Common use of Garantierte Rentensteigerung Clause in Contracts

Garantierte Rentensteigerung. (2) Wenn Sie eine garantierte Rentensteigerung vereinbart ha- ben, erhöht sich die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente im Versicherungsfall jeweils jährlich zu Beginn des Versiche- rungsjahres um den im Versicherungsschein vereinbarten Prozentsatz, gemessen an der zuletzt gezahlten Berufsunfä- higkeitsrente. Die erste Erhöhung erfolgt zu Beginn des Ver- sicherungsjahres, das auf den Beginn unserer Leistungspflicht folgt. Die Erhöhungen erfolgen bis zum Ende unserer Leis- tungspflicht. Falls eine garantierte Rentensteigerung erbracht wurde, werden diese Erhöhungen mit dem Ende des Versi- cherungsfalls wieder auf null gesetzt. Bei erneuter Berufsun- fähigkeit beginnen die Steigerungen wieder von Neuem.

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Garantierte Rentensteigerung. (2) Wenn Sie eine garantierte Rentensteigerung vereinbart ha- ben, erhöht sich die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente im Versicherungsfall jeweils jährlich zu Beginn des Versiche- rungsjahres um den im Versicherungsschein vereinbarten Prozentsatz, gemessen an der zuletzt gezahlten Berufsunfä- higkeitsrenteBerufsun- fähigkeitsrente. Die erste Erhöhung erfolgt zu Beginn des Ver- sicherungsjahresVersicherungsjahres, das auf den Beginn unserer Leistungspflicht Leistungs- pflicht folgt. Die Erhöhungen erfolgen bis zum Ende unserer Leis- tungspflichtunse- rer Leistungspflicht. Falls eine garantierte Rentensteigerung erbracht wurde, werden diese Erhöhungen mit dem Ende des Versi- cherungsfalls Versicherungsfalls wieder auf null gesetzt. Bei erneuter Berufsun- fähigkeit Berufsunfähigkeit beginnen die Steigerungen wieder von Neuem.

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Garantierte Rentensteigerung. (2) Wenn Sie eine garantierte Rentensteigerung vereinbart ha- ben, erhöht sich die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente im Versicherungsfall Versiche- rungsfall jeweils jährlich zu Beginn des Versiche- rungsjahres Versicherungsjahres um den im Versicherungsschein vereinbarten Prozentsatz, gemessen an der zuletzt gezahlten Berufsunfä- higkeitsrenteBerufsunfähigkeitsrente. Die erste Erhöhung erfolgt zu Beginn des Ver- sicherungsjahresVersicherungsjah- res, das auf den Beginn unserer Leistungspflicht folgt. Die Erhöhungen erfolgen bis zum Ende unserer Leis- tungspflichtLeistungspflicht. Falls eine garantierte Rentensteigerung erbracht wurde, werden diese Erhöhungen mit dem Ende des Versi- cherungsfalls Versicherungs- falls wieder auf null gesetzt. Bei erneuter Berufsun- fähigkeit Berufsunfähigkeit beginnen die Steigerungen wieder von Neuem.

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