Garantierte versicherte Leistung Musterklauseln

Garantierte versicherte Leistung. Die Beiträge zur Rentenversicherung übersteigen unter Umständen in ihrem Gesamtbetrag die garantierte versicherte Leistung.
Garantierte versicherte Leistung. Die Beiträge zu einer Direktversicherung übersteigen unter Umständen in ihrem Gesamtbetrag die garantierte versicherte Leistung.
Garantierte versicherte Leistung. Die Beiträge zur Rentenversicherung übersteigen unter Umständen in ihrem Gesamtbetrag die garantierte versicherte Leistung. Antrag auf Versicherungsnehmerwechsel auf die versicherte Person ◼ 3523b / 01.2022 Bevor Sie unterschreiben, überprüfen Sie bitte alle Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Datum Unterschrift und Stempel des Vermittlers 🗶 Unterschrift / Stempel des neuen Versicherungsnehmers / Bitte Hinweis* zum „Beiblatt zur Beratung“ beachten VEP-Nummer * Bei einer Beratung durch einen Vertriebspartner des Continentale Versi- cherungsverbundes auf Gegenseitigkeit: Dem Änderungsantrag ist ein vollständig ausgefülltes „Beiblatt zur Bera- tung“ beizufügen (ausgenommen sind Versicherungsmakler). Der Beitragspflicht in der KVdR unterliegen nach § 226 und § 237 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) neben der gesetzlichen Rente auch Versorgungsbezüge – darunter fallen insbe- sondere Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung wie der Direktversicherung, § 229 SBG V. Ist die versicherte Person aus den Diensten des Arbeitgebers ausgeschieden und hat sie die Direktversicherung nach erfolgtem Versicherungsnehmerwechsel privat fortgeführt, sind diejeni- gen Leistungen, die aus den privaten Beiträgen finanziert wurden, keine Versorgungsbezüge im Sinne des § 229 SGB V und unterliegen daher auch nicht der Beitragspflicht in der KVdR.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.