Common use of Fälligkeit der Leistung des Versicherers Clause in Contracts

Fälligkeit der Leistung des Versicherers. Geldleistungen des Versicherers sind einen Monat nach Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des Versicherers nötigen Erhebungen fällig. Sind die zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des Versicherers nötigen Erhebungen bis zum Ablauf eines Monats seit der Anzeige des Versicherungsfalles nicht beendet, kann der Versicherungsnehmer in Anrechnung auf die Gesamtforderung Abschlagszahlungen in der Höhe des Betrages verlangen, den der Versicherer nach Lage der Sache mindestens zu zahlen hat. Der Lauf der Frist ist gehemmt, solange die Beendigung der Erhebungen infolge Verschulden des Versicherungsnehmers gehindert ist. Ist aus Anlass des Schadens eine polizeiliche oder strafrechtliche Untersuchung gegen den Versicherungsnehmer oder Versicherten eingeleitet, kann der Versicherer die Zahlung bis zum Abschluss der Untersuchung verweigern.

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Samples: www.campingassec.de, www.keinesorgen.at

Fälligkeit der Leistung des Versicherers. Geldleistungen des Versicherers sind einen Monat nach Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des Versicherers nötigen Erhebungen fällig. Sind die zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des Versicherers nötigen Erhebungen bis zum Ablauf eines Monats seit der Anzeige des Versicherungsfalles nicht beendet, kann der Versicherungsnehmer in Anrechnung auf die Gesamtforderung Abschlagszahlungen in der Höhe des Betrages verlangen, den der Versicherer nach Lage der Sache mindestens zu zahlen hat. Der Lauf der Frist ist gehemmt, solange die Beendigung der Erhebungen infolge Verschulden des Versicherungsnehmers gehindert ist. Ist aus Anlass des Schadens eine polizeiliche oder strafrechtliche Untersuchung gegen den Versicherungsnehmer oder Versicherten eingeleitet, kann der Versicherer die Zahlung bis zum Abschluss der Untersuchung verweigern.

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Samples: www.lutz-assekuranz.eu

Fälligkeit der Leistung des Versicherers. Geldleistungen des Versicherers sind einen Monat nach Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des Versicherers nötigen Erhebungen fällig. Sind die zur Feststellung des Versicherungsfalles Versiche- rungsfalles und des Umfanges der Leistung des Versicherers Ver- sicherers nötigen Erhebungen bis zum Ablauf eines Monats seit der Anzeige des Versicherungsfalles nicht beendet, kann der Versicherungsnehmer in Anrechnung auf die Gesamtforderung Ge- samtforderung Abschlagszahlungen in der Höhe des Betrages Be- trages verlangen, den der Versicherer nach Lage der Sache mindestens zu zahlen hat. Der Lauf der Frist ist gehemmt, solange die Beendigung der Erhebungen infolge Verschulden Ver- schuldens des Versicherungsnehmers gehindert ist. Ist aus Anlass des Schadens eine polizeiliche oder strafrechtliche straf- rechtliche Untersuchung gegen den Versicherungsnehmer oder Versicherten eingeleitet, kann der Versicherer die Zahlung bis zum Abschluss Abschluß der Untersuchung verweigern.

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Samples: occ.eu