Förderschwerpunkte Musterklauseln

Förderschwerpunkte. Don Bosco Mission Bonn fördert insbesondere Projekte aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wie auch die jugendpastorale Arbeit der Salesianer Don Boscos. Dabei sind insbesondere folgende Projekte förderungswürdig: • Projekte, die den jungen Menschen darin fördern, sich frei und ohne Schaden an Seele und Körper zu entwickeln — Der junge Mensch soll befähigt werden, seine Fähigkeiten kennen zu lernen und zu entwickeln. In seinen Stärken soll er entsprechend gefördert und im Abbau von Schwächen unterstützt werden. Das Kind bzw. der Jugendliche soll altersgerecht lernen, vertrauensvolle Beziehungen in und außerhalb der Familie aufzubauen. • Projekte für pastorale Angebote, in denen ohne Zwang und Bevormundung ein Bezug zu Gott und zur kirchlichen Gemeinschaft aufgebaut werden kann — Der einzelne soll befähigt werden, seine Verantwortung in Gesellschaft und Kirche zu übernehmen und aufgrund frei gewählter Wertvorstellungen zu gestalten. • Projekte, die die Zielgruppe darin bestärken, sich selbst zu helfen. Langfristig sollen keine Abhängigkeiten entstehen, sondern benachteiligte und arme Menschen sollen in die Lage versetzt werden ihre Grundbedürfnisse aus eigener Anstrengung zu decken, ihr Lebensumfeld zu gestalten und ihre Rechte zu wahren — Deshalb gehören Bildung und Ausbildung, der Zugang zu wichtigen Ressourcen wie Land, Krediten u. a. sowie die Fähigkeit die eigenen Rechte wahrnehmen zu können zu den zentralen Bereichen unserer Projekte. • Projekte zur Partizipationsförderung — Junge Menschen sollen darin unterstützt werden, am politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben ihres Landes/ ihrer Region teilzuhaben und aktiv mit zu gestalten. • Projekte zur Förderung der Gleichberechtigung von Mann und Frau — Xxx Xxxxx Mission Bonn fördert Projekte, die Frauen und Mädchen mit ihren Interessen gleichberechtigt bei der Planung und Durchführung berücksichtigen. Die Projekte sollen zu einer Gleichberechtigung von Xxxx und Frau in der Gesellschaft beitragen und gendersensitiv gestaltet sein. • Projekte zur Förderung von Umwelt- und Ressourcenschutz — Umweltzerstörung trifft meist die Armen am stärksten und zugleich ist Umweltzerstörung häufig eine Folge von Armut. Don Bosco Mission Bonn fördert Projekte, die die lokalen ökologischen Zusammenhänge berücksichtigen und nach Möglichkeit Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt einschließen. Nachteilige Auswirkungen von Projekten auf die Umwelt müssen vermieden werden. • Projekte zur Nothilfe als eine besond...
Förderschwerpunkte. Ein Schwerpunkt der Förderung liegt in der Umnutzung leerstehender Ladenflächen in Wohnungen. Damit verbunden sind umfassende Erneuerungsmaßnahmen, da nur dadurch der Gebrauchswert von Gebäuden nachhaltig verbessert werden kann. Eine Förderung als Restmaßnahme ist nicht möglich.
Förderschwerpunkte a) Im Rahmen des Förderschwerpunktes „Erhaltung des kulturellen Xxxxx“ werden in der Regel nicht rückzahlbare Subventionen bereitgestellt. b) Im Bereich der Förderung von Schülern und Studierenden werden Stipendien bereitgestellt. In begründeten Ausnahmefällen können Studierende und Graduierte ein Ansuchen um Zuerkennung eines unverzinsten Darlehens stellen. c) Im Rahmen des Förderbereichs „Förderungen von Schülern und Studenten“ werden zudem Zuschüsse an private und kirchliche Betreiber von Schülerheimen bereitgestellt. d) Überdies besteht die Möglichkeit, Einweisungsrechte in Studentenheimen in Österreich anzukaufen. e) Zudem kann der Erwerb von Kunstgegenständen gefördert werden.

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  • Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers Betrieb der Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Sach-, Rechtsschutz- und Krankenzusatzversicherung

  • Haftung des Vermieters Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters oder für die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Vermieter, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Gegenstände und Sachen, die bei Rückgabe des Mietfahrzeuges zurückgelassen / vergessen werden.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Beschädigte Sachen Sind wiederbeschaffte Sachen beschädigt worden, so kann der Versicherungsnehmer die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten auch dann verlangen oder behalten, wenn die Sachen in den Fällen von Nr. 2 oder Nr. 3 bei ihm verbleiben.

  • Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Zahlung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Sätzen 2 und 3 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.

  • Punkte R701 Xxxxxxxxx, Nativaufnahme ............................................................................ (nicht gemeinsam mit Pos.Nrn R702 und R703) 49,6 R702 i.v. Pyelographie .......................................................................................... 307,0 R703 Inf. Pyelographie .......................................................................................... 332,2 R704 Retrograde MCU (Miktions-Cysto-Urethrographie) inkl. Refluxprüfung oder Urethrographie inkl. Durchleuchtung mit Kontrastmittel ...................... 347,6 R705 Tomographie der Nieren, bds. ..................................................................... 140,4 Pos.-Nr. Punkte R801 Mammographie, beidseits ............................................................................ 172,5 R802 Mammographie, einseitig ............................................................................. 88,1 R803 Galaktographie ............................................................................................ 191,4 R804 Hystero- Salpingographie ............................................................................ 159,6 R805 Pneumocystographie ................................................................................... 96,4 R806 Phlebographie, pro Extremität ..................................................................... 190,8 R807 Fremdkörperlokalisation (Fistelfüllung) ........................................................ 103,6 R808 Fremdkörperlokalisation (Fistelfüllung) bei entzündlichen Darmerkrankungen……. 195,9

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

  • Verschlüsselung Während der Übertragung personenbezogener Daten innerhalb von Amadeus Produkten über unsichere oder öffentliche Netzwerke werden zum Schutz starke Kryptographie und Sicherheitsprotokolle eingesetzt; dies gilt nicht für in Amadeus Produkten vorhandene E-Mail- Funktionalitäten (z.B. Buchungsbestätigungen). Es werden ausschließlich vertrauenswürdige Schlüssel und Zertifikate akzeptiert. Das verwendete Protokoll unterstützt ausschließlich sichere Versionen oder Konfigurationen. Für die verwendete Verschlüsselungsmethode wird eine Verschlüsselungsstärke nach aktuellem Stand der Technik verwendet. Außerhalb des elektronischen Transports trifft Amadeus Maßnahmen, die sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen der Produkte oder Dienstleistungen ergeben oder durch den Verantwortlichen im Rahmen der Beauftragung definiert wurden.

  • Verschiedenes 12.1 Änderungen und Ergänzungen sämtlicher zwischen den Parteien geschlossener Verträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform oder ein sonstiges qualifiziertes Formerfordernis (z.B. Einschreiben/Rückschein, Einwurfeinschreiben) vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige, eine Kündigung oder einen Rücktritt) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werden. 12.2 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf – soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung besteht - nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung des zwischen dem Anbieter und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses. 12.3 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist. 12.4 Sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.