Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte nach Einbruch. I.1 Wir versichern in Erweiterung von Ziffer 2.1 WGB F die notwendigen Kosten für die Beseitigung von Schäden an Türen, Schlössern, Fenstern (ausgenommen Schaufensterverglasungen), Rollläden und Schutzgittern eines versicherten Gebäudes, die dem Gemeingebrauch der Hausgemeinschaft unterliegen, wenn die Schäden dadurch entstanden sind, dass ein unbefugter Dritter
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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation, R+v Privatkunden Verbraucherinformation
Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte nach Einbruch. I.1 Wir versichern in Erweiterung von Ziffer 2.1 WGB F S die notwendigen Kosten für die Beseitigung von Schäden an Türen, Schlössern, Fenstern (ausgenommen Schaufensterverglasungen), Rollläden und Schutzgittern eines versicherten Gebäudes, die dem Gemeingebrauch der Hausgemeinschaft unterliegen, wenn die Schäden dadurch entstanden sind, dass ein unbefugter Dritter
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