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Grundlagen des Vertrags Musterklauseln

Grundlagen des Vertrags. Der Auftragnehmer hat die Planungs- und Überwachungsziele zu beachten, die sich aus folgenden Unterlagen ergeben: Anhang 1 - Zusammenstellung der Planungs- und Überwachungsziele *) **)
Grundlagen des Vertrags. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus folgenden Dokumenten: Den Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2021), Ihrem Antrag und Ihrem Versicherungsschein inkl. etwaigen Nachträgen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und evtl. mit Ihnen getroffene Vereinbarungen. Wenn Sie Versicherungsnehmer der HUK-COBURG sind, gilt außerdem deren Satzung. Versicherungsschutz in der Hausratversicherung Die Hausratversicherung leistet Entschädigung bei Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen von Hausratsachen durch bestimmte Gefahren. Versichert ist der gesamte Hausrat Ihrer Wohnung, im Normalfall zum Neuwert. Zum Hausrat gehört vor allem Ihre Einrichtung. Aber auch Sachen zum Gebrauch oder Verbrauch zählen hierzu. Bargeld und andere Wertsachen sind bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen mitversichert. Ihr Hausrat ist gegen Schäden durch viele Gefahren versichert. Die wichtigsten sind: Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Gegen Zusatzbeitrag können Sie die Hausratversicherung bedarfsgerecht erweitern um: • Fahrraddiebstahlschäden (inkl. Pedelecs, die nicht versicherungspflichtig sind, und Fahrradanhänger). Wenn Sie Fahrraddiebstahl vereinbart haben, dann umfasst Ihr Vertrag automatisch auch den Fahrrad-Schutzbrief. • Schäden durch Erdbeben. • Schäden durch Überschwemmung und Rückstau (jeweils auch durch Witterungsniederschläge), Erdsenkung, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch. Die Hausratversicherung Classic können Sie gegen Zusatzbeitrag außerdem erweitern um: • den Zusatzbaustein Hausrat PLUS (HR PLUS). • den Zusatzbaustein Online-Schutz. • den Haus- und Wohnungsschutzbrief. Welchen Versicherungsumfang Sie abgeschlossen haben, können Sie in Ihrem Versicherungsschein nachlesen. Die Entschädigung wird fällig, wenn wir abschließend festgestellt haben, dass wir zahlen müssen und in welcher Höhe.
Grundlagen des Vertrags. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus folgenden Dokumenten: Den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Privat-, Amts- und Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung (PHV 2020), Ihrem Antrag und Ihrem Versicherungsschein inkl. etwaigen Nachträgen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und evtl. mit Ihnen getroffene Vereinbarungen. Wenn Sie Versicherungsnehmer der HUK-COBURG sind, gilt außerdem deren Satzung. Versicherungsschutz in der Privat-Haftpflichtversicherung Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens. Versichert sind Schadensersatzansprüche, die ein Dritter gegen Sie aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts geltend macht, weil: • eine Person verletzt oder getötet wurde (Personenschaden); • eine Sache beschädigt oder zerstört wurde (Sachschaden); • ein Vermögensschaden verursacht wurde. Wir prüfen, ob und in welchem Umfang Sie zum Schadensersatz verpflichtet sind. Von berechtigten Schadensersatzansprüchen stellen wir Sie frei. Unberechtigte Scha- densersatzansprüche wehren wir von Ihnen ab. Deckung besteht dabei bis zu den vereinbarten Versicherungssummen. Gegen Zusatzbeitrag können Sie die Privat-Haftpflichtversicherung Classic bedarfsgerecht erweitern, beispielsweise um: • den Zusatzbaustein Privat-Haftpflicht PLUS (PH PLUS); • die Amts- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (nur für Angehörige des öffentlichen Dienstes). Welchen Versicherungsumfang Sie abgeschlossen haben, können Sie in Ihrem Versicherungsschein nachlesen. Die Entschädigung wird fällig, wenn wir abschließend festgestellt haben, dass wir zahlen müssen und in welcher Höhe.
Grundlagen des Vertrags. Vorliegender Vertrag stützt sich auf die folgenden Grundlagen: • Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) vom 16. De- zember 2005 (SR 142.20) • Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) vom 24. Oktober 2007 (SR 142.208) • Einführungsgesetz zum Ausländerrecht (EGAR) vom 25. November 2008 (SAR 122.600) • Verordnung über die Integration der ausländischen Bevölkerung (IntegrationsV) vom 14. Januar 2009 (SAR 122.515). • Programmvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kanton Aar- gau für die Programmperiode 2018-2021 des Kantonalen Integrationsprogramms • Kantonales Integrationsprogramm KIP 2018-2021 • Botschaft an den Grossen Rat (GR.17.84); Kantonales Integrationsprogramm (KIP); Neue Pro- grammperiode 2018-2021; Verpflichtungskredit
Grundlagen des Vertrags. Der Auftragnehmer hat folgende Programmunterlagen oder Vorgaben zu beachten: Grundlagenermittlung, Vorplanung (LP 1+2); Bestandsplan Schulaufsichtl. Genehmigung nebst Antrag Anerkannte Regeln der Technik; Bauvergaben sind unter Beachtung (z.B. eine Kostenobergrenze, Bedarfsplanung nach DIN 18205) *) Zutreffendes ausfüllen/ankreuzen.
Grundlagen des Vertrags. Der Auftragnehmer hat folgende Programmunterlagen oder Vorgaben zu beachten: (z.B. eine Kostenobergrenze, Bedarfsplanung nach DIN 18205) *) Zutreffendes ausfüllen/ankreuzen.
Grundlagen des Vertrags. 2.1 Allgemeine Vertragsbestimmungen - Anlage 1 2.2 Angebot auf der Grundlage der Honoraranfrage LAK - Anlage 2 2.3 Leistungskatalog zum LAK - Anlage 3 2.4 Technische Spezifikationen zum LAK - Anlage 4
Grundlagen des Vertrags. (1) Neben den Bestimmungen dieses Zertifizierungsvertrages gelten auch die als Anlagen zum Zertifizierungsvertrag angeführten „Richtlinien zur Benutzung der Kennzeichen“ (gemeinsam im folgenden "Vertrag" genannt). (2) Die OCG schuldet als Zertifizierungsstelle ausschließlich die vertraglich genau fest- gelegten Leistungen, die unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln (Stand der Technik) erbracht werden. Die OCG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der den Aufträgen zugrundeliegenden Gesetze, Richtlinien und Normen. (3) Auf Antrag des Kunden um Zertifizierung eines ISMS nach ISO/IEC 27001 hat eine Prüfung der Voraussetzungen durch autorisierte Auditoren der OCG stattzufinden. Bei dieser Prüfung wird die Konformität mit den gültigen Bestimmungen der Norm festge- stellt. (4) Diese Prüfung und die angegebenen Daten im Antragsformular bilden die Grundlage für diesen Vertrag. Der Kunde verpflichtet sich daher, alle Änderungen in Bezug auf diese Angaben der OCG umgehend bekannt zu geben. (5) Basierend auf den Angaben im Antragsformular und eventuell vorliegender zusätzli- cher Informationen, die z.B. aus Telefonaten, E-Mails oder persönlichen Kundenkon- takten stammen können, erstellt die OCG dem Kunden ein Angebot. Angebote der OCG sind, soweit nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart wird, freibleibend und nicht bindend. Ein beidseits verbindlicher Vertrag kommt erst mit dem Zugang der schriftli- chen Auftragsbestätigung (beidseits unterzeichneter Vertrag) der OCG beim Kunden zustande.
Grundlagen des Vertrags. Der Auftragnehmer hat folgende Programmunterlagen oder Vorgaben zu beachten:
Grundlagen des Vertrags. Die Grundlagen für diesen Vertrag bilden • die § 5 bis 8 sowie 12 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz GG) vom 19. Dezember 1978. • der Schlussbericht der Facharbeitsgruppen «Vertiefte Prüfung eines Zusammen- schlusses» vom 21. Dezember 2018. • die Unterlagen, Ergebnisse und Zusatz- berichte der Facharbeitsgruppen. • der Finanzbericht der OBT AG vom 6. Xxxx 2018, basierend auf den Abschlüssen 2016. • die Finanzpläne 2017 der beteiligten Gemeinden. • die Regionalen Schulabkommen und Anschlussverträge RSA der Stadt Kaiser- stuhl mit der Primarschulgemeinde Weiach ZH sowie der Oberstufenkreis- schule Stadel ZH vom 14. Juni 2017. • die «Sozialen Grundsätze» für den Zusammenschluss der Gemeinden. • die Vision Zurzibiet vom September 2011.