Gegenstand der Nutzungsvereinbarung Musterklauseln

Gegenstand der Nutzungsvereinbarung. 1.1 TELKOS beabsichtigt das bezeichnete Grundstück (die Grundstücke) und sich auf diesem/diesen befindliche(n) Gebäude(n) an ihr öffentliches Telekommunikationsnetze der nächsten Generation im Sinne von § 76 Abs.1 TKG anzuschließen.
Gegenstand der Nutzungsvereinbarung. 1.1. BEW beabsichtigt das bezeichnete Grundstück (die Grund- stücke) und sich auf diesem/diesen befindliche(n) Gebäude(n) an ihr öffentliches TelekOmmunikatiOnsnetze der nächsten GeneratiOn im Sinne vOn § 76 Abs.1 TKG anzuschließen.
Gegenstand der Nutzungsvereinbarung. 1.1. EWR beabsichtigt das bezeichnete Grundstück (die Grundstücke) und sich auf diesem/diesen befindliche(n) Gebäude(n) an ihr öffentliches Telekommunikationsnetz der nächsten Generation im Sinne von § 76 Abs. 1 TKG anzuschließen.
Gegenstand der Nutzungsvereinbarung. 1.1. CLEVERNET beabsichtigt das betroffene Grundstück und das auf diesem befindliche Gebäude an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität im Sinne von § 134 Abs. 1 TKG anzuschließen.
Gegenstand der Nutzungsvereinbarung. 1.1 DGW beabsichtigt, das Grundstück und das/die auf diesem befindliche(n) Gebäude bzw. dort wohnende/ arbeitende Personen an das Telekommunikationsnetz im Sinne von §§ 76 Abs. 1, 77k Abs. 1 TKG anzuschließen.
Gegenstand der Nutzungsvereinbarung. Gegenstand der Vereinbarung ist das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, frei widerrufliche, und auf Zeit bestehende Recht zum Zugang und Nutzung der angebotenen Web-Services für Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter (Vermittler) im Rahmen und für die gewerblichen Zwecke dieser Vereinbarung.
Gegenstand der Nutzungsvereinbarung. Diese Nutzungsvereinbarung regelt folgende Bereiche:
Gegenstand der Nutzungsvereinbarung. 1.1 Westconnect beabsichtigt, das bezeichnete Grundstück (die Grundstücke) und das/die auf diesem/diesen befindliche(n) Gebäude an Telekommunikationsnetze mit sehr hoher Kapazität im Sinne von § 134 Abs. 1 TKG anzuschließen. zu befahren, in dringlichen Fällen auch ohne Anmeldung.
Gegenstand der Nutzungsvereinbarung. 1.1. SFT-NET beabsichtigt das betroffene Grundstück und das auf diesem befindliche Gebäude an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität im Sinne von § 134 Abs. 1 TKG anzuschließen.
Gegenstand der Nutzungsvereinbarung. 1.1. Stadtwerke Hammelburg GmbH (nachstehdenHABNET) beabsichtigt das betroffene Grundstück und das auf diesem befindliche Gebäude an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität im Sinne von § 134 Abs. 1 TKG anzuschließen.