Baumaßnahmen Musterklauseln

Baumaßnahmen. Abweichend von Abschnitt A Ziff. 4.4 (6) besteht Versiche- rungsschutz als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten besteht bis zu einer Bausumme von 200.000 EUR.
Baumaßnahmen. Die Messe Berlin GmbH weist auf die Baumaßnahmen auf dem Messegelände hin. Die Messe Berlin GmbH bemüht sich, die Interessen der Aussteller zu wahren und evtl. auftretende Belästigungen möglichst gering zu halten. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es auch in den Zugangsbereichen zu Beeinträchtigungen und Baulärm kommen kann. Ansprüche jeglicher Art können aus diesem Umstand nicht hergeleitet werden.
Baumaßnahmen. 15 Grundsätzliche Rücksichtnahmepflichten (1) Das EVU wird bei allen Baumaßnahmen die berechtigten Interessen der Stadt insbesondere im Natur-, Landschafts-, Umwelt- und Denkmalschutz sowie im Städtebau berücksichtigen. (2) Das EVU und die Stadt werden einander über Baumaßnahmen, die den anderen Vertrags- partner berühren können, frühzeitig unterrichten und Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Die Stadt wird das EVU auch über die Aufstellung neuer und die Änderung bestehender Bauleitpläne sowie über bedeutsame Bauvorhaben Dritter informieren, soweit diese Bauvor- haben den Betrieb des örtlichen Elektrizitätsversorgungsnetzes des EVU berühren können. (3) Das EVU wird die Planung raumbedeutsamer Maßnahmen so früh wie möglich mit der räumlichen Planung der Stadt und den darin enthaltenen Vorgaben aus dem jeweiligen Lan- desenergieprogramm abstimmen. Das EVU wird darauf achten, dass die mit der Inan- spruchnahme von Flächen verbundene Beeinträchtigung möglichst gering ist. Ist öffentlicher Verkehrsraum neu hergestellt, so soll dieser nach Möglichkeit nicht vor Ablauf von 5 Jahren nach der Herstellung wieder für eine Leitungslegung beansprucht werden. (4) Das EVU ist verpflichtet, seine Elektrizitätsversorgungsanlagen im Einvernehmen mit der Stadt zu sichern, wenn diese bei Arbeiten der Stadt im öffentlichen Verkehrsraum beein- trächtigt werden können. (1) Neue Bauvorhaben des EVU sowie alle Arbeiten an bestehenden Elektrizitätsversorgungs- anlagen, welche die Interessen der Stadt oder Dritter, insbesondere den Gemeingebrauch, beeinträchtigen können (insbesondere Aufgrabungen der öffentlichen Verkehrswege oder sonstiger Grundstücke), zeigt das EVU der Stadt drei Monate vor dem beabsichtigten Be- ginn der Bauarbeiten schriftlich und unter Vorlage von Plänen an. Wenn die Stadt nicht in- nerhalb von acht Wochen nach Eingang der vollständigen Anzeige bestimmte Änderungs- wünsche vorbringt, darf das EVU das Bauvorhaben durchführen. Andernfalls hat das EVU die Änderungswünsche der Stadt zu berücksichtigen, soweit sie technisch durchführbar sind und nicht zu einer gegenüber den gemeindlichen Belangen unangemessenen Verzögerung oder Verteuerung des Bauvorhabens führen. Im Einzelnen sind die Bestimmungen der Stadt (z. B. Bestimmungen über Aufgrabungen von öffentlichen Straßen im Stadtgebiet von Stutt- gart (BAS 1986), Vorschriften für den Einbau von Leitungen in den Straßenraum von Stutt- gart (VLS 1964 überarbeitet 2004) mit Anlagen), beigefügt als Anlagen 3 und 4, für...
Baumaßnahmen. Im Falle von (Um- )Baumaßnahmen im Stadion im Bereich des Dauerkarten-Platzes ist RB Leipzig berechtigt, Umsetzungen für einzelne Spiele oder den Rest der laufenden Saison zu veranlassen. Selbiges gilt im Falle einer zu geringen Auslastung des Stadions zur Gewährleistung einer sachgerechten Verteilung der Besucher innerhalb des Stadions, um eine effiziente Bewirtschaftung und einen effektiven Stadionbetrieb zu ermöglichen (z.B. Schließung bestimmter Bereiche/Sektoren an einzelnen Spieltagen). Der infolge der Umsetzung neu zugeteilte Platz hat derselben Preiskategorie zu entsprechen. Sollte dies nicht möglich sein, erstattet RB Leipzig die (ggf. anteilige) Preisdifferenz zwischen dem alten und dem neuen Platz.
Baumaßnahmen. 9 Grundsätzliche Rücksichtnahmepflichten
Baumaßnahmen. Im Rahmen der Haftpflichtversicherung des Sportversicherungsvertra- ges ist der Verein/Verband als Bauherr oder Unternehmer von Bauar- beiten versichert, wenn die Kosten der Baumaßnahme die im Sport- versicherungsvertrag vereinbarte Summe nicht übersteigen. Bei größe- ren Bauvorhaben wird unbedingt empfohlen, die Differenz zwischen der im Sportversicherungsvertrag vereinbarten und der tatsächlichen Bausumme nachzuversichern, da sonst der Versicherungsschutz voll- ständig entfällt. In der Rechtsschutzversicherung ist das Bauherrenrisi- ko vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Zusätzliche Sachversiche- rungen (wie z. B. eine Gebäudeversicherung) können über die ARAG Sportversicherung beantragt werden. Wenden Sie sich dazu an das Versicherungsbüro beim Landessportbund Sachsen e.V. Xxxxxx der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie versichert alle Arbeit- nehmer und Personen bei arbeitnehmerähnlicher Tätigkeit gegen die Folgen von Arbeitsunfällen (z. B. Übungsleiter, Platzwarte u.a.). Bürgerliches Gesetzbuch. Regelt die wichtigsten Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Das claims-made-Prinzip der D&O-Versicherung definiert, unter wel- chen Umständen ein versicherter Schadenfall vorliegt. Dabei ist ent- scheidend, dass die Anspruchserhebung (claims-made) innerhalb der Versicherungslaufzeit erfolgt. Versichert sind Pflichtverletzungen innerhalb der Vertragslaufzeit. Aufgrund der Rückwärtsversicherung sind auch zum Vertragsschluss nicht bekannte Pflichtverletzungen erfasst, die zu einem Anspruch innerhalb der Vertragslaufzeit führen.
Baumaßnahmen. Im Rahmen der Haftpflichtversicherung des Sportversicherungsvertra- ges ist der Verein/Verband als Bauherr oder Unternehmer von Bauar- beiten versichert, wenn die Kosten der Baumaßnahme im Einzelfall auf nicht mehr als die im Sportversicherungsvertrag vereinbarte Summe zu veranschlagen sind. Bei größeren Bauvorhaben wird unbedingt emp- fohlen, die Differenz zwischen der im Sportversicherungsvertrag ver- einbarten und der tatsächlichen Bausumme nachzuversichern, da sonst der Versicherungsschutz vollständig entfällt. In der Rechtsschutzver- sicherung ist das Bauherrenrisiko vom Versicherungsschutz ausge- schlossen. Zusätzliche Versicherungen – Sachversicherungen – können über die ARAG Sportversicherung beantragt werden – wenden Sie sich daher an das für Sie zuständige Versicherungsbüro.
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  • Maßnahmen Messwert Erhöhen des Drittmittelaufkommens entlang der Forschungs- und Transferstrategie (Im- pact-orientiert) sowohl für wissenschaftliche Forschung als auch für künstlerische Ent- wicklung Strategien erstellt: 2022 Umsetzung 2025 Indikator: Ausgehend von ca. 7,3 Mio. Euro in 2020 wird mit einer Erhöhung von 20% pro Jahr gerechnet (vorausgesetzt, dass die h_da ähnlich erfolgreich ist wie in den letzten Jahren, streben wir in 2024 das Drittmittel- aufkommen von ca. 15 Mio. Euro an) Umsetzung bzw. Einbindung in Transferpro- jekte Akademisches Controlling aufbauen Konzeption: 2023 Umsetzung: 2024 | 6 Wenn im Folgenden die Begriffe „Forschung“, „Forschungstätigkeit“, „Forschungsstrukturen“, „Forschungs- ergebnisse“, „Forschungsunterstützung“ etc. verwendet werden, ist stets dieser umfassende Bezug von forschender und künstlerisch-gestalterischer Forschungs- und Entwicklungstätigkeit gemeint. Wissenschaftlichen Mittelbau aufbauen Maßnahmen Messwert Konzept zur strukturellen Verankerung eines wissenschaftlichen / künstlerisch-gestalteri- schen Mittelbaus als Bestandteil einer h_da- typischen Forschungs- und Entwicklungsinf- rastruktur erarbeiten und umsetzen Konzeption 2022 umgesetzt: 2024 Wissenschaftlichen Nachwuchs fördern Maßnahmen Messwert Anzahl der Promotionen in den Promotions- zentren und als kooperative Promotionen verstetigen Ausgehend von 80 Promovierenden in 2021 wird mit eingeworbenen Drittmitteln und dem Mittelbau-Programm eine Steigerung von etwa 20% pro Jahr erwartet, d.h. wir erwar- ten eine Anzahl von ca. 140 Promovieren- den in 2024 Transparenz und Sichtbarkeit von Forschung und Entwicklung an der h_da erhöhen Maßnahmen Messwert h_da Austauschformate (interne sowie ex- terne) und Kommunikationsstrukturen opti- mieren, stärken und ausbauen Konzeption: 2022 Umsetzung: 2023

  • Ausnahmen Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in Bezug auf allgemeine Ausnahmen und solche aus Gründen der Sicherheit richten sich nach den Artikeln XIV und XIVbis GATS, die hiermit zum Bestandteil dieses Kapitels erklärt werden.

  • Teilnahmeerklärung Der koordinierende Vertragsarzt erklärt sich unter Xxxxxx seiner Funktion und entsprechend der Voraussetzungen als koordinierender Vertragsarzt nach § 3 gegenüber der KVH schriftlich auf der Teilnahmeerklärung gemäß der Anlage 5 zur Teilnahme am Disease-Management-Programm bereit. Wird die Teilnahme des Arztes am DMP durch die Qualifikation eines angestellten Arztes ermöglicht, so muss die Teilnahmeerklärung des anstellenden Vertragsarztes bzw. des anstellenden zugelassenen MVZ neben den administrativen Daten des anstellenden Vertragsarztes bzw. des anstellenden MVZ auch die administrativen Daten des angestellten Arztes (Name, Vorname, Arztnummer) aufführen. Die Anstellung eines neuen qualifizierten Arztes ist entsprechend mit dem in der Anlage 5a beigefügten Formular (Ergänzungserklärung Leistungserbringer) unverzüglich nachzuweisen. Durch die Anstellung eines neuen qualifizierten Arztes nach erneuter Genehmigung durch die KVH kann die Teilnahme am DMP ohne erneute Teilnahmeerklärung weitergeführt werden.

  • Aufnahme 1.1 Das Kind wird mit Wirkung vom Der Xxxxxx betreibt die Kindertagesstätte/den Hort auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere - des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes (SächsKitaG) und der dazu erlassenen Verordnungen und Richtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung, - sowie der Vereinbarung zur Betriebsführung und Betriebskostenfinanzierung mit der Landeshauptstadt Dresden und gemäß seines Selbstverständnisses in Entsprechung zum pädagogischen Rahmenkonzept. 1.2 Die Hausordnung und die Kurzkonzeption der Kindertagesstätte/Hort in der jeweils aktuellen Fassung sind Bestandteil des Vertrages. 1.3 Die für die Aufnahme in die Kindertagesstätte erforderliche ärztliche Bescheinigung gemäß § 7 Abs. 1 SächsKitaG ist Bestandteil dieses Vertrages. Die Kindertagesstätte darf nur Kinder betreuen, die nachweislich gemäß der Empfehlungen der StiKo ausreichenden Impfschutz gegen die Masern besitzen, gegen die Masern immun sind oder aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Wird der Nachweis nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form vor Betreuungsbeginn erbracht (Impfausweis, Impfbescheinigung, ärztliches Attest), kann die Betreuung nicht erfolgen. Der vertraglich vereinbarte Elternbeitrag ist in diesem Fall dennoch zu entrichten. 1.4 Das o.g. Kind ist für die Zeit des Besuchs der Kindertagesstätte/des Hortes – inklusive der Wege zu und von der Kindertagesstätte/dem Hort – durch den Sächsischen Gemeindeunfall- versicherungsverband (GUV) unfallversichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 8a SGB VII i.V.m. § 8 Abs. 1 und 2 SBG VII). Wegeunfälle sind der Kindertagesstätte/dem Hort zwecks Inanspruchnahme der Versicherung umgehend zu melden. 1.5 Der Xxxxxx behält sich vor, Sommerschließzeiten sowie Schließtage für pädagogische Konzept- beratungen einzuplanen. Diese werden rechtzeitig mit der jeweiligen Jahresplanung der Kindertagesstätte/des Hortes bekannt gegeben.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Zusammenarbeit Die Kommune und die Stadt arbeiten vertrauensvoll zusammen und informieren sich gegenseitig in vollem Umfang über alle wesentlichen Umstände, die mit der Aufgabenwahrnehmung zu­ sammenhängen. Auftretende Probleme sollen unverzüglich und einvernehmlich einer Lösung zugeführt werden. Die Kommune wird die Stadt bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Sie wird ihr insbeson­ dere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollstän­ dig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Annahme Eine Bestellung eines Kunden, die als Angebot zum Abschluss eines Leistungsvertrages (insbesondere Kauf, Miete und sonstige Dienstleistung) zu qualifizieren ist, kann AMTANGEE innerhalb von vier Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Wartezeiten Es bestehen keine Wartezeiten.