Common use of Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte Clause in Contracts

Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte. Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Kunden und seine Mitarbeiter. Die Mietsache darf nur zu den in diesem Vertrag näher bezeichneten Zwecken verwendet werden. Der Kunde ist ohne Erlaubnis des Auftragnehmers nicht berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache einschließlich der nach diesem Vertrag überlassenen Software einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen. Die Nutzung durch die Mitarbeiter des Mieters ist im Rahmen des vertragsmäßigen Gebrauchs zulässig.

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Samples: acomm.de, www.jasper-driwa.de

Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte. Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Kunden und seine MitarbeiterKunden. Die Mietsache darf nur zu den in diesem Vertrag im Mietschein näher bezeichneten Zwecken verwendet werden. Der Kunde ist ohne Erlaubnis des Auftragnehmers Anbieters nicht berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache einschließlich der nach diesem Vertrag überlassenen Software einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen. Die Nutzung durch die Mitarbeiter des Mieters Kunden ist im Rahmen des vertragsmäßigen Gebrauchs zulässig.

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Samples: www.digihaus.de

Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte. Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Kunden und seine Mitarbeiter. Die Mietsache darf nur zu den in diesem Vertrag näher bezeichneten Zwecken verwendet werden. Der Kunde ist ohne Erlaubnis des Auftragnehmers nicht berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache einschließlich der nach diesem Vertrag überlassenen Software einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen. Die Nutzung durch die Mitarbeiter des Mieters ist im Rahmen des vertragsmäßigen Gebrauchs vertragsmäßigenGebrauchs zulässig.

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Samples: www.instantnet.de

Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte. Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Kunden und seine MitarbeiterKunden. Die Mietsache darf nur zu den in diesem Vertrag im Mietschein näher bezeichneten Zwecken verwendet werden. Der Kunde ist ohne Erlaubnis des Auftragnehmers Anbieters nicht dazu berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache einschließlich der nach diesem Vertrag überlassenen Software einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen. Die Nutzung durch die Mitarbeiter des Mieters Kunden ist im Rahmen des vertragsmäßigen Gebrauchs zulässig.

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Samples: www.sector27.de