Common use of Gegenstand der Sonderbedingungen Clause in Contracts

Gegenstand der Sonderbedingungen. Durch die Online-Nutzung von DekaBank Depots über die Sparkasse/Landesbank kann jeder Depotinhaber, gesetzliche Vertreter und jeder Bevollmächtigte, sofern eine entsprechende Depotvollmacht erteilt ist, auf Informationen eines DekaBank Depots bei der DekaBank (nachfolgend „Depot“ genannt) zugreifen und je nach Umfang des durch die Sparkasse/Landesbank bereitgestellten Services auch Aufträge zum Depot erteilen. Zugelassen zur Online-Nutzung sind ausschließlich Depots mit Einzelverfügungsberechtigung. Gemeinsame Verfügungen mehrerer Personen sind nicht möglich. Die Freischaltung des Depots zur Online-Nutzung erfolgt – nach Anerkennung dieser Sonderbedingungen durch den Depotinhaber, gesetzlichen Vertreter oder Bevollmächtigten, sofern eine entsprechende Depotvollmacht erteilt ist (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt) – durch die DekaBank. Die Sonderbedingungen ergänzen die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DekaBank Depots" (nachfolgend „AGB“ genannt). Sofern die Sonderbedingungen keine abweichenden Regelungen enthalten, gelten die Regelungen der AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung ergänzend zu diesen Sonderbedingungen.

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Samples: www.sparkasse-hannover.de, www.sparkasse-mol.de, www.sparkasse-leipzig.de

Gegenstand der Sonderbedingungen. Durch die Online-Nutzung von DekaBank Depots über die Sparkasse/Sparkasse / Landesbank kann jeder Depotinhaber, gesetzliche Vertreter und jeder Bevollmächtigte, sofern eine entsprechende entspre- chende Depotvollmacht erteilt ist, auf Informationen eines DekaBank Depots bei der DekaBank (nachfolgend „Depot“ genannt) zugreifen und je nach Umfang des durch die Sparkasse/Sparkasse / Landesbank bereitgestellten Services auch Aufträge zum Depot erteilen. Zugelassen zur Online-Nutzung sind ausschließlich Depots mit EinzelverfügungsberechtigungEinzelverfügungsberechti- gung. Gemeinsame Verfügungen mehrerer Personen sind nicht möglich. Die Freischaltung Freischal- tung des Depots zur Online-Nutzung erfolgt – nach Anerkennung dieser Sonderbedingungen Sonderbedin- gungen durch den Depotinhaber, gesetzlichen Vertreter oder Bevollmächtigten, sofern eine entsprechende Depotvollmacht erteilt ist (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt) – durch die DekaBank. Die Sonderbedingungen ergänzen die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DekaBank Depots" (nachfolgend „AGB“ genannt). Sofern die Sonderbedingungen keine abweichenden abwei- chenden Regelungen enthalten, gelten die Regelungen der AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung ergänzend zu diesen Sonderbedingungen.

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