Common use of Gebrauch, Instandhaltung und Instandsetzung Clause in Contracts

Gebrauch, Instandhaltung und Instandsetzung. 6.1 Der LN ist verpflichtet, den Leasinggegenstand pfleglich zu behandeln, ihn unter Beachtung der Rechtsvorschriften sachgemäß zu gebrauchen und Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Lieferanten zu befolgen. Der LN stellt den LG von Ansprüchen Dritter, die sich aus dem Gebrauch des Leasinggegenstandes ergeben, auch aus Patent-und Schutzrechtsverletzungen frei. 6.2 Der LN hat den Leasinggegenstand auf seine Kosten in ordnungsgemäßem und funktionsfähigem Zustand zu erhalten, die hierfür erforderlichen Reparaturen, Pflege- und Fehlerbeseitigungsmassnahmen durchzuführen und Ersatzteile zu beschaffen. Maßnahmen, die aufgrund von Rechtsvorschriften zur Erhaltung der Gebrauchsfähigkeit erforderlich werden, führt der LN auf seine Kosten durch. Soweit der LN mit dem Lieferanten nicht bereits Vereinbarungen zur Wartung und Pflege des Leasinggegenstandes getroffen hat, empfiehlt der LG den Abschluss von Wartungs- und / oder Pflegeverträgen mit dem Lieferanten oder mit einem geeigneten, vom Lieferanten oder Hersteller autorisierten Dritten. Der Software-Pflegevertrag sollte mindestens folgende Leistungen umfassen: - Beseitigung von Xxxxxxx, - Programmanpassungen und Weiterentwicklungen , um die Software auf aktuellem und einsatzfähigen Stand zu halten. Gerät der LN mit seiner Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsverpflichtung in Verzug, so ist der LG berechtigt aber nicht verpflichtet, die erforderlichen Reparaturen auf Kosten des LN selbst durchführen zu lassen. Ein Recht zur Kündigung des Leasingvertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

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Gebrauch, Instandhaltung und Instandsetzung. 6.1 Der LN ist verpflichtet, den Leasinggegenstand pfleglich zu behandeln, ihn unter Beachtung der Rechtsvorschriften sachgemäß zu gebrauchen und Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Lieferanten zu befolgen. Der LN stellt den LG von Ansprüchen Dritter, die sich aus dem Gebrauch des Leasinggegenstandes ergeben, auch aus Patent-und Schutzrechtsverletzungen frei. 6.2 Der LN hat den Leasinggegenstand auf seine Kosten in ordnungsgemäßem und funktionsfähigem Zustand zu erhalten, die hierfür erforderlichen Reparaturen, Pflege- und Fehlerbeseitigungsmassnahmen durchzuführen und Ersatzteile zu beschaffen. Maßnahmen, die aufgrund von Rechtsvorschriften zur Erhaltung der Gebrauchsfähigkeit erforderlich werden, führt der LN auf seine Kosten durch. Soweit der LN mit dem Lieferanten nicht bereits Vereinbarungen zur Wartung und Pflege des Leasinggegenstandes getroffen hat, empfiehlt der LG den Abschluss von Wartungs- und / oder Pflegeverträgen mit dem Lieferanten oder mit einem geeigneten, vom Lieferanten oder Hersteller autorisierten Dritten. Der Software-Pflegevertrag sollte mindestens folgende Leistungen umfassen: - Beseitigung von Xxxxxxx, - Programmanpassungen und Weiterentwicklungen Weiterentwicklungen, um die Software auf aktuellem und einsatzfähigen Stand zu halten. Gerät der LN mit seiner Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsverpflichtung in Verzug, so ist der LG berechtigt aber nicht verpflichtet, die erforderlichen Reparaturen auf Kosten des LN selbst durchführen zu lassen. Ein Recht zur Kündigung des Leasingvertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

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