Beginn des Versicherungsschutzes / Beitragszahlung. 8. Beginn des Versicherungs- schutzes
Beginn des Versicherungsschutzes / Beitragszahlung. 17 Beginn des Versicherungsschutzes § 18 Beitragszahlung, Versicherungsperiode § 19 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung § 20 Folgebeitrag § 21 Lastschriftverfahren § 22 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung § 23 Dauer und Ende des Vertrags § 24 Kündigung nach Versicherungsfall § 25 Veräußerung und deren Rechtsfolgen § 26 Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss § 27 Gefahrerhöhung (gilt nur für die Sachversicherung) § 28 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers § 29 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung § 30 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung § 31 Vollmacht des Versicherungsvertreters § 32 Verjährung § 33 Örtlich zuständiges Gericht § 34 Anzuwendendes Recht § 35 Embargobestimmung § 36 Überversicherung § 37 Versicherung für fremde Rechnung § 38 Aufwendungsersatz § 39 Übergang von Ersatzansprüchen § 40 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen § 41 Repräsentanten Der Versicherer entschädigt für versicherte Sachen, die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
Beginn des Versicherungsschutzes / Beitragszahlung. 17 Beginn des Versicherungsschutzes § 18 Beitragszahlung, Versicherungsperiode
Beginn des Versicherungsschutzes / Beitragszahlung. 8 Beginn des Versicherungsschutzes § 9 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / erster- oder einmaliger Beitrag
Beginn des Versicherungsschutzes / Beitragszahlung. 4 Abschnitt A 2 Dauer und Ende des Vertrags, Kündigung 7 Abschnitt A 3 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten 8 Abschnitt A 4 Weitere Regelungen 13
Beginn des Versicherungsschutzes / Beitragszahlung. B.1.1 Beginn des Versicherungsschutzes 10 B.1.2 Beitragszahlung, Versicherungsperiode 10 B.1.3 Fälligkeit des Erst oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung 10 B.1.4 Folgebeitrag 11 B.1.5 Lastschriftverfahren 11 B.1.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung 11
Beginn des Versicherungsschutzes / Beitragszahlung. 11 1 Beginn des Versicherungsschutzes 11 2 Beitragszahlung, Versicherungsperiode 11 3 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung 11 4 Folgebeitrag 12 5 Lastschriftverfahren 15 6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung 15
Beginn des Versicherungsschutzes / Beitragszahlung. Af>f Beginn des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Regelun> gen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst> oder Einmalbeitrags. Af>2 Beitragszahlung, Versicherungsperiode Af>2.f Beitragszahlung Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt, entweder durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag.
Beginn des Versicherungsschutzes / Beitragszahlung. 1 Beginn des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Beginn des Versicherungsschutzes / Beitragszahlung. 8 – Beginn des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebe- nen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von § 9 Ziffer 1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat. § 9 – Fälligkeit und Folgen verspäteter Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrags