Common use of Fremdes Eigentum Clause in Contracts

Fremdes Eigentum. Über 6.1 b) und 6.1 c) der Besonderen Bedingungen zur Inhaltsversicherung hinaus ist fremdes Eigentum nur versichert, soweit es seiner Art nach zu den versicherten Sachen gehört und dem Versicherungsnehmer zur Bearbeitung, Benutzung, Verwahrung oder zum Verkauf in Obhut gegeben wurde und soweit nicht der Versicherungsnehmer nachweislich, insbesondere mit dem Eigentümer, vereinbart hat, dass die fremden Sachen durch den Versicherungsnehmer nicht versichert zu werden brauchen.

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Samples: www.ruv.at, www.wupa.koeln

Fremdes Eigentum. Über 6.1 b) b. und 6.1 c) c. der Besonderen Bedingungen zur Inhaltsversicherung hinaus ist fremdes Eigentum nur versichert, soweit es seiner Art nach zu den versicherten Sachen gehört und dem Versicherungsnehmer zur Bearbeitung, Benutzung, Verwahrung oder zum Verkauf in Obhut gegeben wurde und soweit nicht der Versicherungsnehmer nachweislich, insbesondere mit dem Eigentümer, vereinbart hat, dass die fremden Sachen durch den Versicherungsnehmer nicht versichert zu werden brauchen.

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Samples: citrix-online.ruv.de

Fremdes Eigentum. Über 6.1 b) b. und 6.1 c) c. der Besonderen Bedingungen zur Inhaltsversicherung hinaus ist fremdes Eigentum nur versichert, soweit es seiner Art nach zu den versicherten Sachen gehört und dem Versicherungsnehmer zur Bearbeitung, Benutzung, Verwahrung oder zum Verkauf in Obhut gegeben wurde und soweit nicht der Versicherungsnehmer nachweislich, insbesondere mit dem Eigentümer, vereinbart hat, dass die fremden Sachen durch den Versicherungsnehmer nicht versichert zu werden brauchen.

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Samples: www.wifo-marketingportal.com

Fremdes Eigentum. Über 6.1 8.1 b) und 6.1 8.1 c) der Besonderen Bedingungen zur Inhaltsversicherung Betriebsschließungsversicherung hinaus ist fremdes Eigentum nur versichert, versichert soweit es seiner Art nach zu den versicherten Sachen gehört und dem Versicherungsnehmer zur Bearbeitung, Benutzung, Verwahrung oder zum Verkauf in Obhut gegeben wurde und soweit nicht der Versicherungsnehmer nachweislich, insbesondere mit dem Eigentümer, vereinbart hat, dass die fremden Sachen Waren und Vorräte durch den Versicherungsnehmer nicht versichert zu werden brauchen.

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Samples: www.ruv.at