Garantieprovision Musterklauseln

Garantieprovision. Der Beteiligungsnehmer hat an die Bürgschaftsbank jährlich eine im Zuge der Antragstellung festgelegte ratingabhängige Garantieprovision auf Basis des Beteiligungsbetrages zu ent- richten. Der Provisionsanspruch entsteht mit der Aushändigung der Garantieurkunde an die BG. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Provision für das laufende Jahr fällig. Die folgenden Provisionen sind am 1. Januar jeden Jahres im Voraus zu zahlen, sie er- rechnen sich nach dem Stand der Beteiligung am 31. Dezember des Vorjahres. Erlischt die Verpflichtung der Bürgschaftsbank aus der Garantie, erfolgt grundsätzlich keine Rückervergütung entrichteter Garantieprovisionen. Bei vorzeitiger Entlassung aus der Garantieverpflichtung ist ein zusätzliches Entgelt in Höhe der letzten Jahresprovision zu zahlen. Der Beteiligungsnehmer ermächtigt die Bürgschaftsbank, das ihr zustehende Bearbei- tungsentgelt und die Garantieprovisionen im Lastschriftverfahren einzuziehen. Die BG haftet hierfür gesamtschuldnerisch. Die Bürgschaftsbank behält sich vor, bei Änderungen der Be- dingungen einer bestehenden Garantie ein angemessenes Be- arbeitungsentgelt bis zu der unter Ziffer 7.1 geregelten Höhe zu erheben. Zu den Kosten gemäß Ziffern 7.1 und 7.2 wird die gesetzliche Mehrwertsteuer berechnet.
Garantieprovision. Die KBG hat an die BBB jährlich eine Provision bis zu 2 % des Beteiligungsbetrages zu entrichten. Der Provisionsanspruch entsteht mit der Aushändi- gung der Garantieurkunde an die KBG. Zum glei- chen Zeitpunkt wird die Provision für das laufende Jahr in Höhe von 1/12 je angefangenem Monat fäl- lig. Die folgenden Provisionen sind am 01. Januar jeden Jahres im Voraus zu zahlen; sie errechnen sich nach dem Stand der Garantie am 31. Dezem- ber des Vorjahres. Erlischt die Verpflichtung der BBB aus der Garantie, erfolgt grundsätzlich keine Rückvergütung entrichteter Garantieprovision. Bei vorzeitiger Entlassung aus der Garantiever- pflichtung ist ein zusätzliches Entgelt in Höhe der letzten Jahresprovision zu zahlen.
Garantieprovision. Die MBG erhält für ihre Beteiligung eine Garantie der Niedersächsischen Bürgschaftsbank (NBB) GmbH, Hannover. Der Beteiligungsnehmer hat eine Garantieprovision von 1,5 % p. a. der Beteiligungssumme zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer an die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) GmbH zu zahlen. Die Garantieprovision wird von der Niedersächsischen Bürg- schaftsbank (NBB) GmbH erhoben.
Garantieprovision. Die KBG hat an die BBS jährlich einen risikoorientierten Prozentsatz des Garantiebetrages in Höhe von mindestens 2 % zuzüglich Umsatzsteuer, als Provision zu entrichten. Der Provisionsanspruch entsteht mit der Aus- händigung der Garantieurkunde an die KBG und wird grundsätzlich zu diesem Zeitpunkt für das laufende Jahr in Höhe von 1/12 je angefangenem Monat fällig. Die folgenden Provisionen errechnen sich nach dem Stand der Garantie zum Quartalsultimo des Vorquartals. Ihre Fälligkeit richtet sich nach der zwischen der KBG und BBS zu treffenden Einzelvereinbarung. Erlischt die Verpflichtung der BBS aus der Garantie, ist die Garantieprovi- sion bis zum Quartalsende zu entrichten.
Garantieprovision. Die BG hat an die Bürgschaftsbank jährlich eine Provision bis zu 3,25 % des Beteiligungsbetrages zu entrichten. Der Provisionsanspruch entsteht mit der Aushändigung der Garantieurkunde an die BG, anteilig beginnend am ersten des Monats der auf die Aushändigung der Garantieurkunde folgt. Die folgenden Provisionen sind am 01. Ja- nuar jedes Jahres im Voraus zu zahlen, sie er- rechnen sich nach dem Stand der Beteiligung am 31. Dezember des Vorjahres. Erlischt die Ver- pflichtung der Bürgschaftsbank aus der Garantie, erfolgt keine Rückvergütung entrichteter Garan- tieprovisionen. Der Berechnung wird die deutsche Zinsmethode zugrunde gelegt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.