Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags. Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und in der übermittelten Polizze angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen deines Rücktrittsrechts. Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit eingezogen werden kann und du der Abbuchung nicht widersprichst.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Hundehaftpflichtversicherung, Haushaltsversicherung