Führung einer Kostenrechnung. Der Leistungserbringer verfügt über eine branchenübliche Kostenrechnung mit entsprechendem Kon- tenrahmen. Mittels Kostenrechnung sind die spezifischen Kosten der jeweiligen Massnahmen detailliert auszuwei- sen. Ausbildung, Mittagessen und Wohnen sind in jedem Fall getrennt aufzuführen.