Fusionen und Akquisitionen. Die Raiffeisen KAG entscheidet über Fusionen und Akquisitionen im Einzelfall. Bedingung für eine Fusion/Akquisition ist die faire und gleichberechtigte Behandlung der Aktionäre. Die Raiffeisen KAG wird im Allgemeinen für Fusionen und Akquisitionen stimmen, • wenn der angebotene Kaufpreis dem fairen Wert entspricht bzw. voraussichtlich kein höherer Preis erzielt werden kann, • wenn ein Mehrwert z.B. durch Effizienzsteigerung zu erkennen ist, • wenn eine nachhaltig Erfolg versprechende Strategie erkennbar ist. Die Raiffeisen KAG übt das Stimmrecht auch unter Berücksichtigung der Anlageziele und der Investmentkriterien des Sondervermögens aus. Beispielsweise wird hinsichtlich eines Nachhaltigkeitsfonds bei der Stimmrechtsausübung auch Bedacht auf ethische, soziale und/oder ökologische Kriterien genommen.
Appears in 15 contracts
Samples: Investmentfondsprospekt, Investmentfondsprospekt, Investmentfondsprospekt