Fristen. Die Arbeiten müssen bis zum im Werkvertrag vereinbarten Termin ausgeführt sein. Bauherr und Unternehmer haften gegenseitig für allfällige Schäden aus Fristüberschreitungen, die sie selbst verschulden.
Appears in 8 contracts
Samples: www.mahrergartenbau.ch, www.gartus.ch, www.gerbergartenbau.ch