Gegenstand des Finanzanlagenvermittlungsvertrages. 5.1 Aufgrund des gemäß vorstehender Ziffer 4 abgeschlossenen Vermittlungsvertrages vermittelt kapilendo unter Einschaltung der kapilendo Funding über die Plattform (Teil-) Kreditforderungen, die einen Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung gewähren (im Folgenden „Vermögensanlage“) zwischen Unternehmen und Anlegern.
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