Fusionen und Akquisitionen. Die Verwaltungsgesellschaft entscheidet über Fusionen und Akquisitionen im Einzelfall. Bedingung für eine Fusion/Akquisition ist die faire und gleichberechtigte Behandlung der Aktionäre. Die Verwaltungsgesellschaft wird im Allgemeinen für Fusionen und Akquisitionen stimmen, • wenn der angebotene Kaufpreis dem fairen Wert entspricht bzw. voraussichtlich kein höherer Preis erzielt werden kann, • wenn ein Mehrwert z.B. durch Effizienzsteigerung zu erkennen ist, • wenn eine nachhaltig Erfolg versprechende Strategie erkennbar ist.
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