Common use of Funktionsweise des Xxxxxx Clause in Contracts

Funktionsweise des Xxxxxx. Das E-Geld wird auf unbestimmte Zeit auf dem Konto des Nutzers vom Emittenten unter den vereinbaren Preisbedingungen gespeichert. Der Erwerb von E-Geld wird gegen Zahlung eines Geldbetrags, die vom Nutzer direkt beim Emittenten per Karte (oder jedes andere vom Emittenten akzeptierte Zahlungsmittel) angeordnet wird, auf dem Konto gutgeschrieben, nachdem die entsprechenden Kosten, wie von den Preisbedingungen vorgesehen, abgezogen wurden. Das auf diesem Konto verfügbare E-Geld-Guthaben wird mit dem für Bezahlvorgänge verwendeten Betrag oder für eine Rückerstattung und anfallende Kosten, wie in den Preisbedingungen vorgesehen, im Auftrag des Nutzers belastet. Der Emittent ist berechtigt, jederzeit dieses Konto mit dem E- Geld-Betrag zu belasten, der den ausstehenden und fälligen in den Preisbedingungen vorgesehenen Kosten entspricht. Das auf diesem Konto verfügbare E-Geld-Guthaben wird unverzüglich wie folgt angepasst: - ausstehende und fällige Kosten vom Nutzer des Xxxxxx, dessen in Zahlung mit E-Geld erfolgt; - Aufträge, die an den Emittenten übermittelt wurden (oder im Gange sind) und sich auf das auf dem Konto gespeicherte E-Geld konzentrieren; - vom Emittenten im Gegenzug des Erwerbs von E-Geld auf dem Konto eingegangene Geldbeträge; - und jede Stornierung für eine der vorgenannten Transaktionen in Anwendung dieses Vertrags. Vor Übertragung eines Auftrags muss der Nutzer sicherstellen, dass er über einen ausreichenden Betrag verfügt, um den Betrag des Zahlungsvorgangs und die damit verbundenen Kosten wie in den Preisbedingungen vereinbart abzudecken. Gegebenenfalls muss er genügend E-Geld gemäß Artikel 5.1 erwerben, bevor der Auftrag rechtsgültig an den Emittenten zur Ausführung übertragen werden kann. Der Nutzer darf E-Geld nur vorbehaltlich der tatsächlichen Zahlung des entsprechenden Geldbetrags besitzen. Das E-Geld darf auf keinen Fall auf Kredit ausgegeben werden. Wenn also der verfügbare Betrag in E-Geld zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrags durch den Emittenten unter dem Betrag des Zahlungsvorgangs (Kosten eingeschlossen) liegt, wird der Auftrag automatisch vom Emittenten abgelehnt. Die Information zu dieser Ablehnung wird dem Nutzer auf der Website zur Verfügung gestellt. Diese Ablehnung kann zu Zusatzkosten gemäß den Preisbedingungen führen. Die Übertragungsmodalitäten für einen Auftrag durch den Nutzer lauten wie folgt: Wenn der Nutzer einen Zahlungsvorgang ausführen möchte, weist er sich aus in seinem persönlichen Bereich durch Angabe seiner Identifikationsdaten und gegebenenfalls durch Befolgen der Schritte einer starken Authentifizierung, die ihm angegeben werden. Er füllt das korrekte Formular auf der Bezahlseite aus und legt gegebenenfalls die vom Emittenten geforderten Nachweise vor. Das Formular muss folgende Elemente angeben: den Betrag des Zahlungsvorgangs in Euro (€), die Elemente zur Feststellung des Zahlungsempfängers, das Ausführungsdatum des Auftrags und jede weitere erforderliche Information. Der Nutzer erteilt seine unwiderrufliche Zustimmung für den Zahlungsauftrag durch Anklicken der Registerkarte „Validierung“ („Eingangsdatum“). Der Eingang des Zahlungsauftrags wird im persönlichen Bereich des Nutzers oder durch Eingang einer E-Mail bestätigt. Kein Auftrag kann vom Nutzer nach dem Datum zurückgezogen werden, nachdem er als unwiderruflich gilt, das heißt ab dem Eingangsdatum. In manchen Fällen kann der Nutzer ein einziges Formular ausfüllen mit einem Transferauftrag des Geldbetrags, wie in Artikel 5.1 vorgesehen, und einem Auftrag zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs gemäß dem vorgehenden Absatz. Ausführung des Auftrags: Der Betrag der Zahlungsvorgänge wird um das verfügbare auf dem Konto eingetragene E-Geld reduziert, damit es zugunsten des Zahlungsempfängers nach den Anweisungen des Nutzers gutgeschrieben wird. So kann der Zahlungsempfänger ein Konto gemäß Artikel 4.2 eröffnen, damit er das E-Geld erhält, wenn er nicht bereits Nutzer ist. Das Geld, das dem verwendeten E-Geld entspricht, kann gegebenenfalls direkt auf ein Bankkonto überwiesen werden oder mit einer alternativen Zahlungsmöglichkeit im Namen des Zahlungsempfängers nach Eingang der Bankverbindung des Emittenten. Zu diesem Zweck muss der Zahlungsempfänger die IBAN und den SWIFT-Code bzw. vergleichbare Informationen des Bankkontos, dessen Inhaber er ist, sowie seine Adresse angeben. Dieses Konto muss von einem Bank- oder Zahlungsinstitut eröffnet werden, das in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig ist bzw. in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Drittland, das gleichwertige Verpflichtungen auferlegt, was die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung betrifft, rechtfertigt. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Aufträge spätestens am Ende des Geschäftstags nach dem Eingangsdatum des Auftrags durch den Emittenten ausgeführt werden (und zum vereinbarten Ausführungsdatum bei Termin- oder Daueraufträgen), wenn der Zahlungsempfänger über ein Konto verfügt.. Gegebenenfalls muss das Eingangsdatum auf die Eröffnung des Xxxxxx bzw. auf den Tag der Erfassung der Bankverbindung durch den Emittenten verschoben werden. Jeder nach 16 Uhr durch den Dienstleister eingegangene Auftrag gilt am folgenden Geschäftstag als eingegangen. Wenn das Empfangsdatum kein Geschäftstag ist, gilt der Auftrag am folgenden Geschäftstag als eingegangen.

Appears in 2 contracts

Samples: mangopay.com, www.nordwest-shop.de

Funktionsweise des Xxxxxx. Das E-elektronische Geld wird auf unbestimmte Zeit gemäß der vereinbarten Bedingungen ohne zeitliche Begrenzung auf dem Konto des Nutzers vom Emittenten unter den vereinbaren Preisbedingungen gespeichert. Der Erwerb von E-Begünstigte kann je nach Sachlage und gemäß der im Vertrag festgelegten Bedingungen und/oder der All- gemeinen Geschäftsbedingungen der Webseite sofort über das erhaltene elektronische Geld wird gegen Zahlung eines Geldbetragsverfügen, die vom Nutzer direkt beim Emittenten per Karte (um einen neuen Bezahlvorgang oder jedes andere vom Emittenten akzeptierte Zahlungsmittel) angeordnet wird, auf dem Konto gutgeschrieben, nachdem die entsprechenden Kosten, wie von den Preisbedingungen vorgesehen, abgezogen wurdeneine Überweisung zu veranlassen. Das auf diesem dem Konto verfügbare E-Geld-Guthaben wird mit dem für Bezahlvorgänge verwendeten Betrag oder für eine Rückerstattung und anfallende Kostenbelas- tet. Sollte der verfügbare Betrag geringer als der Betrag des Bezahlvorgangs sein, wie in kann der Nutzer den Preisbedingungen vorgesehenerforder- lichen Restbetrag gegebenenfalls durch Nutzung eines der von der Webseite akzeptierten Zahlungsmittel ent- richten. Umgekehrt kann, im Auftrag des Nutzers belastet. Der Emittent ist berechtigt, jederzeit dieses Konto mit falls nach dem E- Geld-Betrag zu belasten, der den ausstehenden und fälligen in den Preisbedingungen vorgesehenen Kosten entspricht. Das auf diesem Konto verfügbare Bezahlvorgang ein E-Geld-Guthaben wird unverzüglich wie folgt angepasst: - ausstehende und fällige Kosten vom Nutzer des Xxxxxx, dessen in Zahlung mit E-Geld erfolgt; - Aufträge, die an den Emittenten übermittelt wurden (oder im Gange sind) und sich auf das Restguthaben auf dem Konto gespeicherte E-Geld konzentrieren; - vom Emittenten im Gegenzug verbleibt, dieses nach dem Gutdünken des Erwerbs von E-Geld auf dem Konto eingegangene Geldbeträge; - und jede Stornierung Nutzers für eine der vorgenannten Transaktionen in Anwendung dieses Vertrags. Vor Übertragung eines Auftrags muss der Nutzer sicherstellen, dass er über einen ausreichenden Betrag verfügt, um den Betrag des Zahlungsvorgangs und die damit verbundenen Kosten wie in den Preisbedingungen vereinbart abzudecken. Gegebenenfalls muss er genügend E-Geld gemäß Artikel 5.1 erwerben, bevor der Auftrag rechtsgültig an den Emittenten zur Ausführung übertragen werden kannweitere Bezahlvorgänge verwendet werden. Der Emittent MANGOPAY bleibt hinsichtlich der zwischen dem Nutzer darf E-Geld nur vorbehaltlich der tatsächlichen Zahlung und dem Begünstigten des entsprechenden Geldbetrags besitzenBezahlvor- gangs bestehenden Rechtsbeziehung unbeteiligt. Der Emittent MANGOPAY kann nicht für Fehler, Pflichtver- letzungen oder Versäumnisse des Nutzers gegenüber dem Begünstigten bzw. des Begünstigten gegenüber dem Nutzer haftbar gemacht werden. Das E-Geld darf auf keinen Fall auf Kredit ausgegeben werden. Wenn also der verfügbare Betrag in E-Geld zum Zeitpunkt wird infolge der Ausführung des Auftrags durch eines Bezahlvorgangs an den Emittenten unter dem Betrag des Zahlungsvorgangs (Kosten eingeschlossen) liegt, wird der Auftrag automatisch vom Emittenten abgelehntbzw. Die Information die Begünstigten zu dieser Ablehnung wird dem Nutzer auf der Website zur Verfügung gestelltdessen bzw. Diese Ablehnung kann zu Zusatzkosten gemäß den Preisbedingungen führen. Die Übertragungsmodalitäten für einen Auftrag durch den Nutzer lauten wie folgt: Wenn der Nutzer einen Zahlungsvorgang ausführen möchte, weist er sich aus in seinem persönlichen Bereich durch Angabe seiner Identifikationsdaten und gegebenenfalls durch Befolgen der Schritte einer starken Authentifizierung, die ihm angegeben werden. Er füllt das korrekte Formular auf der Bezahlseite aus und legt gegebenenfalls die vom Emittenten geforderten Nachweise vor. Das Formular muss folgende Elemente angeben: den Betrag des Zahlungsvorgangs in Euro (€), die Elemente zur Feststellung des Zahlungsempfängers, das Ausführungsdatum des Auftrags und jede weitere erforderliche Information. Der Nutzer erteilt seine unwiderrufliche Zustimmung für den Zahlungsauftrag durch Anklicken der Registerkarte „Validierung“ („Eingangsdatum“). Der Eingang des Zahlungsauftrags wird im persönlichen Bereich des Nutzers oder durch Eingang einer E-Mail bestätigt. Kein Auftrag kann vom Nutzer nach dem Datum zurückgezogen werden, nachdem er als unwiderruflich gilt, das heißt ab dem Eingangsdatumderen Gunsten übertragen. In manchen Fällen kann diesem Fall überweist der Nutzer ein einziges Formular ausfüllen mit einem Transferauftrag des Geldbetrags, wie in Artikel 5.1 vorgesehen, und einem Auftrag zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs gemäß dem vorgehenden Absatz. Ausführung des Auftrags: Der Betrag der Zahlungsvorgänge wird um das verfügbare auf dem Konto eingetragene E-Geld reduziert, damit es zugunsten des Zahlungsempfängers nach Emittent MANGOPAY an den Anweisungen des Nutzers gutgeschrieben wird. So kann der Zahlungsempfänger ein Konto gemäß Artikel 4.2 eröffnen, damit er das E-Geld erhält, wenn er nicht bereits Nutzer ist. Das Geld, das dem verwendeten E-Geld entspricht, kann gegebenenfalls direkt Begünstigten die ent- sprechende Summe auf ein Bankkonto überwiesen werden bei einer Bank auf dessen Namen lautendes Konto, deren Gesellschaftssitz sich in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder mit einer alternativen Zahlungsmöglichkeit im Namen des Zahlungsempfängers nach Eingang der Bankverbindung des Emittentenin einem anderen, vom Emittent unterstützten Land befindet. Zu diesem Zweck muss der Zahlungsempfänger Begünstigte die IBAN und den SWIFT-Code bzw. vergleichbare Informationen des Bankkontos, dessen Inhaber er ist, sowie seine Adresse angeben. Dieses Konto muss von einem Bank- oder Zahlungsinstitut eröffnet werdenDer Begünstigte in seiner Eigenschaft als Inhaber des E-Gelds gilt im Sinne der Vorschriften als der wirtschaft- liche Eigentümer der Überweisung. Der Begünstigte verpflichtet sich, gegebenenfalls die E-Mail-Adresse, das Geburtsdatum, die Nationalität, sowie die Postanschrift der Person, an welche der Begünstigte die aus der Überweisung stammenden Gelder übermittelt, mitzuteilen. Die Überweisung, sowie die Verwendung der ent- sprechenden Gelder liegen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig ist bzwausschließlichen Verantwortung des Begünstigten. Wenn sich der Begünstigte entscheidet, eine Überweisung vorzunehmen, können ihm in einem Staat Übereinstimmung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Webseite Gebühren auferlegt werden. Der Nutzer in seiner Eigenschaft als Inhaber des Europäischen Wirtschaftsraums E-Gelds kann jederzeit die Rückerstattung des Gesamt- oder in einem Drittlandeines Teilbetrags des E-Gelds vor der Verwendung verlangen, das gleichwertige Verpflichtungen auferlegtsofern es noch nicht für Vorgänge zum Vorteil eines Begünstigten verwendet wurde. Rückerstattungsanfragen müssen rechtsgültig an die Adresse xxxxx@xxxxxxxxxxxxxxx.xx gerichtet werden. In der Anfrage muss der Betrag der verlangten Rückerstattung, was bei welchem es sich um einen Gesamt- oder einen Teilbetrag handeln kann, angegeben werden. Der Emittent MANGOPAY passt dementsprechend die Bekämpfung An- zahl der Geldwäsche durch ihn ausgegebenen und dem Nutzer auf dem Konto zur Verfügung stehenden E-Geld-Einheiten an. Der Emittent veranlasst einen Auftrag zur Gutschrift auf der Terrorismusfinanzierung betrifft, rechtfertigt. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Aufträge spätestens am Ende des Geschäftstags nach dem Eingangsdatum des Auftrags durch den Emittenten ausgeführt werden Kreditkarte innerhalb einer Frist von 5 (und zum vereinbarten Ausführungsdatum bei Termin- oder Daueraufträgen), wenn der Zahlungsempfänger über ein Konto verfügt.. Gegebenenfalls muss das Eingangsdatum auf die Eröffnung des Xxxxxx bzw. fünf) auf den Tag der Erfassung der Bankverbindung durch den Emittenten verschoben werden. Jeder nach 16 Uhr durch den Dienstleister eingegangene Auftrag gilt am Erhalt des Nutzerauftrags folgenden Geschäftstag als eingegangen. Wenn das Empfangsdatum kein Geschäftstag ist, gilt der Auftrag am folgenden Geschäftstag als eingegangenWerktagen.

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Samples: marktschwaermer.de

Funktionsweise des Xxxxxx. Das E-Geld wird auf unbestimmte Zeit auf dem Konto des Nutzers vom Emittenten unter den vereinbaren Preisbedingungen gespeichert. Der Erwerb von E-Geld wird gegen Zahlung eines Geldbetrags, die vom Nutzer direkt beim Emittenten per Karte (oder jedes andere vom Emittenten akzeptierte Zahlungsmittel) angeordnet wird, auf dem Konto gutgeschrieben, nachdem die entsprechenden Kosten, wie von den Preisbedingungen vorgesehen, abgezogen wurden. Das auf diesem Konto verfügbare E-Geld-Guthaben wird mit dem für Bezahlvorgänge verwendeten Betrag oder für eine Rückerstattung und anfallende Kosten, wie in den Preisbedingungen vorgesehen, im Auftrag des Nutzers belastet. Der Emittent ist berechtigt, jederzeit dieses Konto mit dem E- E-Geld-Betrag zu belasten, der den ausstehenden und fälligen in den Preisbedingungen vorgesehenen Kosten entspricht. Das auf diesem Konto verfügbare E-Geld-Guthaben wird unverzüglich wie folgt angepasst: - ausstehende und fällige Kosten vom Nutzer des Xxxxxx, dessen in Zahlung mit E-Geld erfolgt; - Aufträge, die an den Emittenten übermittelt wurden (oder im Gange sind) und sich auf das auf dem Konto gespeicherte E-Geld konzentrieren; - vom Emittenten im Gegenzug des Erwerbs von E-Geld auf dem Konto eingegangene Geldbeträge; - und jede Stornierung für eine der vorgenannten Transaktionen in Anwendung dieses Vertrags. Vor Übertragung eines Auftrags muss der Nutzer sicherstellen, dass er über einen ausreichenden Betrag verfügt, um den Betrag des Zahlungsvorgangs und die damit verbundenen Kosten wie in den Preisbedingungen vereinbart abzudecken. Gegebenenfalls muss er genügend E-Geld gemäß Artikel 5.1 erwerben, bevor der Auftrag rechtsgültig an den Emittenten zur Ausführung übertragen werden kann. Der Nutzer darf E-Geld nur vorbehaltlich der tatsächlichen Zahlung des entsprechenden Geldbetrags besitzen. Das E-Geld darf auf keinen Fall auf Kredit ausgegeben werden. Wenn also der verfügbare Betrag in E-Geld zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrags durch den Emittenten unter dem Betrag des Zahlungsvorgangs (Kosten eingeschlossen) liegt, wird der Auftrag automatisch vom Emittenten abgelehnt. Die Information zu dieser Ablehnung wird dem Nutzer auf der Website zur Verfügung gestellt. Diese Ablehnung kann zu Zusatzkosten gemäß den Preisbedingungen führen. Die Übertragungsmodalitäten für einen Auftrag durch den Nutzer lauten wie folgt: Wenn der Nutzer einen Zahlungsvorgang ausführen möchte, weist er sich aus in seinem persönlichen Bereich durch Angabe seiner Identifikationsdaten und gegebenenfalls durch Befolgen der Schritte einer starken Authentifizierung, die ihm angegeben werden. Er füllt das korrekte Formular auf der Bezahlseite aus und legt gegebenenfalls die vom Emittenten geforderten Nachweise vor. Das Formular muss folgende Elemente angeben: den Betrag des Zahlungsvorgangs in Euro (€), die Elemente zur Feststellung des Zahlungsempfängers, das Ausführungsdatum des Auftrags und jede weitere erforderliche Information. Der Nutzer erteilt seine unwiderrufliche Zustimmung für den Zahlungsauftrag durch Anklicken der Registerkarte „Validierung“ („Eingangsdatum“). Der Eingang des Zahlungsauftrags wird im persönlichen Bereich des Nutzers oder durch Eingang einer E-Mail bestätigt. Kein Auftrag kann vom Nutzer nach dem Datum zurückgezogen werden, nachdem er als unwiderruflich gilt, das heißt ab dem Eingangsdatum. In manchen Fällen kann der Nutzer ein einziges Formular ausfüllen mit einem Transferauftrag des Geldbetrags, wie in Artikel 5.1 vorgesehen, und einem Auftrag zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs gemäß dem vorgehenden Absatz. Ausführung des Auftrags: Der Betrag der Zahlungsvorgänge wird um das verfügbare auf dem Konto eingetragene E-Geld reduziert, damit es zugunsten des Zahlungsempfängers nach den Anweisungen des Nutzers gutgeschrieben wird. So kann der Zahlungsempfänger ein Konto gemäß Artikel 4.2 eröffnen, damit er das E-Geld erhält, wenn er nicht bereits Nutzer ist. Das Geld, das dem verwendeten E-Geld entspricht, kann gegebenenfalls direkt auf ein Bankkonto überwiesen werden oder mit einer alternativen Zahlungsmöglichkeit im Namen des Zahlungsempfängers nach Eingang der Bankverbindung des Emittenten. Zu diesem Zweck muss der Zahlungsempfänger die IBAN und den SWIFT-Code bzw. vergleichbare Informationen des Bankkontos, dessen Inhaber er ist, sowie seine Adresse angeben. Dieses Konto muss von einem Bank- oder Zahlungsinstitut eröffnet werden, das in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig ist bzw. in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Drittland, das gleichwertige Verpflichtungen auferlegt, was die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung betrifft, rechtfertigt. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Aufträge spätestens am Ende des Geschäftstags nach dem Eingangsdatum des Auftrags durch den Emittenten ausgeführt werden (und zum vereinbarten Ausführungsdatum bei Termin- oder Daueraufträgen), wenn der Zahlungsempfänger über ein Konto verfügt.. Gegebenenfalls muss das Eingangsdatum auf die Eröffnung des Xxxxxx bzw. auf den Tag der Erfassung der Bankverbindung durch den Emittenten verschoben werden. Jeder nach 16 Uhr durch den Dienstleister eingegangene Auftrag gilt am folgenden Geschäftstag als eingegangen. Wenn das Empfangsdatum kein Geschäftstag ist, gilt der Auftrag am folgenden Geschäftstag als eingegangen.

Appears in 1 contract

Samples: www.wingly.io

Funktionsweise des Xxxxxx. Das E-elektronische Geld wird auf unbestimmte Zeit gemäß der vereinbarten Bedingungen ohne zeitliche Begrenzung auf dem Konto des Nutzers vom Emittenten unter den vereinbaren Preisbedingungen gespeichert. Der Erwerb von E-Begünstigte kann je nach Sachlage und gemäß der im Vertrag festgelegten Bedingungen und/oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Webseite sofort über das erhaltene elektronische Geld wird gegen Zahlung eines Geldbetragsverfügen, die vom Nutzer direkt beim Emittenten per Karte (um einen neuen Bezahlvorgang oder jedes andere vom Emittenten akzeptierte Zahlungsmittel) angeordnet wird, auf dem Konto gutgeschrieben, nachdem die entsprechenden Kosten, wie von den Preisbedingungen vorgesehen, abgezogen wurdeneine Überweisung zu veranlassen. Das auf diesem dem Konto verfügbare E-Geld-Guthaben wird mit dem für Bezahlvorgänge verwendeten Betrag oder für eine Rückerstattung und anfallende Kosten, wie in den Preisbedingungen vorgesehen, im Auftrag des Nutzers belastet. Der Emittent ist berechtigtSollte der verfügbare Betrag geringer als der Betrag des Bezahlvorgangs sein, jederzeit dieses Konto mit kann der Nutzer den erforderlichen Restbetrag gegebenenfalls durch Nutzung eines der von der Webseite akzeptierten Zahlungsmittel entrichten. Umgekehrt kann, falls nach dem E- Geld-Betrag zu belasten, der den ausstehenden und fälligen in den Preisbedingungen vorgesehenen Kosten entspricht. Das auf diesem Konto verfügbare Bezahlvorgang ein E-Geld-Guthaben wird unverzüglich wie folgt angepasst: - ausstehende und fällige Kosten vom Nutzer des Xxxxxx, dessen in Zahlung mit E-Geld erfolgt; - Aufträge, die an den Emittenten übermittelt wurden (oder im Gange sind) und sich auf das Restguthaben auf dem Konto gespeicherte E-Geld konzentrieren; - vom Emittenten im Gegenzug verbleibt, dieses nach dem Gutdünken des Erwerbs von E-Geld auf dem Konto eingegangene Geldbeträge; - und jede Stornierung Nutzers für eine der vorgenannten Transaktionen in Anwendung dieses Vertrags. Vor Übertragung eines Auftrags muss der Nutzer sicherstellen, dass er über einen ausreichenden Betrag verfügt, um den Betrag des Zahlungsvorgangs und die damit verbundenen Kosten wie in den Preisbedingungen vereinbart abzudecken. Gegebenenfalls muss er genügend E-Geld gemäß Artikel 5.1 erwerben, bevor der Auftrag rechtsgültig an den Emittenten zur Ausführung übertragen werden kannweitere Bezahlvorgänge verwendet werden. Der Emittent MANGOPAY bleibt hinsichtlich der zwischen dem Nutzer darf E-Geld nur vorbehaltlich der tatsächlichen Zahlung und dem Begünstigten des entsprechenden Geldbetrags besitzenBezahlvorgangs bestehenden Rechtsbeziehung unbeteiligt. Der Emittent MANGOPAY kann nicht für Fehler, Pflichtverletzungen oder Versäumnisse des Nutzers gegenüber dem Begünstigten bzw. des Begünstigten gegenüber dem Nutzer haftbar gemacht werden. Das E-Geld darf auf keinen Fall auf Kredit ausgegeben werden. Wenn also der verfügbare Betrag in E-Geld zum Zeitpunkt wird infolge der Ausführung des Auftrags durch eines Bezahlvorgangs an den Emittenten unter dem Betrag des Zahlungsvorgangs (Kosten eingeschlossen) liegt, wird der Auftrag automatisch vom Emittenten abgelehntbzw. Die Information die Begünstigten zu dieser Ablehnung wird dem Nutzer auf der Website zur Verfügung gestelltdessen bzw. Diese Ablehnung kann zu Zusatzkosten gemäß den Preisbedingungen führen. Die Übertragungsmodalitäten für einen Auftrag durch den Nutzer lauten wie folgt: Wenn der Nutzer einen Zahlungsvorgang ausführen möchte, weist er sich aus in seinem persönlichen Bereich durch Angabe seiner Identifikationsdaten und gegebenenfalls durch Befolgen der Schritte einer starken Authentifizierung, die ihm angegeben werden. Er füllt das korrekte Formular auf der Bezahlseite aus und legt gegebenenfalls die vom Emittenten geforderten Nachweise vor. Das Formular muss folgende Elemente angeben: den Betrag des Zahlungsvorgangs in Euro (€), die Elemente zur Feststellung des Zahlungsempfängers, das Ausführungsdatum des Auftrags und jede weitere erforderliche Information. Der Nutzer erteilt seine unwiderrufliche Zustimmung für den Zahlungsauftrag durch Anklicken der Registerkarte „Validierung“ („Eingangsdatum“). Der Eingang des Zahlungsauftrags wird im persönlichen Bereich des Nutzers oder durch Eingang einer E-Mail bestätigt. Kein Auftrag kann vom Nutzer nach dem Datum zurückgezogen werden, nachdem er als unwiderruflich gilt, das heißt ab dem Eingangsdatumderen Gunsten übertragen. In manchen Fällen kann diesem Fall überweist der Nutzer ein einziges Formular ausfüllen mit einem Transferauftrag des Geldbetrags, wie in Artikel 5.1 vorgesehen, und einem Auftrag zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs gemäß dem vorgehenden Absatz. Ausführung des Auftrags: Der Betrag der Zahlungsvorgänge wird um das verfügbare auf dem Konto eingetragene E-Geld reduziert, damit es zugunsten des Zahlungsempfängers nach Emittent MANGOPAY an den Anweisungen des Nutzers gutgeschrieben wird. So kann der Zahlungsempfänger ein Konto gemäß Artikel 4.2 eröffnen, damit er das E-Geld erhält, wenn er nicht bereits Nutzer ist. Das Geld, das dem verwendeten E-Geld entspricht, kann gegebenenfalls direkt Begünstigten die entsprechende Summe auf ein Bankkonto überwiesen werden bei einer Bank auf dessen Namen lautendes Konto, deren Gesellschaftssitz sich in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder mit einer alternativen Zahlungsmöglichkeit im Namen des Zahlungsempfängers nach Eingang der Bankverbindung des Emittentenin einem anderen, vom Emittent unterstützten Land befindet. Zu diesem Zweck muss der Zahlungsempfänger Begünstigte die IBAN und den SWIFT-Code bzw. vergleichbare Informationen des Bankkontos, dessen Inhaber er ist, sowie seine Adresse angeben. Dieses Konto muss von einem Bank- oder Zahlungsinstitut eröffnet werdenDer Begünstigte in seiner Eigenschaft als Inhaber des E-Gelds gilt im Sinne der Vorschriften als der wirtschaftliche Eigentümer der Überweisung. Der Begünstigte verpflichtet sich, gegebenenfalls die E-Mail- Adresse, das Geburtsdatum, die Nationalität, sowie die Postanschrift der Person, an welche der Begünstigte die aus der Überweisung stammenden Gelder übermittelt, mitzuteilen. Die Überweisung, sowie die Verwendung der entsprechenden Gelder liegen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig ist bzwausschließlichen Verantwortung des Begünstigten. Wenn sich der Begünstigte entscheidet, eine Überweisung vorzunehmen, können ihm in einem Staat Übereinstimmung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Webseite Gebühren auferlegt werden. Der Nutzer in seiner Eigenschaft als Inhaber des Europäischen Wirtschaftsraums E-Gelds kann jederzeit die Rückerstattung des Gesamt- oder in einem Drittlandeines Teilbetrags des E-Gelds vor der Verwendung verlangen, das gleichwertige Verpflichtungen auferlegtsofern es noch nicht für Vorgänge zum Vorteil eines Begünstigten verwendet wurde. Rückerstattungsanfragen müssen rechtsgültig an die Adresse xxxxx@xxxxxxxxxxxx.xx gerichtet werden. In der Anfrage muss der Betrag der verlangten Rückerstattung, was bei welchem es sich um einen Gesamt- oder einen Teilbetrag handeln kann, angegeben werden. Der Emittent MANGOPAY passt dementsprechend die Bekämpfung Anzahl der Geldwäsche durch ihn ausgegebenen und dem Nutzer auf dem Konto zur Verfügung stehenden E-Geld-Einheiten an. Der Emittent veranlasst einen Auftrag zur Gutschrift auf der Terrorismusfinanzierung betrifft, rechtfertigt. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Aufträge spätestens am Ende des Geschäftstags nach dem Eingangsdatum des Auftrags durch den Emittenten ausgeführt werden Kreditkarte innerhalb einer Frist von 5 (und zum vereinbarten Ausführungsdatum bei Termin- oder Daueraufträgen), wenn der Zahlungsempfänger über ein Konto verfügt.. Gegebenenfalls muss das Eingangsdatum auf die Eröffnung des Xxxxxx bzw. fünf) auf den Tag der Erfassung der Bankverbindung durch den Emittenten verschoben werden. Jeder nach 16 Uhr durch den Dienstleister eingegangene Auftrag gilt am Erhalt des Nutzerauftrags folgenden Geschäftstag als eingegangen. Wenn das Empfangsdatum kein Geschäftstag ist, gilt der Auftrag am folgenden Geschäftstag als eingegangenWerktagen.

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Samples: thefoodassembly.com