Welche Leistungen erbringen wir? Musterklauseln

Welche Leistungen erbringen wir?. Beim Eintritt eines versicherten Ereignisses erbringen wir bis zur Höhe der vereinbarten versicherten Summe folgende Leistungen.
Welche Leistungen erbringen wir?. Wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer des Bausteins Kapital bei Tod stirbt, zahlen wir eine Kapitalleis- tung, die sich zusammensetzt aus • dem Deckungskapital des Grundbausteins unter Berücksichti- gung der Beteiligung am Überschuss, mindestens jedoch dem vereinbarten Garantiekapital bei Tod, • dem Schlussüberschussanteil des Grundbausteins und • der Beteiligung an den Bewertungsreserven der Versicherung. Mit der Kapitalzahlung erlischt Ihre Versicherung. Bei Abschluss Ihres Bausteins Kapital bei Tod verwenden wir für die Berechnung des Garantiekapitals bei Tod folgende Rech- nungsgrundlagen: • unsere unternehmenseigene Sterbetafel "AZ 2012 T U", • den Rechnungszins 0,25 Prozent und • die Kosten des Bausteins Kapital bei Tod (siehe dazu Ziffer 3). Bei Leistungserhöhungen (zum Beispiel durch Überschussanteile) berechnen wir die hinzukommenden Leistungen grundsätzlich mit den Rechnungsgrundlagen (insbesondere Rechnungszins, Tafeln und Kosten des Bausteins Kapital bei Tod), die wir bei Abschluss Ihres Bausteins Kapital bei Tod zugrunde gelegt haben. Wenn zum Erhöhungstermin aufgrund aufsichtsrechtlicher Bestim- mungen und/oder der offiziellen Stellungnahmen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV) für die Berechnung der Deckungs- rückstellung von neu abzuschließenden vergleichbaren Versiche- rungen andere Rechnungsgrundlagen gelten, können wir für die Leistungserhöhungen auch diese verwenden. Wenn sich nach ei- ner Leistungserhöhung die für die Berechnung der Deckungsrück- stellung geltenden Rechnungsgrundlagen erneut ändern, können wir für weitere Leistungserhöhungen die geänderten Rechnungs- grundlagen verwenden oder die bei der letzten Leistungserhöhung zugrunde gelegten Rechnungsgrundlagen beibehalten. Inhalt dieses Abschnitts: Der Baustein Kapital bei Tod wird während der Beitragszahlungs- dauer und bei einer Verkürzung der Beitragszahlungsdauer auch während der beitragsfreien Zeit zu Beginn eines Versicherungsjah- res und erstmals zu Beginn des 2. Versicherungsjahres in Abhän- gigkeit von seiner Zuordnung zu einer Gruppe an den erzielten Überschüssen (jährliche und jährliche weitere Überschussanteile) beteiligt. Die Höhe der Ihrem Vertrag zuzuteilenden Überschussanteile er- mitteln wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Da- bei legen wir die jeweils festgelegten Überschussanteilsätze und die jeweilige Bezugsgröße zugrunde. Bezugsgröße für den jährlichen Überschussanteil ist der maßgebli- che Beitrag für den Baustein K...
Welche Leistungen erbringen wir?. Die Versicherungssumme entspricht dem negativen Saldo des versicher- ten Xxxxxx am Tag vor Eintritt des Versicherungsfalls, höchstens jedoch 00.000 €. Sofern eine monatliche Versicherungsleistung vorgesehen ist, beträgt diese 5 % der Versicherungssumme. Die monatliche Versiche- rungsleistung ist auf 0.000 € je Monat begrenzt. § 5 Arbeitsunfähigkeit
Welche Leistungen erbringen wir?. 1.2 Welche Rechnungsgrundlagen gelten für Ihren Bau- stein Kapital bei Tod?
Welche Leistungen erbringen wir?. Was ist nicht versichert?
Welche Leistungen erbringen wir?. 1.2.1 Leistungen erbringen wir - sofern vereinbart - bei Tod der versicherten Person während der Auf- schubdauer bzw. bei Erleben des Endes der Auf- schubdauer. Als Erlebensfall-Leistung ist eine lebens- lange Rentenzahlung vereinbart. Optional leisten wir eine Kapitalauszahlung, sofern diese Option vertrag- lich vereinbart wurde.
Welche Leistungen erbringen wir?. Rentenleistungen
Welche Leistungen erbringen wir?. Im Erlebensfall
Welche Leistungen erbringen wir?. Die monatliche Versicherungsleistung entspricht der Höhe der im Ver- sicherungsantrag vereinbarten versicherten Kreditrate, höchstens je- doch € 2.000. Ist keine versicherte Kreditrate ausgewiesen, errechnet sich die versicherte Kreditrate aus der im Versicherungsantrag ver- einbarten Anfangsversicherungssumme (bei einer Ballon- bzw. Schlussratenfinanzierung abzüglich der vereinbarten erhöhten Ballon- bzw. Schlussrate) geteilt durch die Dauer der Versicherung in Mona- ten. Eine vereinbarte Ballon- bzw. Schlussrate ist nicht versichert.
Welche Leistungen erbringen wir?. (1) Bei der Sterbegeldversicherung mit Gesundheitsbestätigung zahlen wir die vertraglich verein- barte Versicherungssumme, wenn die versicherte Person nach Versicherungsbeginn stirbt.