Fristsetzung Musterklauseln

Fristsetzung. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens 2 Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn wir darin den rück- ständigen Beitrag, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und die Rechtsfolgen angeben, die nach den Absätzen 3 bis 5 mit dem Fristablauf verbunden sind.
Fristsetzung. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in →Textform eine Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
Fristsetzung. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir Ihnen nach § 38 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) auf Ihre Kosten in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) eine Zah- lungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens 2 Wochen betragen.
Fristsetzung. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in →Textform (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) ei- ne Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens 2 Wo- chen betragen.
Fristsetzung. Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) eine Zahlungs- frist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens 14 Tage betragen.
Fristsetzung. C.6.2 Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) eine Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen. C.6.3 Für Versicherungsfälle, die nach Ablauf der ge- setzten Zahlungsfrist eintreten, besteht kein Versiche- rungsschutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungs- falles noch mit der Zahlung in Verzug befinden. Voraus- setzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. C.6.4 Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn Sie sich noch immer mit den Beiträgen, Zinsen oder Kosten in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Wir können die Kündi- gung bereits gleichzeitig mit der Fristsetzung erklären. Sie wird dann automatisch mit Ablauf der Frist wirksam, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch immer mit der Zahlung in Verzug sind. Auf diese Rechtsfolge werden wir Sie eben- falls hinweisen.
Fristsetzung. Erfolgte Fristsetzung Nach § 323 I BGB ist grundsätzlich eine Fristsetzung erforderlich. K hat der T jedoch keine Frist gesetzt, sondern ist einfach eigenmächtig zur Reparatur geschritten.
Fristsetzung. Schadensersatz statt der Leistung erfordert grundsätzlich eine Fristsetzung. Ä hat V am 22.
Fristsetzung. Die Ausübg der Rechte aus V setzt voraus, dass der Untern eine SicherhLeistg ordngsgem verlangt (Rn 13) u hierfür, gleichzeit od später, eine angem Frist gesetzt hat, u dass der Besteller binnen angem Frist keine od nur unzureichde Sicherh leistet. Für die Fristsetzg gelten sinngem § 281 Rn 9 ff. Welche Frist an- gem ist, hängt von den Umst des Einzelfalls ab (BGH NJW 05, 1939: dem ohne schuldh Zögern handelnden Besteller muss die Beschaffg innerh der Frist mögl sein, NJW-RR 11, 235 Tz 22: anwaltl Beratg erfdl; sa Köln NJW 14, 229/30, NJW 15, 2817, BT-Drs 12/1836 S 9: idR 7–10 Tage). Einer Androhg der Leistgsverweigerg od Künd bedarf es nicht. Ist das SichgsVerlangen zu hoch, aber nicht unverhältnismäß (Hamm NJW-RR 04, 377) u/od die Frist zu kurz, hat der Besteller im Grds innerh angem Frist (Schmitz ZfIR 05, 404) Sicherh in an- gem Höhe anzubieten (BGH 146, 24/35). Hat der Besteller die Stellg der Sicherh ernsth u endgült abgelehnt, soll die Fristsetzg entbehrl sein (Messerschmidt/Cramer [Einf 16] Rn 76, zweifelh). Liegen die Voraussetzgen vor, hat der Untern die Wahl, ob u ggf welches der beiden Rechte er ausüben will. Kündigt er, entfällt seine LeistgsPfl (zur Mängelbeseitigg Rn 22). Verweigert er die Leistg, kann er später, ggf nach erneuter Fristsetzg, gleichwohl kündigen, zB wenn der Besteller trotz erneuter Aufforderg keine Sicherh gestellt hat.
Fristsetzung. Der Käufer muss dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Dies ist eine Aufforde- rung zur Nacherfüllung unter Hinzusetzen einer Frist. Nach h.M. reicht dabei die Aufforderung zur unver- züglichen Leistung aus. Der Käufer muss keinen Zeitpunkt oder Zeitraum angeben, bis zu dessen Ablauf die Nacherfüllung vorgenommen werden muss. Die Angemessenheit der Frist bestimmt sich nach den Umstän- den des Einzelfalls, wobei die Interessen beider Parteien zu berücksichtigen sind. Eine zu kurz bemessene Nachfrist setzt eine angemessene Frist in Gang.