Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken Musterklauseln

Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken. 1.2 Die bauliche Anlage/die Baumaßnahme ist für D01 die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben1 als 1300 Verwaltungsgebäude2 bestimmt. 1 siehe Nutzerkatalog Muster 6 RBBau 2 siehe Bauwerkszuordnungskatalog Muster 6 RBBau Anlage zu § 1 Nummer 1.1 Anlage zu § 14 Nummer 14.1 (Formblatt Verpflichtungserklärung) Ergänzende Bestimmungen der Verträge mit Freiberuflich Tätigen - Schutzzone - nach RiSBau 20/1 Ergänzende Bestimmungen für Verträge mit Freiberuflich Tätigen - VS/Sperrzone - nach RiSBau 20/1 Zusätzliche Vertragsbedingungen für Baumaßnahmen der US-Streitkräfte Zugangsbedingungen US-Liegenschaften BFR Gebäudebestand Die ergänzende Vereinbarung zum AVA - Datenaustausch wird Vertragsbestandteil (An- lage 3) Die ergänzenden Vereinbarungen zum Austausch graphischer CAD-Planungs-Daten- CAD-Projekthandbuch ( Anlage 6 ) werden Vertragsbestandteil Raum- und Gebäudebuch Leitfaden Nachhaltiges Bauen Brandschutzleitfaden des BMVBS Baufachliche Richtlinien Vermessung (BFR Verm) ABG 1975 sowie RiABG (Auftragbautengrundsätze 1975 sowie Richtlinien zur Ausführung des Verwaltungsabkommens)3 Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungserbringung Widersprüche aus den Vorga- ben des Auftraggebers erkennt, hat er auf diese hinzuweisen. das baufachliche Gutachten über das Baugrundstück gemäß Abschnitt K 1 RBBau den amtlichen Lageplan die Bestandspläne des Gebäudes/des Gebäudekomplexes das Bodengutachten Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx-Xxx (XX-Xxx) Xxxxxxxxxxxxxxxxx-Xxx (XX-Xxx) Xxxxxxxxxxxxxxxxxx-Xxx (XX-Xxx)0 Bauunterlage (§ 6 Nummer 6.1) sind zugrunde zu legen: die Bedarfsmeldung die Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) die Kostenvoranmeldung-Bau (KVM-Bau) die Ausgabenanmeldung-Bau (AA-Bau) die Bauunterlage, Teil I bis IV und ggf. Teil V nach Abschnitt L1 RBBau in der baufachlich genehmigten und haushaltsmäßig anerkannten Fassung mit Ergän- zungen. Für das Aufstellen der KVM-Bau3 das Auftragsdokument (ABG 1975/ABG 3) der Gaststreitkräfte das Ergebnis der Startbesprechung
Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken. Für die Ermittlung des Honorars nach § 56 Absatz 4 HOAI (verschiedene Honorarzonen) sind die Honorarzonen gemäß der Anlage zu § 10 zugrunde zu legen.
Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken. 1.1.9 Sonstige Technik § 2 Grundlagen des Vertrags
Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken. Leistungsphasen  

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.