Fälligkeiten der Entgelte. Das einmalige Entgelt für das Startpakt, sowie das erste monatliche Nutzungsentgelt werden am Monatsersten des auf den Vertragsabschluss folgenden Monats fällig, es sei denn, der Vertragsabschluss erfolgt an einem Monatsersten. Erfolgt der Vertragsabschluss an einem Monatsersten, so ist das Entgelt für das Startpaket und das erste monatliche Nutzungsentgelt mit Abschluss des Vertrages fällig. Die nachfolgenden monatlichen Entgelte werden jeweils nach Ablauf von einem Monat jeweils zum nächsten Monatsersten fällig. Die Trainerpauschale ist erstmals nach Ablauf von 6 Monaten gerechnet ab der ersten Zahlung des Nutzers, sowie in der Folgezeit jeweils nach Ablauf von 6 weiteren Monaten jeweils zum Monatsersten zur Zahlung fällig.
Fälligkeiten der Entgelte. Das einmalige Entgelt für das Startpaket, sowie das erste monatliche Nutzungsentgelt werden am Monatsersten des auf den Vertragsabschluss folgenden Monats fällig, es sei denn, der Vertragsabschluss erfolgt an einem Monatsersten. Erfolgt der Vertragsabschluss an einem Monatsersten, so ist das Entgelt für das Startpaket und das erste monatliche Nutzungsentgelt mit Abschluss des Vertrages fällig. Die nachfolgenden monatlichen Entgelte werden jeweils nach Ablauf von einem Monat jeweils zum nächsten Monatsersten fällig.
Fälligkeiten der Entgelte. Die ersten 28 Tage Nutzungsentgelt werden zum Beginn der Mitgliedschaft im Voraus fällig. Der weitere Einzug erfolgt alle 28 Tage im Voraus. Bei allen Laufzeiten ist der Kauf eines Transponderbandes für Check in, Spintfächer und Trainingsgeräte notwendig. Die Gebühr für das Transponderband beträgt 20,- Euro und ist im Voraus zu zahlen.
Fälligkeiten der Entgelte. Das einmalige Entgelt für das Startpakt, sowie die einmalige Benutzungsgebühr für den Zeitraum von Nutzungsbeginn bis Mitgliedschaftsbeginn werden sofort bei Vertragsabschluss fällig. Die nachfolgenden wöchentlichen Entgelte werden jeweils 14-tägig ab Vertragsbeginn abgebucht. Die Servicepauschale ist halbjährlich erstmals fällig nach 26 Wochen.
Fälligkeiten der Entgelte. Das einmalige Entgelt für das Startpaket, sowie das erste wöchentliche Nutzungsentgelt werden im zwei Wochenrhythmus jeweils mittwochs zum Last-schrifteinzug fällig. Die Service- und Verwaltungspauschale wird erstmals nach Ablauf von 12 Wochen ab Vertragsbeginn des Nutzers berechnet und zur Zahlung fällig, sowie in der Folgezeit jeweils nach weiteren 12 Wochen.
Fälligkeiten der Entgelte. Das einmalige Entgelt für das Startpaket wird am Monatsersten des auf den Vertragsabschluss folgen- den Monats fällig. Die wöchentlichen Entgelte werden jeweils 2 wöchentlich montags im Voraus fällig. Beginnend mit dem nächsten Montag nach Vertragsabschluss, es sei denn der Vertragsab- schluss wird an einem Montag abgeschlossen, dann zählt dieser Montag.
Fälligkeiten der Entgelte. Das einmalige Entgelt für das Startpakt ist kurz nach Vertragsabschluss fällig und wird mit der nächsten Zahlungsperiode abgebucht. Das wöchentliche Nutzungsentgelt wird 14 tägig am Anfang der Woche fällig und mittels einem wiederkehrenden SEPA-Lastschiftmandates abgebucht. Die Trainerpauschale, für fachgerechte Aufsicht und Betreuung während der Vertragslaufzeit wird zum 1. eines jeden Quartales erhoben.
Fälligkeiten der Entgelte. Die Kosten des Startpakets und -soweit gewählt- des Trainings-Outfits sind mit Abschluss des Vertrages fällig. Die auf der Vorderseite im Rahmen der Tarifauswahl angegebenen Wochenbeträge und -soweit gewählt- den Komfort-Service sind jeweils fortlaufend montags einer jeden Woche fällig, erstmals am ersten Montag, welcher auf den in Punkt C. definierten Vertragsbeginn folgt, es sei denn der Vertragsbeginn ist ein Montag, in diesen Fällen ist der erste Wochenbetrag am Tag des Vertragsbeginns fällig.
Fälligkeiten der Entgelte. Das Entgelt für den ausgewählten Vertragsabschluss und für das einmalige Startpaket ist sofort fällig.
Fälligkeiten der Entgelte. Das einmalige Entgelt für das Startgebühr, sowie das erste wöchentliche Nutzungsentgelt werden am Wochenstart (Montag) des auf den Vertragsabschluss folgenden Woche fällig. Erfolgt der Vertragsabschluss an einem Montag, so ist das Entgelt für das Startpaket und das erste wöchentliche Nutzungsentgelt mit Abschluss des Vertrages fällig. Die nachfolgenden monatlichen Entgelte werden jeweils nach Ablauf von einer Woche zum nächsten Wochenstart fällig. Die Betreuungspauschale ist erstmals nach Ablauf von 3 Monaten gerechnet ab der ersten Zahlung des Nutzers, sowie in der Folgezeit jeweils nach Ablauf von 3 weiteren Monaten jeweils zum Monatsersten zur Zahlung fällig.