FÖRDERMITTEL. 3.1 Die Hochschuleinrichtung zahlt Fahrt- und Aufenthaltskosten für den/die Teilnehmer/in in Form von Sachleistungen oder erstattet bei Vorfinanzierung durch den/die Teilnehmer/in die- se Kosten nach den internen Regelungen der Hochschuleinrichtung. Die Hochschuleinrichtung muss in diesem Fall sicherstellen, dass die erbrachten Leistungen den erforderlichen Quali- täts- und Sicherheitsanforderungen genügen.
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FÖRDERMITTEL. 3.1 Option 2: Die Hochschuleinrichtung zahlt Fahrt- und Aufenthaltskosten für den/die Teilnehmer/in in Form von Sachleistungen oder erstattet bei Vorfinanzierung durch den/die Teilnehmer/in die- se diese Kosten nach den internen Regelungen der Hochschuleinrichtung. Die Hochschuleinrichtung muss in diesem Fall sicherstellen, dass die erbrachten Leistungen den erforderlichen Quali- täts- Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen genügen.
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FÖRDERMITTEL. 3.1 Die Hochschuleinrichtung zahlt Fahrt- und Aufenthaltskosten für den/die Teilnehmer/in in Form von Sachleistungen oder erstattet bei Vorfinanzierung durch den/die Teilnehmer/in die- se diese Kosten nach den internen Regelungen der Hochschuleinrichtung. Die Hochschuleinrichtung muss in diesem Fall sicherstellen, dass die erbrachten Leistungen den erforderlichen Quali- täts- Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen genügen.
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