Zugang und Nutzung. (1) Wir bieten unser Gäste-WLAN nur für Besucher unseres Unternehmens an. Es handelt sich nicht um einen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienst, sondern um ein internes WLAN für Gäste unseres Unternehmens.
(2) Voraussetzung für eine Nutzung ist, dass Sie sich zuvor für die Nutzung des Hotspots registrieren und/oder die Geltung dieser Nutzungsbedingungen zu Beginn der Nutzung des Hotspots akzeptieren. Dies kann bei Auswahl des Hotspots als WLAN-Netz im Endgerät in der Regel über ein dann abrufbares Registrierungsformular oder eine Begrüßungsseite erfolgen.
(3) Es besteht kein Anspruch auf Nutzung des Hotspots. Uns steht es frei, den Zugang zum Hotspot jederzeit ohne Angabe von Gründen einzuschränken oder einzustellen.
(4) Es gilt die jeweils aktuelle Fassung dieser Nutzungsbedingungen, die Ihnen bei der Anmeldung zum Hotspot abrufbar gemacht wird.
Zugang und Nutzung. 1. Der Zugang zum Winterlagerplatz richtet sich nach den verkehrsüblichen Zeiten bzw. der jeweili- gen Lagerplatz - bzw. Hallenordnung.
2. Für Angehörige des Mieters, welche ein berechtigtes Interesse am Betreten des Bootes haben, gilt die gleiche Regelung wie unter 1). Sie
3. sind verpflichtet, sich auf Verlangen des Vermieters als solche auszuweisen. Sonstigen Dritten, insbesondere Angehörigen fremder Betriebe ist das Betreten des Betriebsgeländes des Vermieters bzw. insbesondere des Lagerplatzes nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters gestat- tet.
4. Die Überholung des Bootes oder sonstiger Gegenstände des Mieters durch diesen selbst oder Dritte auf dem Betriebsgeländes des Vermieters ist nur zulässig, wenn hierzu eine Genehmigung des Vermieters erteilt wurde. Das gleiche gilt für die Benutzung von Maschinen und Anlagen des Vermieters und für die Strom- und Wasserentnahme.
5. Der Mieter ist nicht berechtigt ohne Genehmigung des Vermieters auf der vermieteten Fläche und/oder dem Betriebsgelände des Vermieters anderweitige Gegenstände abzustellen oder einzu- lagern. insbesondere bedürfen der Genehmigung: Das Einstellen von Fahrzeugen aller Art auf dem Betriebsgelände, das Lagern von Motoren, Tanks, Gasflaschen, Munition, Treibstoff und sonstigen feuergefährlichen Stoffen.
Zugang und Nutzung. 1) Der Mieter hat zu den verkehrsüblichen Zeiten Zugang zum Lagerplatz.
2) Dritten, insbesondere Angehörigen fremder Betriebe, ist das Betreten des Betriebsgeländes des Vermieters bzw. insbesondere das Lager- bzw. Liegeplatzes nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters gestattet.
3) Die Überholung des Bootes oder sonstiger Gegenstände des Mieters durch diesen selbst oder Dritte auf dem Betriebsgelände des Vermieters ist nur zulässig, wenn hierzu eine Genehmigung des Vermieters erteilt wurde. Das gleiche gilt für die Benutzung von Maschinen und Anlagen des Vermieters und für die Strom- und Wasserentnahme.
4) Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne Genehmigung des Vermieters auf der vermieteten Fläche und / oder dem Betriebsgelände des Vermieters anderweitige Gegenstände abzustellen oder einzulagern. Insbesondere bedürfen der Genehmigung: das Einstellen von Fahrzeugen aller Art auf dem Betriebsgelände, das Lagern von Motoren, Tanks, Gasflaschen, Munition, Treibstoff und sonstigen feuergefährlichen Stoffen, nicht für die Mietfläche vorgesehenen Booten des Mieters oder Dritter.
Zugang und Nutzung. Der Kunde hat sicherzustellen: (i) die Nutzung der SaaS entspricht diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
Zugang und Nutzung. 1) Der Mieter hat werktags zu den betriebsüblichen Zeiten Zugang zur Stellfläche, am Wochenende / Feiertagen nach gesonderter Vereinbarung mit dem Vermieter. Angehörige des Mieters, die die eingebrachte Yacht betreten wollen, haben sich im Interesse aller Yachteigner auf Verlangen des Vermieters auszuweisen.
2) Reparaturen/Überholungsarbeiten an der Yacht oder an sonstigen, vom Mieter eingebrachten Ausrüstungsgegenständen durch fremde Betriebe sind nur zulässig, wenn eine Genehmigung des Vermieters erteilt wurde (Konkurrenzschutz). Die Nutzung von Maschinen und Anlagen des Vermieters durch den Mieter oder Dritte bedarf ebenfalls der Genehmigung des Vermieters.
3) Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne Genehmigung des Vermieters auf der vermieteten Fläche und/oder dem Betriebsgelände des Vermieters andere Gegenstände abzustellen oder unterzubringen, als das im Mietvertrag angegebene Wasserfahrzeug.
Zugang und Nutzung. 7.1 Der Mieter hat jederzeit Zugang zu seinem Liegeplatz. Für Angehörige des Mieters, welche ein berechtigtes Interesse am Betreten des Bootes haben, gilt die gleiche Regelung. Sie sind verpflichtet, sich auf Verlangen des Vermieters als solche auszuweisen. Sonstigen Dritten ist das Betreten des Betriebsgeländes des Vermieters nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters gestattet.
7.2 Die Überholung des Bootes oder sonstiger Gegenstände des Mieters durch diesen selbst oder Dritte ist nur zulässig, wenn hierzu eine schriftliche Genehmigung des Vermieters erteilt wurde. Das gleiche gilt für die Benutzung von Maschinen und Anlagen des Vermieters und für die Strom- und Wasserentnahme.
7.3 Der Mieter ist verpflichtet, bei Vorliegen eines entsprechenden Erfordernisses auf Seiten des Vermieters die Zuweisung eines anderen Liegeplatzes hinzunehmen.
7.4 Verlässt der Mieter den Liegeplatz für mehr als 24 Stunden, so hat er den Hafenmeister darüber zu informieren. Der Vermieter ist berechtigt, den Liegeplatz Dritten gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Der Mieter ist nicht berechtigt, den Liegeplatz unterzuvermieten oder Dritten leihweise zu überlassen.
7.5 Während der Mietdauer ist die Vermietete Fläche sauber zu halten. Das Abstellen von Gegenständen bedarf der Genehmigung des Vermieters.
7.6 Die Bestimmungen des Umweltschutzes an Land und auf dem Wasser sind durch den Mieter einzuhalten. Das Reinigen der Boote ist nur mit umweltverträglichen Mitteln gestattet.
7.7 Der Mieter steht selbst ein für die ordnungsgemäße Verstauung und Lagerung seines Bootes.
Zugang und Nutzung. 10. Access and Use. Soweit Software als Bestandteil der Lösung geliefert wird, unterliegt sie folgenden Bedingungen: To the extent Software is provided as a part of the Solution, such Software is provided subject to the following terms:
Zugang und Nutzung. (1) Der Betreiber bietet das Aragon-Gäste-WLAN (HotSpot) nur für Mieter/Gäste des Hotel Aragon an. Es handelt sich nicht um einen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienst, sondern um ein internes WLAN für Gäste/Mieter des Hotel Aragon.
(2) Voraussetzung für die Nutzung des Gäste-W-Lans (HotSpot) ist, dass der Nutzer mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat, sowie die Anerkennung dieser WLAN-Nutzungsbedingungen. Sollte der Nutzer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, so ist eine Nutzung nur erlaubt, wenn der Xxxxxx der elterlichen Verantwortung für den Nutzer in die Nutzung von Aragon-Xxxx-WLan-Netz (HotSpot) einwilligt oder die Zustimmung erteilt hat.
(3) Voraussetzung für eine Nutzung ist, dass Sie die Geltung dieser Nutzungsbedingungen zu Beginn der Nutzung des Hotspots akzeptieren. Dies geschieht dadurch, dass Sie den Hotspot auf Ihrem Endgerät als WLAN-Netz nutzen.
(4) Es besteht kein Anspruch auf Nutzung des Hotspots. Dem Betreiber steht es frei, den Zugang zum Hotspot jederzeit ohne Angabe von Gründen einzuschränken oder einzustellen.
(5) Es gilt die jeweils aktuelle Fassung dieser Nutzungsbedingungen, die dem Nutzer bei der Anmeldung zum Hotspot abrufbar gemacht wird.
Zugang und Nutzung. Der Mieter hat täglich Zugang zur Stellfläche in der Zeit von 7.00 bis 22.00 Uhr. Angehörige des Mieters, die die eingebrachte Yacht betreten wollen, haben sich im Interesse aller Yachteigner auf Verlangen des Vermieters auszuweisen.
Zugang und Nutzung. 2.1. Wir stellen den Nutzern in den Räumlichkeiten einen Zugang zum Internet in Form eines WLAN-Hotspots zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung.
2.2. Die Bereitstellung des Hotspots richtet sich nach unserer technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Ein Anspruch der Nutzer auf eine Zugangsver- mittlung besteht nicht. Insbesondere gewährleisten wir nicht, dass der Hot- spot störungs- und unterbrechungsfrei genutzt werden kann und dass be- stimmte Dienste über den Hotspot genutzt werden können. Wir gewährleis- ten auch keine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit und/oder be- stimmte Mindestbandbreite noch eine bestimmte Art und Weise des Zu- gangs.