verpflichtungen freizustellen. Dies gilt auch, wenn die Bank bei einer vereinbarten Laufzeit den Avalkredit vorzeitig aus wichtigem Grund kündigt (Ziffer 10.1). Die Bank ist nicht verpflichtet, vor der Kündigung im Rahmen des genehmigten Kredits ausgestellte Wechsel oder Schecks einzulösen, die am Tag der Kündigung oder später vorgelegt werden.
Freistellung. Sie halten uns von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber uns geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.
Freistellung. 9.1. Der Verkäufer stellt den Käufer und seine verbundenen Unternehmen von jeglichen Forderungen, Kosten, Aufwendungen, Verlusten und Schäden, die der Käufer und/oder seine verbundenen Unternehmen möglicherweise erleiden, in vollem Umfang schad- und klaglos, soweit diese auf (i) Verstöße des Verkäufers gegen seine Verpflichtungen aus diesem Auftrag; (ii) Fahrlässigkeit des Verkäufers, seiner Vertreter, Zessionaren, Mitarbeiter, Vertreter oder Unterauftragnehmer; (iii) Produkthaftungsansprüche, die zu irgendeinem Zeitpunkt im Zusammenhang mit den Waren entstehen, ungeachtet etwaiger gesetzlicher Beschränkungen; oder (iv) in Bezug auf die Verletzung von Patenten, eingetragenen Designs, Designrechten, Marken-, Urheberrechts- oder anderen geistigen Eigentumsrechten, die sich aus dem Verkauf oder der Nutzung der gelieferten Waren oder aus den Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrags ergeben, zurückzuführen sind, stets unter der Voraussetzung, dass der Verkäufer nicht verpflichtet ist, den Käufer insoweit freizustellen, als dass dieser Verstoß durch ein bestimmtes, vom Käufer bereitgestelltes Design verursacht wird. Darüber hinaus verzichtet der Verkäufer ausdrücklich und spezifisch auf jegliche Immunität, die ihm nach den Arbeitnehmerentschädigungsgesetzen einer beliebigen Rechtsordnung gewährt werden kann. 9.2. Unbeschadet anderer Rechtsmittel, die dem Käufer im Rahmen dieses Vertrags zur Verfügung stehen, verpflichtet sich der Verkäufer zur Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes in Höhe von 0,1 % des Gesamtauftragspreises pro Tag der Verspätung, wenn er es versäumt, die Waren und/oder Dienstleistungen bis zu den im Auftrag angegebenen Terminen (oder einer etwaigen vertragsgemäßen Verlängerung) zu liefern. Der Verkäufer erkennt an und stimmt zu, dass der pauschale Xxxxxxxxxxxxx eine echte Vorabschätzung des Schadenersatzes wegen Verzögerung darstellt und nicht als Vertragsstrafe gilt. Als Voraussetzung für die Ausübung seiner Rechte nach dieser Klausel 9.2 ist der Käufer nicht verpflichtet, einen Schaden aus Verzögerung nachzuweisen. Der Verkäufer hat das Recht, den pauschalen Schadenersatz zu reduzieren, wenn er nachweisen kann, dass der tatsächliche Schaden niedriger ist. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen ist der Käufer berechtigt, vom Verkäufer Schadenersatz in Höhe des tatsächlichen
Freistellung. Der Kunde stellt everyworks von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen seine Pflichten aus Ziffer 6 bis 9 oder gegen gesetzliche Vorschriften im Zusammenhang mit der Nutzung der Work Spaces gegen everyworks geltend gemacht werden. Der Kunde wird jegliche Schäden und Kosten ersetzen, die everyworks in diesem Zusammenhang entstehen, einschließlich etwaiger erforderlicher Kosten der Rechtsberatung und Rechtsverfolgung. everyworks wird den Kunden unverzüglich informieren, wenn Dritte gegen everyworks Ansprüche wegen eines behaupteten Verstoßes des Kunden geltend machen und wird die Verteidigung in Abstimmung mit dem Kunden vornehmen oder – nach Xxxx von everyworks – dem Kunden überlassen. Die Parteien werden sich gegenseitig bei der Rechtsverteidigung unterstützen und gemeinsam auf eine erfolgreiche Rechtsverteidigung hinwirken. Insbesondere werden sich die Parteien sämtliche Informationen zur Verfügung stellen und Erklärungen abgeben, die für die Rechtsverteidigung erforderlich sind. Keine Partei wird einen geltend gemachten Anspruch Dritter ohne Zustimmung der anderen Partei anerkennen. Im Falle der Nutzung eines Corporate Accounts erstreckt sich die Freistellung durch den Kunden auch auf Ansprüche, die aufgrund eines schuldhaften Verstoßes eines Mitarbeiters des Kunden gegen everyworks geltend gemacht werden.
Freistellung. Wir verteidigen Sie auf unsere Kosten gegen sämtliche Ansprüche, Forderungen, Klagen oder Verfahren („Ansprüche“) Dritter, die dieser Dritte, bei dem es sich nicht um ein verbundenes Unternehmen handelt, gegen Sie mit der Behauptung geltend macht, dass ein Produkt (einschließlich Produkten, auf die Sie über den MCE-Service zugreifen) ein geistiges Eigentumsrecht des Dritten verletzt oder missbraucht, und stellen Sie frei von etwaigen Schadensersatzzahlungen, die dem Dritten im Rahmen einer Klage zugesprochen oder die im Rahmen eines Vergleichs vereinbart werden. Sollte Ihnen die Nutzung der Produkte in Zusammenhang mit den Ansprüchen untersagt werden oder sollten wir der Meinung sein, dass die Nutzung womöglich untersagt werden könnte, können wir uns entweder dazu entscheiden, das Produkt zu ändern, sodass es die Rechte nicht mehr verletzt (wobei im Wesentlichen die Verwendbarkeit und Funktionalität beibehalten wird), oder eine Lizenz für die weitergehende Nutzung des Produkts einholen. Sollten diese Alternativen wirtschaftlich nicht vertretbar sein, können wir Ihr Recht auf Zugriff auf und Nutzung des Produkts kündigen und werden Ihnen die Kosten für nicht genutzte, im Voraus bezahlte Technische Support-Leistungen für das Produkt zusammen mit den für das Produkt gezahlten Lizenzgebühren zurückerstatten (abzüglich einer linearen Abschreibung über fünf Jahre). Wir haben keine Freistellungsverpflichtung und Sie haben uns von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die wie folgt entstehen oder auf folgenden Umständen basieren: (a) Missbrauch oder unbefugte Nutzung eines Produkts oder Nutzung eines Produkts außerhalb des in der Dokumentation festgelegten Nutzungsumfangs, und der Anspruch ohne eine derartige Nutzung nicht entstanden wäre, oder (b) Änderung eines Produkts, die von uns nicht zuvor schriftlich genehmigt wurde, und der Anspruch ohne diese Änderung nicht entstanden wäre, oder (c) Kombination eines Produkts mit Produkten, Dienstleistungen oder Geschäftsprozessen Dritter, die nicht als Teil eines Produkts von uns zur Verfügung gestellt wurden, und der Anspruch ohne eine solche Kombination nicht entstanden wäre, oder (d) Nutzung eines Produkts auf eine unrechtmäßige oder unbefugte Weise, oder (e) Nutzung einer vorherigen Version eines Produkts, und die Nutzung einer neueren Version des Produkts, die unseren Kunden allgemein zur Verfügung gestellt wurde, den Anspruch verhindert hätte, oder (f) Nutzung von Kundeninhalten oder einer Drittlösung, oder (g) Ver...
Freistellung. Sie müssen PayPal von Handlungen im Zusammenhang mit Ihrem PayPal-Konto und Ihrer Nutzung der PayPal-Dienste freistellen. Sie erklären sich damit einverstanden, PayPal zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten von jeglichen Ansprüchen oder Forderungen (einschliesslich angemessener Anwaltskosten), die uns von Dritten entstanden sind aufgrund: • Ihrer Verletzung dieser Nutzungsbedingungen; • Ihrer unzulässigen Nutzung der PayPal-Dienste; • Ihres Verstosses gegen Gesetze oder Rechte eines Dritten; und/oder • von Handlungen oder Unterlassungen von Dritten, denen Sie die Erlaubnis erteilen, Ihr PayPal-Konto zu nutzen oder auf unsere Websites, Software, Systeme (einschliesslich Netzwerke und Server, die zur Bereitstellung eines der PayPal-Dienste verwendet werden) zuzugreifen, die von uns oder in unserem Namen oder einem der PayPal-Dienste in Ihrem Namen betrieben werden.
Freistellung. 5.1 Der Nutzer verpflichtet sich, die TNG im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Nutzers oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Infor- mationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
Freistellung. In Bezug auf Vervielfältigungen, welche im Rahmen dieser Vereinbarung hergestellt werden, stellt die VG MUSIKEDITION die EKD sowie die durch Rechtsübertragung nach § 2 Ziff. 2 sonst Berechtigten von allen etwaigen Ansprüchen der Urheber oder Inhaber von Nutzungsrechten frei.