Gehaltsgruppen Musterklauseln

Gehaltsgruppen. Gehaltsgruppe 1 Gehaltsgruppe 2 Gehaltsgruppe 3 Gehaltsgruppe 4 und 4 a Gehaltsgruppe 5 und 5 a Gehaltsgruppe 6 und 6 a Gehaltsgruppe 7 und 7 a Gehaltsgruppe 8 Gehaltsgruppe 9 Gehaltsgruppe 10
Gehaltsgruppen. Für die Gruppeneinteilung gelten die Bestimmungen des § 5 Nr. 2 des Rahmentarifvertrages für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes in der jeweils geltenden Fassung.
Gehaltsgruppen. Gehaltsgruppe 1 Gehaltsgruppe 2 Gehaltsgruppe 3 Gehaltsgruppe 4 und 4 a Gehaltsgruppe 5 und 5 a Gehaltsgruppe 6 und 6 a Gehaltsgruppe 7 und 7 a Gehaltsgruppe 8 Gehaltsgruppe 9 Gehaltsgruppe 10 Protokollnotiz zum § 61 Vorbemerkungen Protokollnotiz zum § 62 (Lohntabellen A)
Gehaltsgruppen. Es werden die folgenden Gehaltsgruppen festgelegt, wobei die Richtbeispiele nicht abschließend sind: Angestellte, die einfache Tätigkeiten ausführen, die eine kurze Einarbeitungszeit und keine Berufsausbildung erfordern. Angestellte, die fachlich begrenzte Tätigkeiten nach Anleitung ausführen, für die - eine abgeschlossene Berufsausbildung oder - eine durch Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation erforderlich ist.
Gehaltsgruppen. Die Einreihung in die Gehaltsgruppen hat sich zu orientieren an der maßgeblich auszuübenden Tätig- keit und der mit dieser verbundenen Verantwortung, den Erfahrungen, Kenntnissen und Ausbildungen, die zur Ausübung der Tätigkeit gefordert bzw im Anforde- rungsprofil der Stellenbeschreibung beschrieben sind. Gehalts- gruppe T Tätigkeit und Aufgaben Beispiele von Tätigkeiten und Berufs- feldern
Gehaltsgruppen. 26 Gehalt § 27