Common use of Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte nach Einbruch Clause in Contracts

Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte nach Einbruch. I.1 Wir versichern in Erweiterung von Ziffer 2.1 WGB F die notwendigen Kosten für die Beseitigung von Schäden an Türen, Schlössern, Fenstern (ausgenommen Schaufensterverglasungen), Rollläden und Schutzgittern eines versicherten Gebäudes, die dem Gemeingebrauch der Hausgemeinschaft unterliegen, wenn die Schäden dadurch entstanden sind, dass ein unbefugter Dritter

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Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte nach Einbruch. I.1 Wir versichern in Erweiterung von Ziffer 2.1 WGB F S die notwendigen Kosten für die Beseitigung von Schäden an Türen, Schlössern, Fenstern (ausgenommen Schaufensterverglasungen), Rollläden und Schutzgittern eines versicherten Gebäudes, die dem Gemeingebrauch der Hausgemeinschaft unterliegen, wenn die Schäden dadurch entstanden sind, dass ein unbefugter Dritter

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