Geldwäscheprävention, Verhinderung der Terrorismusfinanzierung und Finanzsanktionen Musterklauseln

Geldwäscheprävention, Verhinderung der Terrorismusfinanzierung und Finanzsanktionen. (1) Zur Umsetzung rechtlicher Vorgaben aus dem Bereich der Geldwäscheprävention, der Verhinderung der Terrorismusfinanzierung oder Finanzsanktionen unterzieht CBF fortlaufend sämtliche Transaktionen ihrer Kunden einer EDV- gestützten Compliance-Prüfung, welche in begründeten Einzelfällen durch manuelle Prüfungsschritte nach pflichtgemäßem Ermessen der CBF ergänzt wird. Führt diese Prüfung zu Auffälligkeiten, wird CBF eine nach pflichtgemäßem Ermessen für erforderlich gehaltene weitere Aufklärung vornehmen. Sollte CBF weitere Maßnahmen, insbesondere ein Aussetzen der Ausführung der Transaktion gemäß Absatz 3 für erforderlich halten, wird sie dem Kunden - soweit das rechtlich zulässig ist - die Auffälligkeiten, die sie zur Aussetzung veranlasst haben, mitteilen und darlegen, warum sie die ergriffenen Maßnahmen für erforderlich gehalten hat.