Gefahrtragung. 12.1. Die Gefahr für von uns angelieferte und am Leistungsort gelagerte oder montierte Materialien und Geräte, an welchen vereinbarungsgemäß Eigen- tum übertragen werden soll, trägt der Kunde. Vom Kunden verschuldete Verluste und Beschädigungen an unseren Geräten und sonstigen Gegenständen (zB unser Montagewerkzeug), an welchen vereinba- rungsgemäß kein Eigentum übergehen soll, gehen zu seinen Lasten.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Sanitär , Heizungs Und Lüftungstechniker, Geschäftsbedingungen Für Sanitär , Heizungs Und Lüftungstechniker, Geschäftsbedingungen Für Sanitär , Heizungs Und Lüftungstechniker
Gefahrtragung. 12.1. Die Gefahr für von uns angelieferte angelieferten und am Leistungsort gelagerte gelagerten oder montierte montierten Materialien und Geräte, an welchen vereinbarungsgemäß Eigen- tum übertragen werden soll, Geräten trägt der Kunde. Vom Kunden verschuldete Verluste und Beschädigungen an unseren Geräten und sonstigen Gegenständen (zB unser Montagewerkzeug), an welchen vereinba- rungsgemäß kein Eigentum übergehen soll, gehen zu seinen Lasten.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Spengler, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Errichtung, Wartung Und Instandsetzung Von Alarmanlagen, Geschäftsbedingungen
Gefahrtragung. 12.1. 13.1 Die Gefahr für von uns angelieferte und am Leistungsort Leistungs- Ort gelagerte oder montierte Materialien und Geräte, an welchen vereinbarungsgemäß Eigen- tum übertragen werden soll, Geräte trägt der Kunde. Vom Kunden verschuldete Verluste und Beschädigungen an unseren Geräten und sonstigen Gegenständen (zB unser Montagewerkzeug), an welchen vereinba- rungsgemäß kein Eigentum übergehen soll, gehen zu seinen Lasten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gefahrtragung. 12.1. Die Gefahr für von uns angelieferte angelieferten und am Leistungsort gelagerte gelagerten oder montierte montierten Materialien und Geräte, an welchen vereinbarungsgemäß Eigen- tum übertragen werden soll, Gerä- ten trägt der Kunde. Vom Kunden verschuldete Verluste und Beschädigungen an unseren Geräten und sonstigen Gegenständen (zB unser Montagewerkzeug), an welchen vereinba- rungsgemäß kein Eigentum übergehen soll, gehen zu seinen Lasten.
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Gefahrtragung. 12.1. 10.1 Die Gefahr für von uns angelieferte und am Leistungsort gelagerte oder montierte Materialien und Geräte, an welchen vereinbarungsgemäß Eigen- tum übertragen werden soll, Geräte trägt der Kunde. Vom Kunden verschuldete Verluste und Beschädigungen an unseren Geräten und sonstigen Gegenständen (zB unser Montagewerkzeug), an welchen vereinba- rungsgemäß kein Eigentum übergehen soll, gehen daher zu seinen Lasten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gefahrtragung. 12.1. a) Die Gefahr für von uns angelieferte angelieferten und am Leistungsort gelagerte gelagerten oder montierte montierten Materialien und Geräte, an welchen vereinbarungsgemäß Eigen- tum übertragen werden soll, Geräten trägt der Kunde. Vom Kunden verschuldete Verluste und Beschädigungen an unseren Geräten und sonstigen Gegenständen (zB unser Montagewerkzeug), an welchen vereinba- rungsgemäß kein Eigentum übergehen soll, gehen zu seinen Lasten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gefahrtragung. 12.17.1. Die Gefahr für von uns angelieferte angelieferten und am Leistungsort gelagerte gelagerten oder montierte montierten Materialien und Geräte, an welchen vereinbarungsgemäß Eigen- tum übertragen werden soll, Geräten trägt der Kunde. Vom Kunden verschuldete Verluste und Beschädigungen an unseren Geräten und sonstigen Gegenständen (zB unser Montagewerkzeug), an welchen vereinba- rungsgemäß kein Eigentum übergehen soll, gehen zu seinen Lasten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gefahrtragung. 12.113.1. Die Gefahr für von uns angelieferte angelieferten und am Leistungsort gelagerte gelagerten oder montierte montierten Materialien und Geräte, an welchen vereinbarungsgemäß Eigen- tum übertragen werden soll, Geräten trägt der Kunde. Vom Kunden verschuldete Verluste und Beschädigungen an unseren Geräten und sonstigen Gegenständen (zB unser Montagewerkzeug), an welchen vereinba- rungsgemäß kein Eigentum übergehen soll, gehen zu seinen Lasten.
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Gefahrtragung. 12.1. 12.1 Die Gefahr für von uns angelieferte angelieferten und am Leistungsort gelagerte gelagerten oder montierte montierten Materialien und Geräte, an welchen vereinbarungsgemäß Eigen- tum übertragen werden soll, Geräten trägt der Kunde. Vom Kunden verschuldete Verluste und Beschädigungen an unseren Geräten und sonstigen Gegenständen (zB unser Montagewerkzeug), an welchen vereinba- rungsgemäß kein Eigentum übergehen soll, gehen zu seinen Lasten.
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Gefahrtragung. 12.110.1. Die Gefahr für von uns angelieferte und am Leistungsort gelagerte oder montierte Materialien und Geräte, an welchen vereinbarungsgemäß Eigen- tum übertragen werden soll, Geräte trägt der Kunde. Vom Kunden verschuldete Verluste und Beschädigungen an unseren Geräten und sonstigen Gegenständen (zB unser Montagewerkzeug), an welchen vereinba- rungsgemäß kein Eigentum übergehen soll, gehen daher zu seinen Lasten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gefahrtragung. 12.113.1. Die Gefahr für von uns angelieferte und am Leistungsort gelagerte oder montierte Materialien und Geräte, an welchen vereinbarungsgemäß Eigen- tum übertragen werden soll, Geräte trägt der Kunde. Vom Kunden verschuldete Verluste und Beschädigungen an unseren Geräten und sonstigen Gegenständen (zB unser Montagewerkzeug), an welchen vereinba- rungsgemäß kein Eigentum übergehen soll, gehen zu seinen Lasten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen