Gebührenerhebung. Sämtliche bestehenden und zukünftigen öffentlichen Parkplätze im Gebiet Kellen (regionale Sportanlage und Begegnungsplatz) unterstehen der Gebührenpflicht. Es gelten folgende Grundsätze: • Durchgehende Bewirtschaftung sowohl an Werk- als auch an Sonn- und Feiertagen während des ganzen Jahres. • Parkverbot für Lastwagen sowie Campingverbot
Gebührenerhebung. Der Markt Goldbach erhebt für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung Grundge- bühren (§9a) und Verbrauchsgebühren (§10).
Gebührenerhebung. Die Gemeinde Hülben erhebt für die außerschulische Benutzung der Niederwiesenhalle Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung. Der im Hallenplan festgelegte Sport- und Übungsbetrieb wird im Rahmen des Gemeindehaushalts verrechnet bzw. im Rahmen der Vereinsförderung angerechnet.
Gebührenerhebung. Der Zweckverband erhebt für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung Grundgebühren (§ 9a) und Verbrauchsgebühren (§ 10).
Gebührenerhebung. Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung hinsichtlich der Schmutzwasserbeseitigung Grundgebühren (§ 9a) und Schmutzwassergebühren (§ 10).
Gebührenerhebung. Es gilt das Gebührenrecht des Trägers, der die Gebühren erhebt. Soweit die Vereinbarungen nach Artikel 1 Abs. 1 nichts anderes bestimmen, werden die Gebühren für die Notfallrettung von dem Xxxxxx des Rettungsdienstes erhoben, dessen Einsatzkräfte die Notfallrettung durchgeführt haben.
Gebührenerhebung. Der Markt erhebt für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung Grundgebühren und Ein- leitungsgebühren.
Gebührenerhebung. 23 Benutzungsgebühren § 24 Gebührenmaßstäbe und –sätze für Niederschlagswasser § 25 Mitwirkungspflichten der Grundstückseigentümer § 26 Gebührenmaßstäbe und –sätze für Schmutzwasser § 27 Ermittlung des gebührenpflichtigen Frischwasserverbrauches § 28 Gebührenmaßstäbe und –sätze für Schlamm aus Kleinkläranlagen und Ab- wasser aus Gruben § 29 Verwaltungsgebühr § 30 Entstehen der Gebühren § 31 Festsetzung und Fälligkeit der Gebühren, Vorauszahlungen § 32 Gebührenpflichtige
Gebührenerhebung. 23 Benutzungsgebühren § 24 Gebührenmaßstäbe und -sätze für Niederschlagswasser
Gebührenerhebung. Der Zweckverband erhebt für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung Grund- und Verbrauchsgebühren.