FÖRDERMITTEL. 3.1 Option 2: Die Hochschuleinrichtung zahlt Fahrt- und Aufenthaltskosten für den/die Teilnehmer/in in Form von Sachleistungen oder erstattet bei Vorfinanzierung durch den/die Teilnehmer/in diese Kosten nach den internen Regelungen der Hochschuleinrichtung. Die Hochschuleinrichtung muss in diesem Fall sicherstellen, dass die erbrachten Leistungen den erforderlichen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen genügen. 3.2 Die Erstattung von Kosten, die ggf. für Teilnehmer/innen mit Behinderung anfallen, ist abhängig von den vom Teilnehmer/innen eingereichten zusätzlichen Belegen. 3.3 Die finanzielle Unterstützung darf nicht zur Deckung von Kosten verwendet werden, die bereits aus EU- Mitteln finanziert werden. 3.4 Unbeschadet der Bestimmung in Artikel 3.3 ist die finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU mit allen sonstigen Finanzierungsquellen vereinbar. 3.5 Befolgt der/die Teilnehmer/in die Bestimmungen aus dieser Vereinbarung nicht, ist die finanzielle Unterstützung aus Xxxxxxx+ Mitteln der EU ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Auf die Rückzahlung wird jedoch verzichtet, wenn der/die Teilnehmer/in durch höhere Gewalt am Abschluss der Mobilitätsmaßnahme nach Anhang I gehindert wurde. Diese Fälle müssen von der Entsendeeinrichtung gemeldet werden und müssen von der Nationalen Agentur akzeptiert werden.
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Samples: Erasmus+ Mobility Agreement for Training (Stt), Erasmus+ Mobility Agreement for Teaching
FÖRDERMITTEL. 3.1 Option 2: Die Hochschuleinrichtung zahlt Fahrt- und Aufenthaltskosten für den/die Teilnehmer/in in Form von Sachleistungen oder erstattet bei Vorfinanzierung durch den/die Teilnehmer/in diese die- se Kosten nach den internen Regelungen der Hochschuleinrichtung. Die Hochschuleinrichtung muss in diesem Fall sicherstellen, dass die erbrachten Leistungen den erforderlichen Qualitäts- Quali- täts- und Sicherheitsanforderungen genügen.
3.2 Die Erstattung von Kosten, die ggf. für Teilnehmer/innen mit Behinderung anfallen, ist abhängig abhän- gig von den vom Teilnehmer/innen eingereichten zusätzlichen Belegen.
3.3 Die finanzielle Unterstützung darf nicht zur Deckung von Kosten verwendet werden, die bereits be- reits aus EU- EU-Mitteln finanziert werden.
3.4 Unbeschadet der Bestimmung in Artikel 3.3 ist die finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU mit allen sonstigen Finanzierungsquellen vereinbar.
3.5 Befolgt der/die Teilnehmer/in die Bestimmungen aus dieser Vereinbarung nicht, ist die finanzielle finan- zielle Unterstützung aus Xxxxxxx+ Erasmus+ Mitteln der EU ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Auf die Rückzahlung wird jedoch verzichtet, wenn der/die Teilnehmer/in durch höhere Gewalt am Abschluss Ab- schluss der Mobilitätsmaßnahme nach Anhang I gehindert wurde. Diese Fälle müssen von der Entsendeeinrichtung gemeldet werden und müssen von der Nationalen Agentur akzeptiert werden.
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FÖRDERMITTEL. 3.1 Option 2: Die Hochschuleinrichtung zahlt Fahrt- und Aufenthaltskosten für den/die Teilnehmer/in in Form von Sachleistungen oder erstattet bei Vorfinanzierung durch den/die Teilnehmer/in diese Kosten nach den internen Regelungen der Hochschuleinrichtung. Die Hochschuleinrichtung muss in diesem Fall sicherstellen, dass die erbrachten Leistungen den erforderlichen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen genügen.
3.2 Die Erstattung von Kosten, die ggf. für Teilnehmer/innen mit Behinderung anfallen, ist abhängig von den vom seitens der Teilnehmer/innen eingereichten zusätzlichen Belegen.
3.3 Die finanzielle Unterstützung darf nicht zur Deckung von Kosten verwendet werden, die bereits aus EU- EU-Mitteln finanziert werden.
3.4 Unbeschadet der Bestimmung in Artikel 3.3 ist die finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU mit allen sonstigen Finanzierungsquellen vereinbar.
3.5 Befolgt der/die Teilnehmer/in die Bestimmungen aus dieser Vereinbarung nicht, ist die finanzielle Unterstützung aus Xxxxxxx+ Mitteln der EU ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Auf die Rückzahlung wird jedoch verzichtet, wenn der/die Teilnehmer/in durch höhere Gewalt am Abschluss der Mobilitätsmaßnahme nach Anhang I gehindert wurde. Diese Fälle müssen von der Entsendeeinrichtung gemeldet werden und müssen von der Nationalen Agentur akzeptiert werden.
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Samples: Erasmus+ Mobility Agreement for Teaching and Training Purposes
FÖRDERMITTEL. 3.1 Option 2: Die Hochschuleinrichtung zahlt Fahrt- und Aufenthaltskosten für denDer/die Teilnehmer/in erhält von der Hochschuleinrichtung finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU in Form von Sachleistungen oder erstattet bei Vorfinanzierung durch den/die Teilnehmer/in diese Kosten nach den internen Regelungen Höhe der Hochschuleinrichtungösterreichischen RGV als Aufenthalts- /Fahrtkosten und Tagesgebühren. Die Hochschuleinrichtung muss in diesem Fall sicherstellensi- cherstellen, dass die erbrachten Leistungen den erforderlichen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen genügenSicher- heitsanforderungen genügen und den internen Regelungen der Hochschuleinrichtung entsprechen.
3.2 Die Erstattung von Kosten, die ggf. für Teilnehmer/innen mit Behinderung anfallen, ist abhängig von den vom vom/von der Teilnehmer/innen in eingereichten zusätzlichen Belegen.
3.3 Die finanzielle Unterstützung darf nicht zur Deckung von Kosten verwendet werden, die bereits aus EU- EU-Mitteln finanziert werden.
3.4 Unbeschadet der Bestimmung in Artikel 3.3 ist die finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln Eras- mus+-Mitteln der EU mit allen sonstigen Finanzierungsquellen vereinbar.
3.5 Befolgt der/die Teilnehmer/in die Bestimmungen aus dieser Vereinbarung nicht, ist die finanzielle Unterstützung aus Xxxxxxx+ Mitteln der EU ganz oder teilweise zurückzuzahlenzurückzu- zahlen. Auf die Rückzahlung wird jedoch verzichtet, wenn der/die Teilnehmer/in durch höhere Gewalt am Abschluss der Mobilitätsmaßnahme nach Anhang I (Mobility Agree- ment) gehindert wurde. Diese Fälle müssen von der Entsendeeinrichtung gemeldet werden und müssen von der Nationalen Agentur akzeptiert werden.
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Samples: Erasmus+ Grant Agreement