Gebrauchsmuster Musterklauseln

Gebrauchsmuster. Das unter Verschluss befindliche Redesign der Cybershoes wird in den nächsten Monaten als internationales Gebrauchsmuster angemeldet.
Gebrauchsmuster. Regel 7 Die Zeichnungen 7.1 Flußdiagramme und Diagramme 7.2
Gebrauchsmuster. Regel 13bis Erfindungen, die sich auf biologisches Material beziehen 13bis.1 Begriffsbestimmung 13bis.2 Bezugnahmen (Allgemeines) 13bis.3 Bezugnahmen: Inhalt; Fehlen einer Bezugnahme oder Angabe 13bis.4 Bezugnahmen: Frist zur Einreichung von Angaben 13bis.5 Bezugnahmen und Angaben für die Zwecke eines oder mehrerer Bestimmungsstaaten; verschiedene Hinterlegungen für verschiedene Bestimmungsstaaten; bei anderen als den mitgeteilten Hinterlegungsstellen vorgenommene Hinterlegungen
Gebrauchsmuster. Jeder Bestimmungsstaat, in dem auf der Grundlage einer internationalen Anmeldung um die Erteilung eines Gebrauchsmusters nachgesucht wird, kann hinsichtlich der in den Regeln 6.1 bis 6.4 geregelten Fragen an Stelle dieser Regeln sein nationales Gebrauchsmusterrecht anwenden, sobald mit der Bearbeitung der internationalen Anmeldung in diesem Staat begonnen worden ist, unter der Voraussetzung, daß dem Anmelder eine Frist von mindestens zwei Monaten nach Ablauf der nach Artikel 22 maßgeblichen Frist gewährt wird, damit er seine Anmeldung den genannten Bestimmungen des nationalen Rechts anpassen kann.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.