Gefahr des zufälligen Untergangs und Versandbedingungen. Die Software gilt als geliefert, wenn (a) sie von OT zum elektronischen Herunterladen bereitgestellt wird oder wenn (b) OT die Software auf Physischen Medien bereitstellt, je nachdem, welcher Zeitpunkt der frühere ist. Das Eigentum an den Physischen Medien und die Gefahr des zufälligen Untergangs in Bezug auf die Physischen Medien gehen mit der Übergabe durch OT an die Versandrampe der Speditionsanlage von OT auf den Lizenznehmer über.
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Samples: End User License Agreement, End User License Agreement, End User License Agreement
Gefahr des zufälligen Untergangs und Versandbedingungen. Die Software gilt als geliefert, wenn (a) sie von OT zum elektronischen Herunterladen Download bereitgestellt wird oder wenn (b) OT die Software auf Physischen Medien bereitstellt, je nachdem, welcher Zeitpunkt der frühere istwas eher eintritt. Das Eigentum an den Physischen Medien und die Gefahr des zufälligen zufälligen Untergangs in Bezug auf die Physischen Medien gehen mit der Übergabe durch OT an die Versandrampe der Speditionsanlage den Warenausgang des Versandlagers von OT auf den Lizenznehmer überüber.
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Samples: End User License Agreement, End User License Agreement
Gefahr des zufälligen Untergangs und Versandbedingungen. Die Software gilt als geliefert, wenn (a) sie von OT zum elektronischen Herunterladen Download bereitgestellt wird oder wenn (b) OT die Software auf Physischen Medien bereitstellt, je nachdem, welcher Zeitpunkt der frühere istwas eher eintritt. Das Eigentum an den Physischen Medien und die Gefahr des zufälligen Untergangs in Bezug auf die Physischen Medien gehen mit der Übergabe durch OT an die Versandrampe der Speditionsanlage den Warenausgang des Versandlagers von OT auf den Lizenznehmer über.
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Gefahr des zufälligen Untergangs und Versandbedingungen. Die Software gilt als geliefert, wenn (a) sie von OT zum elektronischen Herunterladen bereitgestellt wird oder wenn (b) OT die Software auf Physischen Medien bereitstellt, je nachdem, welcher Zeitpunkt der frühere frühere ist. Das Eigentum an den Physischen Medien und die Gefahr des zufälligen zufälligen Untergangs in Bezug auf die Physischen Medien gehen mit der Übergabe durch OT an die Versandrampe der Speditionsanlage von OT auf den Lizenznehmer überüber.
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