Common use of Fristen für Lieferungen; Verzug Clause in Contracts

Fristen für Lieferungen; Verzug. 1. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

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Samples: www.ftigroup.net, www.driescher.de, aftermarket.hitachiastemo.com

Fristen für Lieferungen; Verzug. 1. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen Zahlungs- bedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

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Samples: electricalproducts.cellpack.com, library.e.abb.com, www.farnell.com

Fristen für Lieferungen; Verzug. 1. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen Geneh- migungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

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Samples: www.hengstler.de, www.ewv-kontrollsysteme.de

Fristen für Lieferungen; Verzug. 1. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller Käufer zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen Zahlungsbe- dingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller Käufer voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Lieferer die Verzögerung STERILSYSTEMS GmbH die Verzögerungen zu vertreten hat.

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Samples: sterilsystems.at

Fristen für Lieferungen; Verzug. 1. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher sämt- licher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller vorausvor- aus. Werden W erden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

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Samples: currax.net

Fristen für Lieferungen; Verzug. 1. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden liefern- den Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung Einhal- tung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

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Samples: www.siteco.com

Fristen für Lieferungen; Verzug. 1. Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbe- stätigung durch MEISTER. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher sämtli- cher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

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Samples: meister-flow.de

Fristen für Lieferungen; Verzug. 1. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden UnterlagenUnter- lagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Lieferer die Verzögerung zu vertreten ver- treten hat.

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Samples: www.jung.de

Fristen für Lieferungen; Verzug. 1. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen Zahlungsbe- dingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

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Samples: www.bartec.de

Fristen für Lieferungen; Verzug. 1. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen Aufträgen, Daten, Zeichnungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

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Samples: www.friedrich-joerg.com

Fristen für Lieferungen; Verzug. 1. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, Plänen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen Mitwirkungspflichten durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat. Kommt der Besteller seiner Mitwirkungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, so ist der Lieferer berechtigt, den ihm insoweit entstehenden Schaden ersetzt zu verlangen.

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Samples: s63c668a377cdd7cc.jimcontent.com

Fristen für Lieferungen; Verzug. 1. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen Genehmigun- gen und Freigaben, insbesondere von Plänen, Plänen sowie die Einhaltung der vereinbarten verein- barten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller Bestel- ler voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

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Samples: www.fuchs-umwelttechnik.com

Fristen für Lieferungen; Verzug. 1. º Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

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Samples: mikromess.de

Fristen für Lieferungen; Verzug. 1. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller Be- steller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen Ver- pflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

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Samples: www.kopp.eu

Fristen für Lieferungen; Verzug. 1. Lieferzeiten sind nur annähernde Richtwerte und daher nicht verbindlich, es sei denn es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen erforderlicher Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Lieferer HIGHVOLT die Verzögerung zu vertreten hat. HIGHVOLT wird den Besteller hierüber unverzüglich informieren.

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Samples: www.highvolt.de

Fristen für Lieferungen; Verzug. 14.1. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessenentsprechend; dies dieses gilt nicht, wenn der Lieferer die Verzögerung zu vertreten verantworten hat.

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Samples: gepa-mbh.de

Fristen für Lieferungen; Verzug. 1. 3.1 Die Einhaltung von Fristen für sämtliche Lieferungen und Leistungen von tevitel setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, Plänen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen vom Besteller nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die jeweiligen Fristen für tevitel angemessen; dies gilt nicht, wenn der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

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Samples: tevitel.de

Fristen für Lieferungen; Verzug. (1. ) Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen durch RÖSLER setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und aller sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller Pflichten des Bestellers voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Lieferer XXXXXX die Verzögerung zu vertreten hat.

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Samples: minidat.de

Fristen für Lieferungen; Verzug. 1. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher sämt- licher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller vorausvor- aus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

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Samples: se-tec.com

Fristen für Lieferungen; Verzug. 1. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller Be- steller zu liefernden UnterlagenUnterlagen und sonstiger zur Auftragsdurchführung benötigen Informatio- nen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung Einhal- tung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn und soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

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Samples: www.vahle.de

Fristen für Lieferungen; Verzug. 1. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen rechtzei- tigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden UnterlagenUnter- lagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere insbe- sondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

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Samples: www.thele.de

Fristen für Lieferungen; Verzug. 1. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten verein- barten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen Voraussetzun- gen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

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Samples: www.stroebel-elektrik.de

Fristen für Lieferungen; Verzug. 1. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

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Samples: www.robert-thomas.de

Fristen für Lieferungen; Verzug. 1. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies . Dies gilt nicht, wenn der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat. Eine Verpflichtung zur Einhaltung einer Lieferzeit entsteht nur durch eine schriftliche Lieferzeitvereinbarung. Eine solche vereinbarte Frist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung nach Eingang der vorgenannten Unterlagen.

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Samples: www.hacker-ebert.de