Geheimhaltung, Informationssicherheit und Sicherheit in der Liefer- kette. 6.1. Der Lieferant verpflichtet sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihm durch die Geschäftsbeziehungen bekannt werden, als Geschäftsgeheimnisse zu behandeln. Unterlagen, Informationen, Muster, Vorlagen, Zeichnungen, Modelle, Matrizen, Schab- lonen, Werkzeuge und sonstige Fertigungsmittel, die der Lieferant aus dem Bereich von LEONI erhält, bleiben Eigentum von LEONI. Der Lieferant hat diese (inklusive gegebenenfalls angefertigter Kopien oder Aufzeichnun- gen) auf Aufforderung von LEONI unverzüglich, vollständig und in brauch- barem Zustand an LEONI zurückzugeben oder nachweislich zu vernichten. Soweit als „vertraulich“ gekennzeichnet oder aufgrund sonstiger Umstände als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar, hat der Lieferant sie auch über das Ende der Lieferbeziehung hinaus geheim zu halten und darf sie - soweit nicht zum Erreichen des Vertragszwecks geboten - ohne Zustimmung von LEONI weder aufzeichnen, noch verwenden oder an Dritte weitergeben. Dies gilt auch bei Arbeiten per Datenfernübertragung und für Erzeugnisse, die nach diesen Unterlagen hergestellt sind. Die ent- sprechenden Verpflichtungen hat der Lieferant auch auf seine Mitarbeiter, Beauftragten und Unterlieferanten zu übertragen. 6.2. Unterlagen, Informationen, Muster, Vorlagen, Zeichnungen, Modelle, Mat- rizen, Schablonen, Werkzeuge, sonstige Fertigungsmittel und vertrauliche Angaben, die dem Lieferanten von LEONI zur Verfügung gestellt oder von LEONI bezahlt wurden, dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von LEONI für Lieferungen an Dritte verwendet werden. 6.3. Der Lieferant hat angemessene Maßnahmen zur Informationssicherheit zu treffen, die mindestens den Anforderungen aus dem VDA ISA Katalog bzw. der ISO/IEC 27001 entsprechen. LEONI ist berechtigt, sich jederzeit von Umfang und Zustand dieser Sicherheitsmaßnahmen zu überzeugen, soweit nicht ein geeigneter Nachweis des Lieferanten (z.B. TISAX) vorliegt. 6.4. Der Lieferant stellt die Sicherheit der Lieferkette sicher und beachtet alle für diese geltenden Gesetze und Vorschriften. Der Lieferant muss auf Verlangen von LEONI (i) Nachweise durch Zertifikate oder Erklärungen erbringen (z. B. Sicherheitserklärung für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte, AEO/C-TPAT Zertifikat oder eines ähnlichen Programms), (ii) LEONI bei offiziellen Audits unterstützen und (iii) einen vergleichbaren Standard für seine Geschäftspartner sicherstellen. Darüber hinaus muss der Lieferant die AEO/C-TPAT Zertifikate, Sicherheitserklärungen oder Informationen im Falle eines Widerrufs von solchen Zertifikaten oder Erklärungen per E-Mail an LEONI unter xxxxx-xxxxxxxxxx@xxxxx.xxx zur Verfügung stellen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, General Terms and Conditions of Purchase, Allgemeine Einkaufsbedingungen
Geheimhaltung, Informationssicherheit und Sicherheit in der Liefer- kette. 6.1. Der Lieferant verpflichtet sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihm durch die Geschäftsbeziehungen bekannt werden, als Geschäftsgeheimnisse zu behandeln. Unterlagen, Informationen, Muster, Vorlagen, Zeichnungen, Modelle, Matrizen, Schab- lonen, Werkzeuge und sonstige Fertigungsmittel, die der Lieferant aus dem Bereich von LEONI erhält, bleiben Eigentum von LEONI. Der Lieferant hat diese (inklusive gegebenenfalls angefertigter Kopien oder Aufzeichnun- gen) auf Aufforderung von LEONI unverzüglich, vollständig und in brauch- barem Zustand an LEONI zurückzugeben oder nachweislich zu vernichten. Soweit als „vertraulich“ gekennzeichnet oder aufgrund sonstiger Umstände als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar, hat der Lieferant sie auch über das Ende der Lieferbeziehung hinaus geheim zu halten und darf sie - – soweit nicht zum Erreichen des Vertragszwecks geboten - – ohne Zustimmung von LEONI weder aufzeichnen, noch verwenden oder an Dritte weitergeben. Dies gilt auch bei Arbeiten per Datenfernübertragung und für Erzeugnisse, die nach diesen Unterlagen hergestellt sind. Die ent- sprechenden Verpflichtungen hat der Lieferant auch auf seine Mitarbeiter, Beauftragten und Unterlieferanten zu übertragen.
6.2. Unterlagen, Informationen, Muster, Vorlagen, Zeichnungen, Modelle, Mat- rizen, Schablonen, Werkzeuge, sonstige Fertigungsmittel und vertrauliche Angaben, die dem Lieferanten von LEONI zur Verfügung gestellt oder von LEONI bezahlt wurden, dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von LEONI für Lieferungen an Dritte verwendet werden.
6.3. Der Lieferant hat angemessene Maßnahmen zur Informationssicherheit zu treffen, die mindestens den Anforderungen aus dem VDA ISA Katalog bzw. der ISO/IEC 27001 entsprechen. LEONI ist berechtigt, sich jederzeit von Umfang und Zustand dieser Sicherheitsmaßnahmen zu überzeugen, soweit nicht ein geeigneter Nachweis des Lieferanten (z.B. TISAX) vorliegt.
6.4. Der Lieferant stellt die Sicherheit der Lieferkette sicher und beachtet alle für diese geltenden Gesetze und Vorschriften. Der Lieferant muss auf Verlangen von LEONI (i) Nachweise durch Zertifikate oder Erklärungen erbringen (z. B. Sicherheitserklärung für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte, AEO/C-TPAT Zertifikat oder eines ähnlichen Programms), (ii) LEONI bei offiziellen Audits unterstützen und (iii) einen vergleichbaren Standard für seine Geschäftspartner sicherstellen. Darüber hinaus muss der Lieferant die AEO/C-TPAT Zertifikate, Sicherheitserklärungen oder Informationen im Falle eines Widerrufs von solchen Zertifikaten oder Erklärungen per E-Mail an LEONI unter xxxxx-xxxxxxxxxx@xxxxx.xxx zur Verfügung stellen.
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