Gefahrtragung. 11.1. Für den Gefahrenübergang bei Übersendung der Ware an den Verbraucher gilt § 7b KSchG.
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Samples: www.hofmann-em.at, www.falkner-riml.at, www.elektro-pointner.at
Gefahrtragung. 11.112.1. Für den Gefahrenübergang bei Übersendung der Ware an den Verbraucher gilt § 7b KSchG.
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Samples: www.haid-dach.com
Gefahrtragung. 11.1. 12.1 Für den Gefahrenübergang bei Übersendung der Ware an den Verbraucher gilt § 7b KSchG.
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Samples: www.klimatech.at
Gefahrtragung. 11.116.1. Für Verbraucher gilt: Für den Gefahrenübergang bei Übersendung der Ware an den Verbraucher gilt § 7b KSchG.
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Samples: www.schlossereieisner.at
Gefahrtragung. 11.1. 11.1 Für den Gefahrenübergang bei Übersendung der Ware an den Verbraucher Endverbraucher gilt § 7b KSchG.
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Samples: www.stadtegger.at