Gegenanträge und Ergänzungsverlangen. 1. Jeder Anleihegläubiger ist berechtigt, zu den Beschlussgegenständen, über die nach dieser Aufforderung zur Stimmabgabe Beschluss gefasst wird, eigene Beschlussvor- schläge zu unterbreiten ("Gegenantrag").
2. Anleihegläubiger, deren Schuldverschreibungen zusammen fünf Prozent der ausstehen- den Teilschuldverschreibungen der Anleihe erreichen, können verlangen, dass neue Ge- genstände zur Beschlussfassung bekannt gemacht werden ("Ergänzungsverlangen"). Das Ergänzungsverlangen muss der Emittentin so rechtzeitig zugehen, dass es spätes- tens am dritten Tage vor dem Beginn des Abstimmungszeitraums bekannt gemacht werden kann.
3. Gegenanträge und Ergänzungsverlangen sind an die Emittentin oder den Abstimmungs- leiter zu richten und können rechtzeitig vor Beginn des Abstimmungszeitraums per Post, Fax oder E-Mail an eine der folgenden Adressen übermittelt werden: XXXX XXXXXX Mode GmbH - Investor Relations - Xxxx Xxxxxx "Xxxx Xxxxxx-Xxxxxxx" / Abstimmung ohne Versammlung Xxxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Telefax: +00 0000 000-0000 E-Mail: xxxxxxx@xxxx-xxxxxx.xxx Notar Xx. Xxxx Xxxxxx Xxxxx Xxxxxx Rechtsanwälte Notare Abstimmungsleiter Xxxx Xxxxxx "Xxxx Xxxxxx-Anleihe" / Abstimmung ohne Versammlung Xxxxxxxxxxxx 000 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Xxxxxxxxxxx Telefax: +00 00 000 00 00-00 E-Mail: xxxxxx@xxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxxx.xx
4. Zwingend beizufügen ist auch im Hinblick auf einen Gegenantrag und/oder ein Ergän- zungsverlangen ein Besonderer Nachweis und ein Sperrvermerk (s.o. Abschnitt C. Zif- fer IV. 3. a) und b)). Im Falle eines Ergänzungsverlangens haben die Anleihegläubiger, die beantragen, einen weiteren Gegenstand zur Beschlussfassung zu stellen, ferner nachzuweisen, dass sie gemeinsam mindestens 5 Prozent der ausstehenden Teilschuld- verschreibungen vertreten.
Gegenanträge und Ergänzungsverlangen. Jeder Anleihegläubiger ist berechtigt, zu dem Beschlussgegenstand, über den nach Ziffer II dieser Einladung Beschluss gefasst wird, eigene Beschlussvorschläge zu unterbreiten (der „Gegenantrag“). Anleihegläubiger, deren Schuldverschreibungen zusammen 5% der ausstehenden Schuldverschreibungen der Anleihe erreichen, können verlangen, dass neue Gegenstände zur Beschlussfassung bekannt gemacht werden (das „Ergänzungsverlangen“). Das Ergänzungsverlangen muss so rechtzeitig der Emittentin zugehen, dass es spätestens am dritten Tage vor Beginn der Gläubigerversammlung bekannt gemacht werden kann. Gegenanträge und Ergänzungsverlangen sind an die Emittentin zu richten und können per Post, Telefax oder E-Mail an die Emittentin an die folgende Adresse, Telefax-Nr. oder E-Mail-Adresse übermittelt werden: German Pellets GmbH c/o Better Orange IR & HV AG „Anleihe der German Pellets GmbH: Erste Gläubigerversammlung“ Xxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxx Telefax: +00 (0)00 0000000 00 E-Mail: xxxxxxxxxxxxx@xxxxxx-xxxxxx.xx Zwingend beizufügen ist auch im Hinblick auf einen Gegenantrag und/oder ein Ergänzungsverlangen ein Besonderer Nachweis mit Sperrvermerk (x. Xxxxxx III 2b) dieser Einladung). Im Falle eines Ergänzungsverlangens haben die Anleihegläubiger, die beantragen, weitere Gegenstände zur Beschlussfassung zu stellen, ferner nachzuweisen, dass sie gemeinsam 5% der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten. Ergänzungsverlangen und Gegenanträge müssen nach Maßgabe des SchVG rechtzeitig bei der Emittentin eingehen. Ordnungsgemäß gestellte und rechtzeitig zugegangene Gegenanträge und/oder Ergänzungsverlangen werden unverzüglich auf der Internetseite der Emittentin in der Rubrik „Investor Relations“ veröffentlicht; Ergänzungsverlangen werden außerdem im Bundesanzeiger bekannt gemacht.