Förderrichtlinien der Länder. Für die Programme gelten die jeweiligen Förderrichtlinien der Länder, sofern im Zweiten Teil dieser Vereinbarung nichts anderes geregelt ist.
Appears in 12 contracts
Samples: www.staedtebaufoerderung.info, www.investitionspakt-integration.de, www.bdla.de
Förderrichtlinien der Länder. Für die Programme Programmbereiche gelten die jeweiligen Förderrichtlinien der Länder, sofern im Zweiten Teil dieser Vereinbarung nichts anderes geregelt ist.
Appears in 1 contract
Samples: www.staedtebaufoerderung.info