Fälligkeiten der Entgelte. Das einmalige Entgelt für das Startpakt, sowie das erste monatliche Nutzungsentgelt werden am Monatsersten des auf den Vertragsabschluss folgenden Monats fällig, es sei denn, der Vertragsabschluss erfolgt an einem Monatsersten. Erfolgt der Vertragsabschluss an einem Monatsersten, so ist das Entgelt für das Startpaket und das erste monatliche Nutzungsentgelt mit Abschluss des Vertrages fällig. Die nachfolgenden monatlichen Entgelte werden jeweils nach Ablauf von einem Monat jeweils zum nächsten Monatsersten fällig. Die Trainerpauschale ist erstmals nach Ablauf von 6 Monaten gerechnet ab der ersten Zahlung des Nutzers, sowie in der Folgezeit jeweils nach Ablauf von 6 weiteren Monaten jeweils zum Monatsersten zur Zahlung fällig.
Fälligkeiten der Entgelte. Das einmalige Entgelt für das Startpaket, sowie das erste monatliche Nutzungsentgelt werden am Monatsersten des auf den Vertragsabschluss folgenden Monats fällig, es sei denn, der Vertragsabschluss erfolgt an einem Monatsersten. Erfolgt der Vertragsabschluss an einem Monatsersten, so ist das Entgelt für das Startpaket und das erste monatliche Nutzungsentgelt mit Abschluss des Vertrages fällig. Die nachfolgenden monatlichen Entgelte werden jeweils nach Ablauf von einem Monat jeweils zum nächsten Monatsersten fällig.
Fälligkeiten der Entgelte. Der anteilige Wochenbeitrag sowie das einmalige Startpaket sind mit Abschluss der Vereinbarung zur Zahlung fällig. Der wöchentliche Beitrag ist jeweils montags im Voraus zur Zahlung fällig.
Fälligkeiten der Entgelte. Die Kosten des Startpakets und -soweit gewählt- des Trainings-Outfits sind mit Abschluss des Vertrages fällig. Die auf der Vorderseite im Rahmen der Tarifauswahl angegebenen Wochenbeträge und -soweit gewählt- den Komfort-Service sind jeweils fortlaufend montags einer jeden Woche fällig, erstmals am ersten Montag, welcher auf den in Punkt C. definierten Vertragsbeginn folgt, es sei denn der Vertragsbeginn ist ein Montag, in diesen Fällen ist der erste Wochenbetrag am Tag des Vertragsbeginns fällig.
Fälligkeiten der Entgelte. Der Mitgliedsbeitrag ist 14tägig im Voraus zur Zahlung fällig. Das einmalige Startpaket und der einmalige Betrag für den Mitgliedsausweis sind mit Abschluss des Vertrages sofort zur Zahlung fällig. Die Gebühr für den Betreuungsservice in Höhe von 69,- € (jährlich) ist Bestandteil des Startpaketes und ist in der Folgezeit jeweils nach Ablauf von 52 Wochen zum nächsten Monatsersten fällig.
Fälligkeiten der Entgelte. Das einmalige Entgelt für das Startpakt, sowie die einmalige Benutzungsgebühr für den Zeitraum von Nutzungsbeginn bis Mitgliedschaftsbeginn werden sofort bei Vertragsabschluss fällig. Die nachfolgenden wöchentlichen Entgelte werden jeweils 14-tägig ab Vertragsbeginn abgebucht. Die Servicepauschale ist halbjährlich erstmals fällig nach 26 Wochen.
Fälligkeiten der Entgelte. Das einmalige Entgelt für das Startpakt, sowie das erste 14-tägige Nutzungsentgelt werden direkt am Vertragsabschluss-Tag bzw. dem gewählten Startdatum und somit immer Tag genau, anteilig zum gewählten 14-tägigen Tarif fällig. Die nachfolgenden monatlichen Entgelte werden jeweils nach Ablauf von einem Monat jeweils zum nächsten Monatsersten fällig.
Fälligkeiten der Entgelte. Das einmalige Entgelt für die Zusatzleistung „Personal Training 1:1 einmalig“ sowie Personal Training 1:1 10-er Karte wird mit Abschluss des Vertrages fällig
Fälligkeiten der Entgelte. Die vereinbarten 14–tägigen Nutzungsentgelte werden jeweils alle zwei Wochen montags im Voraus zur Zahlung fällig. Das einmalige Entgelt für das Startpaket ist, mit dem ersten 14-tägigen Grundbetrag zu zahlen. Die Betreuungspauschale ist erstmals nach Ablauf von 6 Monaten gerechnet ab der ersten Zahlung des Nutzers, sowie in der Folgezeit jeweils nach Ablauf von 6 weiteren Monaten jeweils zum Monatsersten zur Zahlung fällig.
Fälligkeiten der Entgelte. Das Entgelt für den ausgewählten Vertragsabschluss und für das einmalige Startpaket ist sofort fällig.