Kommunikationseinrichtungen Musterklauseln

Kommunikationseinrichtungen. Die Versorgung der Stände mit Telefon-, Telefax-, Daten- und Antennenanschlüssen erfolgt in den Hallen aus Bodenanschlusspunkten. Anschlusstechnik XX 00 bzw. E 2000 bei Lichtwellenleiter- Anschlüssen.
Kommunikationseinrichtungen. Die Versorgung der Stände erfolgt nach dem Prinzip der Elektro- und Wasserver- sorgung (Punkt 1.3).
Kommunikationseinrichtungen. Die Versorgung der Stände mit Telefon-, Telefax- und Datenanschlüssen erfolgt in den Hallen über eine hauseigene Nebenstellen-Anlage. Die Hal- len sind mit Funk- und Sendeanlagen ausgerüstet. Festanschlüsse für mit- gebrachte Telefon- und Faxgeräte bzw. Datenleitungen sind möglich. Eige- ne Endgeräte müssen nebenstellentauglich sein. Antennenanschlüsse (Kabel, Satellit) sind in allen Hallen installiert. Bei notwendiger Antennenmontage auf Hallendächern ist eine Genehmigung der MESSE ESSEN GmbH erforderlich. Bei Bedarf reichen Sie das ent- sprechenden Bestellformular ein.
Kommunikationseinrichtungen. Für den Nachrichtenaustausch verwenden die Parteien folgende Form der Datenübertragung: Kommunikationseinrichtung: Internet - SMTP (E-Mail)
Kommunikationseinrichtungen. Für den Nachrichtenaustausch wird folgende Kommunikationseinrichtung verwendet: 1. vSecMail-Server
Kommunikationseinrichtungen. Auf der Grenzstrecke sind folgende Telekommunikationseinrichtungen vorhanden:
Kommunikationseinrichtungen. Die Versorgung der Stände mit Telefon-, Telefax-, Daten- und Antennenanschlüssen, sowie WLAN erfolgt in allen Hallen gegen Auftrag an den zuständigen Servicepartner.
Kommunikationseinrichtungen. Die Parteien verpflichten sich, für die Vertragsdauer Kommunikations- und Datenverarbei- tungseinrichtungen bereit zu halten und für deren Funktionsfähigkeit Sorge zu tragen, um einen ordnungsgemäßen Datenaustausch der EDIFACT-Nachrichten zu ermöglichen.