Gartenordnung. Die Bewirtschaftung des Kleingartens, die baulichen Anlagen und die Ver- und Entsorgung werden in der Gartenordnung geregelt. Diese ist in ihrer jeweiligen Fassung Bestandteil des Pachtvertrages. Sie kann einseitig vom Verpächter geändert werden, soweit dies nicht unbillig ist und die wesensgemäße Nutzung des Kleingartens nicht beeinträchtigt wird.
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Gartenordnung. Die Bewirtschaftung des Kleingartens, die baulichen Anlagen und die Ver- und Entsorgung werden in der einer Gartenordnung geregelt. Diese ist in ihrer jeweiligen Fassung Bestandteil des Pachtvertrages. Sie kann einseitig vom Verpächter geändert werden, soweit dies nicht unbillig ist und die wesensgemäße Nutzung des Kleingartens nicht beeinträchtigt wird.
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