Common use of Gebäudehaftpflichtversicherung Versicherte Gefahren Clause in Contracts

Gebäudehaftpflichtversicherung Versicherte Gefahren. ◼ Die Haftpflicht des Versicherungsnehmers auf Grundlage der Artikel 1382 bis 1386 des Zivilgesetzbuchs, ◼ Die Haftpflicht des Versicherungsnehmers auf Grundlage von Artikel 1721 des Zivilgesetzbuchs für Schäden, die Dritten zugefügt werden durch: - das Gebäude (einschließlich Fahnenstangen und Antennen) mit Ausnahme der geschäftlich genutzten Räume, sofern der Versicherte direkt oder indirekt und in jeglicher Eigenschaft am Betrieb beteiligt ist; - den Hausrat; - zugestellte Gehwege; - Schnee, Eis oder Glätte, sofern das Räumen versäumt wurde; - Aufzüge und Lastenaufzüge, sofern sie die geltenden Vorschriften erfüllen und jährlich gewartet werden; - Gärten und Grundstücke mit einer Gesamtfläche von maximal fünf Hektar. Die Garantie der Gesellschaft erstreckt sich darüber hinaus auch auf Störungen der Nachbarschaft im Sinne des Artikels 544 des Zivilgesetzbuches, sofern sie auf ein plötzliches, für den Versicherten unvorhersehbares Ereignis zurückzuführen sind. Die Versicherungssummen betragen: ◼ 00.000.000€ (ohne Indexbindung) je Schadensfall für Personenschäden; ◼ 0.000.000€ (ohne Indexbindung) je Schadensfall für Sachschäden, davon 000.000€ (ohne Indexbindung) je Schadensfall für Sach- und immaterielle Schäden infolge von Störungen der Nachbarschaft. Von der Garantie ausgeschlossen sind: ◼ Sachschäden durch Wasser, Xxxxx, Xxxxx, Explosion, Implosion oder Rauch infolge eines Feuers oder Brands, der im Gebäude entsteht oder von diesem verbreitet wird, sofern sie im Rahmen der Garantie „Regress Dritter“ versicherbar sind; ◼ Schäden: - durch ein Gebäude, das sich im Bau oder Wiederaufbau befindet, umgebaut oder repariert wird, sofern seine Stabilität von den Arbeiten beeinträchtigt wird, - an beweglichen und unbeweglichen Güter, deren Eigentümer oder Mieter der Versicherte ist oder die ihm anvertraut wurden, - durch die Ausübung eines Berufs, - durch Werbeschilder, - durch die Bewegung des Bodens oder des Gebäudes. ◼ Verhandlungen und Vergleiche mit der Staatsanwaltschaft, ◼ gerichtlich verhängte, administrative Geldbußen, ◼ Kosten in Verbindung mit strafrechtlicher Verfolgung.

Appears in 7 contracts

Samples: luxembourg-axa.cdn.axa-contento-118412.eu, luxembourg-axa.cdn.axa-contento-118412.eu, luxembourg-axa.cdn.axa-contento-118412.eu