Gebühren für Wartungsdienstleistungen Musterklauseln

Gebühren für Wartungsdienstleistungen. 5.1.1 Die vereinbarte Wartungsgebühr für Software- Wartungsdienstleistungen und Support-Dienstleistungen ist bis zu dem Fälligkeitsdatum, das in der von Bosch ausgestellten Rechnung festgelegt ist, ohne Abzüge für die vereinbarte Anzahl der Vertragsjahre zahlbar und unterliegt mit Abschluss des Wartungsvertrages (gegebenenfalls) der Mehrwertsteuer.