Kontrollen und Prüfungen Musterklauseln

Kontrollen und Prüfungen. Die Parteien der Vereinbarung verpflichten sich, alle von der Europäischen Kommission, der Nationalen Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit (NA DAAD) oder von einer anderen durch die Europäische Kommission oder die Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit (NA DAAD) zugelassenen externen Stelle geforderten detaillierten Informationen bereitzustellen, die der Überprüfung dienen, dass die Mobilitätsphase und die Bestimmungen dieser Vereinbarung ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
Kontrollen und Prüfungen. 14.1 Die Parteien der Vereinbarung verpflichten sich, alle detaillierten Informationen zur Verfügung zu stellen, die von der Europäischen Kommission, der Nationalen Agentur von Deutschland (NA DAAD) oder einer anderen externen Stelle, die von der Europäischen Kommission oder der Nationalen Agentur von Deutschland (NA DAAD) ermächtigt wurde, angefordert werden, um zu überprüfen, ob die Mobilitätsphase und die Bestimmungen der Vereinbarung ordnungsgemäß umgesetzt werden oder wurden.
Kontrollen und Prüfungen. Die Parteien der Vereinbarung verpflichten sich, alle von der Europäischen Kommission, der NA DAAD oder von einer anderen durch die Europäische Kom- mission oder die NA DAAD zugelassenen externen Stelle geforderten detaillierten Informationen bereit- zustellen, die der Überprüfung dienen, dass die Mobi- litätsphase und die Bestimmungen dieser Vereinba- rung ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
Kontrollen und Prüfungen. Die Parteien der Vereinbarung verpflichten sich zur Übermittlung jeglicher detaillierten Information(en), welche von der Europäischen Kommission, der Nationalagentur Erasmus+ Bildung (OeAD-GmbH) oder jeder anderen außenstehenden, von der Europäischen Kommission oder Nationalagentur Erasmus+ Bildung (OeAD-GmbH) beauftragten Stelle zum Zweck der Überprüfung der ordnungsgemäßen Umsetzung der Mobilitätsphase und der Bestimmungen der Vereinbarungen angefordert wurde(n).
Kontrollen und Prüfungen. Die Parteien der Vereinbarung verpflichten sich, alle von der Europäischen Kommission, der Nationalen Agentur für EU- Hochschulzusammenarbeit (NA DAAD) oder von einer anderen durch die Europäische Kommission oder die Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit (NA DAAD) zugelassenen externen Stelle geforderten detaillierten Informationen bereitzustellen, die der Überprüfung dienen, dass die Mobilitätsphase und die Bestimmungen dieser Vereinbarung ordnungsgemäß durchgeführt wurden. · Hochschulen, die am Programm Erasmus+ teilnehmen, haben sich in der Erasmus Charta für die Hochschulbildung der Europäischen Kommission verpflichtet, Ihre Mobilitätsaktivitäten zu unterstützen, zu fördern und anzuerkennen. · Sie verpflichten sich zur Einhaltung der Regeln und Anforderungen im Erasmus+ Zuwendungsvertrag, den Sie mit der Entsendeeinrichtung abgeschlossen haben. · Nach der Auswahl für die Teilnahme am Erasmus+ Studierendenprogramm haben Sie das Anrecht auf Beratung zu den Partnereinrichtungen oder -unternehmen und den möglichen Aktivitäten für die Mobilitätsphase. · Ihre Entsendeeinrichtung und die Gasteinrichtung bzw. das Gastunternehmen müssen Ihnen Informationen zur Notenvergabe in der Gasteinrichtung sowie zur Beantragung eines Visums, zum Abschluss von Versicherungen und zur Wohnungssuche zur Verfügung stellen. Die jeweiligen Ansprechpartner und Informationsquellen finden Sie in der „interinstitutionellen Vereinbarung“ zwischen Ihrer Entsendeeinrichtung und der Gasteinrichtung. · Mit Ihrer Entsendeeinrichtung schließen Sie einen Zuwendungsvertrag ab (auch wenn Sie keine finanzielle Unterstützung aus EU-Fördermitteln erhalten) und mit der Entsendeeinrichtung und der Gasteinrichtung bzw. dem Gastunternehmen eine Lernvereinbarung („Learning Agreement“). Eine gute Vorbereitung Ihrer Lernvereinbarung trägt entscheidend zum Erfolg Ihrer Mobilitätsmaßnahme bei und gewährleistet die Anerkennung Ihrer Mobilitätsphase. Die Lernvereinbarung enthält detaillierte Informationen zu Ihren geplanten Aktivitäten im Ausland (einschließlich der angestrebten Leistungspunkte, die auf Ihren Studiengang an der Heimateinrichtung angerechnet werden). · Nachdem Sie ausgewählt wurden, unterziehen Sie sich einem Onlinesprachtest (falls dieser in der Hauptunterrichtssprache/ Hauptarbeitssprache im Ausland verfügbar ist), damit die Entsendeeinrichtung Ihnen die am besten geeignete Unterstützung beim Fremdsprachenerwerb anbieten kann, falls dies erforderlich ist. Sie sollten dieses Hil...
Kontrollen und Prüfungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle von der Europäi- schen Kommission, der Nationalen Agentur von Deutschland (NA DAAD) oder von einer anderen durch die Europäische Kommission oder die Nationale Agentur von Deutschland (NA DAAD) zugelassenen externen Stelle geforderten detail- lierten Informationen bereitzustellen, die der Überprüfung dienen, dass die Mobilitätsphase und die Bestimmungen die- ses Vertrags ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
Kontrollen und Prüfungen. Die Parteien der Vereinbarung verpflichten sich zur Übermittlung jeglicher detaillierten Information(en), welche von der Europäischen Kommission, der Nationalagentur Erasmus+ Bildung (OeAD-GmbH) oder jeder anderen außenstehenden, von der Europäischen Kommission oder Nationalagentur Erasmus+ Bildung (OeAD-GmbH) beauftragten Stelle zum Zweck der Überprüfung der ordnungsgemäßen Umsetzung der Mobilitätsphase und der Bestimmungen der Vereinbarungen angefordert wurde(n). ** Die genaue Zuschusshöhe richtet sich nach den Vorgaben des für Sie geltenden Reisekostenrechts und den verfügbaren Mitteln. Der Erasmus+ EU-Zuschuss darf die von der EU für jedes Land festgelegten Höchstwerte und im Falle mehrerer STA/STT-Aufenthalte im gesamten Erasmus-Vertragsjahr 0.000 € nicht überschreiten. Ihre Heimatinstitution ist erst verpflichtet Beträge (Erasmus+ EU-Mittel) auszuzahlen, wenn sie diese selbst erhalten hat.
Kontrollen und Prüfungen. Die Parteien der Vereinbarung verpflichten sich, alle von der Europäischen Kommission, der NA DAAD oder von einer anderen durch die Europäische Kommission oder die NA DAAD zugelassenen externen Stelle geforderten detaillierten Informationen bereitzustellen, die der Überprüfung dienen, dass die Mobilitätsphase und die Bestimmungen dieser Vereinbarung ordnungsgemäß durchgeführt wur- den. □ die Mobilität wurde im Mobility Tool erfasst □ ein Training bzw. Teaching Agreement liegt dem International Office vor (dreifach abgezeichnet vom Teilnehmer, Ab- teilung bzw. Fachbereich der Universität Konstanz und der gastgebenden Institution Jahr Kapitel Titel UT KOA Kostenstelle Euro Zahlungsp.-Nr. Festlegungs-Nr. Auszahlung der 1. Rate in Höhe von ca. 70%
Kontrollen und Prüfungen. Die Parteien der Vereinbarung verpflichten sich zur Übermittlung jeglicher detaillierten Informa- tion(en), welche von der Europäischen Kommis- sion, der Nationalagentur Lebenslanges Lernen (OeAD-GmbH) oder jeder anderen außenste- henden, von der Europäischen Kommission oder Nationalagentur Lebenslanges Lernen (OeAD- GmbH) beauftragten Stelle zum Zweck der Überprüfung der ordnungsgemäßen Umsetzung der Mobilitätsphase und der Bestimmungen der Vereinbarungen angefordert wurde(n).
Kontrollen und Prüfungen. Die Parteien der Vereinbarung verpflichten sich zur Übermittlung jeglicher detaillierten Information(en), welche von der Europäischen Kommission, der Nationalagentur Lebenslanges Lernen (OeAD-GmbH) oder jeder anderen außenstehenden, von der Europäischen Kommission oder Nationalagentur Lebenslanges Lernen (OeAD-GmbH) beauftragten Stelle zum Zweck der Überprüfung der ordnungsgemäßen Umsetzung der Mobilitätsphase und der Bestimmungen der Vereinbarungen angefordert wurde(n).