Fundamente, Gruben Musterklauseln

Fundamente, Gruben. In den Hallen 1, 2, 3, 8, der Grugahalle sowie den Foyers sind Fundamente bzw. Eingriffe in die vorhandenen Konstruktionen nicht möglich. In den weiteren Hallen ist auf Antrag und nach Prüfung der Einbau von Fundamenten unter Berücksichtigung der Lage der Halleninstallationen möglich. Diese Arbeiten dürfen nur durch eine Vertragsfirma der MESSE ESSEN GmbH vorgenommen werden. Anfallende Kosten sind vom Aus- steller zu tragen.