Garantierte Rentensteigerung. Bei einer vereinbarten garantierten Rentensteigerung wird während der Rentenphase die garantierte Rente – ohne Be- rücksichtigung der Überschussbeteiligung während der Ren- tenphase – jährlich entsprechend dem vereinbarten Prozent- satz erhöht. Die Erhöhung der Rente erfolgt erstmals zum Jahrestag des Rentenbeginns, der auf den Beginn der Ren- tenphase folgt. Bei einer Teilrente erfolgen die Erhöhungen zum Jahrestag des Rentenbeginns der Teilrente.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Rentenversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Rentenversicherung, Tarif BRC
Garantierte Rentensteigerung. Bei einer vereinbarten garantierten Rentensteigerung wird während der Rentenphase die garantierte Rente – ohne Be- rücksichtigung der Überschussbeteiligung während der Ren- tenphase – jährlich entsprechend dem vereinbarten Prozent- satz vereinbar- ten Prozentsatz erhöht. Die Erhöhung der Rente erfolgt erstmals zum Jahrestag Jah- restag des Rentenbeginns, der auf den Beginn der Ren- tenphase Rentenphase folgt. Bei einer Teilrente erfolgen die Erhöhungen zum Jahrestag des Rentenbeginns der Teilrente.
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Samples: Allgemeine Vertragsinformationen, Allgemeine Vertragsinformationen, Allgemeine Vertragsinformationen
Garantierte Rentensteigerung. Bei einer vereinbarten garantierten Rentensteigerung wird während der Rentenphase die garantierte Rente – ohne Be- rücksichtigung der Überschussbeteiligung während der Ren- tenphase – jährlich entsprechend dem vereinbarten Prozent- satz vereinbar- ten Prozentsatz erhöht. Die Erhöhung der Rente erfolgt erstmals zum Jahrestag Jah- restag des Rentenbeginns, der auf den Beginn der Ren- tenphase Rentenphase folgt. Bei einer Teilrente erfolgen die Erhöhungen zum Jahrestag des Rentenbeginns der Teilrente.
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Samples: Allgemeine Vertragsinformationen