Fälligkeit des Beherbergungspreises und Anzahlung Musterklauseln

Fälligkeit des Beherbergungspreises und Anzahlung. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde sind Beherbergungsleistungen einschließlich der Neben-, Verbrauchs- und Zusatzkosten (z.B. Minibar, Telefon, Video) am Tage der Abreise unmittelbar an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlen. Auch ohne gesonderte Vereinbarung ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, vom Xxxx eine Anzahlung in Höhe von 10 bis 30 Prozent der Buchungssumme zu verlangen. Er ist zudem berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zustellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Rechnungen des Beherbergungsbetriebs sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Xxxx kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Ist der Xxxx Verbraucher, so gilt dies nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen wurde. Bei Zahlungsverzug ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszins und im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszins geltend zu machen. Dem Beherbergungsbetrieb bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Beherbergungsbetrieb eine Mahngebühr von 5,00 Euro erheben.
Fälligkeit des Beherbergungspreises und Anzahlung. Nach Erhalt der Reservierungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 Prozent der Buchungssumme innerhalb von 7 Tagen per Überweisung an den Beherbergungsbetrieb fällig. Der Restbetrag ist spätestens 42 Tage vor Anreise ebenfalls per Überweisung an den Beherbergungsbetrieb zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen von bis zu 5 Tagen vor Anreisedatum ist die Zahlung bei Ankunft möglich. Sollte eine Zahlung nicht fristgerecht erfolgen, wird die Reservierung vom Gastgeber wieder storniert. Dem Beherbergungsbetrieb bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Grundsätzlich ist der Xxxx verpflichtet, bei Anreise eine Kaution in Höhe von 200 Euro pro Apartment zu hinterlegen, per Kreditkartenreservierung oder in Form von Bargeld.
Fälligkeit des Beherbergungspreises und Anzahlung. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, ist der gesamte Beherbergungspreis einschließlich der Nebenkosten (z.B. Kurtaxe) spätestens 7 Tage vor Anreise unmittelbar an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlen. Zahlungsverzug ist gegeben, wenn der gesamte Beherbergungspreis vom Xxxx nicht bis zum Anreisetag erbracht ist. Auch ohne gesonderte Vereinbarung ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, vom Xxxx mit der Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 10 bis 30 Prozent der Buchungssumme zu verlangen. Die Anzahlung ist spätestens 7 Tage nach Erteilung der Buchungsbestätigung und Anforderung der Anzahlung fällig. Kommt der Xxxx mit der angeforderten Anzahlung oder der Zahlung des Beherbergungspreises in Verzug, hat der Beherbergungsbetrieb wahlweise das Recht, vom Beherbergungsvertrag zurück zu treten oder Verzugszinsen in Höhe von 5% geltend zu machen.
Fälligkeit des Beherbergungspreises und Anzahlung. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde sind Beherbergungsleistungen am Tage der Anreise unmittelbar an das Seminarzentrum Gut Frohberg zu bezahlen. Rechnungen des Seminarzentrum Gut Frohbergs sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Xxxx kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Ist der Xxxx Verbraucher, so gilt dies nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen wurde. Bei Zahlungsverzug ist das Seminarzentrum Gut Frohberg berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszins und im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszins geltend zu machen. Dem Seminarzentrum Gut Frohberg bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Seminarzentrum Gut Frohberg eine Mahngebühr von 5,00 Euro erheben. Es steht dem Seminarzentrum Gut Frohberg in jedem einzelnen Fall frei, ob und welche Kreditkarte oder EC-Karte er bei Vorlage akzeptiert. Dies gilt auch dann, wenn durch Aushänge oder durch Auskunft des Personals eine grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten angezeigt wird. Die Entgegennahme von Kreditkarten, Schecks oder sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt nur erfüllungshalber. Kosten des Geldtransfers (mit Ausnahme EC-Karte) für Payment-Transaktionen durch Bezahlung am Terminal vor Ort entstehen vom Kunden selbst getragen werden. EC-Karte keine Kreditkarten 2% Business Cards:+1% Bar keine Kosten des Geldtransfers, Überweisungskosten trägt der Kunde. d.h. das alle anfallenden Gebühren die während des Zahlungsvorganges, sei es durch online Payment-Transaktionen oder durch Bezahlung am Terminal vor Ort entstehen vom Kunden selbst getragen werden. Das IPG ist ein von der TeleCash und weiteren Unternehmen der First Data Unternehmensgruppe (First Data) angebotenes eCommerce Zahlungssystem für sichere Zahlungen über das Internet. Das IPG wird erfolgreich bei Händlern weltweit eingesetzt, was vor allem an der leichten Integration in bestehende Shop-Software, Internetseiten, Handelsplattformen und Betriebssysteme liegt. Beim Internet Payment Gateway wird eine zentrale Plattform bei TeleCash zur Abwicklung Ihres Zahlungsverkehrs im Internet genutzt. Im deutschen Markt können mit Hilfe des IPG derzeit Zahlungen mit gängigen Kreditkarten (inklusive „Verified by Visa“, „MasterCard® SecureCode™“ und „Amex Safekey“) und Maestro-Karten, Lastsch...
Fälligkeit des Beherbergungspreises und Anzahlung. Der Xxxx hat bis 1 Tag vor Anreise kostenloses Stornierungsrecht. Die Stornogebühren sind 100 % auf den Übernachtungspreis, ein evtl. Frühstück wird nicht berechnet. Rechnungen des Beherbergungsbetriebs sind ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung erfolgt entweder als Vorauszahlung oder unmittelbar beim Einchecken über unser Checkin-Terminal. Ein Checkin ist ohne Bezahlung nicht möglich.
Fälligkeit des Beherbergungspreises und Anzahlung. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde sind Beherbergungsleistungen einschließlich der Neben-, Verbrauchs- und Zusatzkosten (z.B. Minibar, Telefon, Video) am Tage der Abreise unmittelbar an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlen. Auch ohne gesonderte Vereinbarung ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, vom Xxxx eine Anzahlung in Höhe von 10 bis 30 Prozent der Buchungssumme zu verlangen. Er ist zudem berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zustellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Rechnungen des Beherbergungsbetriebs sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
Fälligkeit des Beherbergungspreises und Anzahlung. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde sind Beherbergungsleistungen einschließlich der Neben- und Zusatzkosten (z.B. Telefon, Wäschewechsel, ect.) spätestens am Tage der Abreise unmittelbar an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlen. Rechnungen des Beherbergungsbetriebs sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Xxxx kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Ist der Xxxx Verbraucher, so gilt dies nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen wurde. Bei Zahlungsverzug ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszins und im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszins geltend zu machen. Dem Beherbergungsbetrieb bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Beherbergungsbetrieb eine Mahngebühr von 5,00 Euro erheben.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

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  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.