Fälligkeit des ersten Beitrags; Rücktritt. Der erste Beitrag wird nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig, es sei denn im Versicherungsschein ist ein später liegendes Datum bestimmt. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt. Wenn der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt wird, kann R+V vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
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Samples: Mietkautionsbürgschaft, Mietkautionsbürgschaft, Kautionsversicherung
Fälligkeit des ersten Beitrags; Rücktritt. Der erste Beitrag wird nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins Versicherungs- scheins fällig, es sei denn im Versicherungsschein ist ein später liegendes Datum bestimmt. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem in der Beitragsrechnung Beitragsrech- nung angegebenen Zeitpunkt erfolgt. Wenn der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt wird, kann R+V vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
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Samples: Bürgschaft Für Private Mietkaution, Mietkautionsbürgschaft