Common use of GELTUNGSBEGINN UND -ENDE Clause in Contracts

GELTUNGSBEGINN UND -ENDE. Innerhalb des in Abschnitt I Punkt 3 festgesetzten Zeitraumes kann der/die ArbeitgeberIn den Beginn der Kurzarbeit später festsetzen oder die Kurzarbeit früher beenden. Er/Sie hat dies den PartnerInnen dieser Vereinbarung und dem Arbeitsmarktservice schriftlich unverzüglich anzuzeigen. Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bzw wenn während einer laufenden Förderzusage die Gewährung der Kurzarbeitsbeihilfe seitens des AMS beendet wird, endet die Kurzarbeit.

Appears in 4 contracts

Samples: Kurzarbeitsvereinbarung, Kurzarbeitsvereinbarung, Kurzarbeitsvereinbarung

GELTUNGSBEGINN UND -ENDE. Innerhalb des in Abschnitt I Punkt 3 festgesetzten Zeitraumes kann der/die ArbeitgeberIn den Beginn der Kurzarbeit später festsetzen oder die Kurzarbeit früher beenden. Er/Sie hat dies den PartnerInnen dieser Vereinbarung und dem Arbeitsmarktservice schriftlich unverzüglich anzuzeigen. Diese Mitteilung muss, von dem/der jeweiligen Vorsitzenden des Betriebsrates mitgefertigt sein. Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bzw wenn während einer laufenden Förderzusage die Gewährung der Kurzarbeitsbeihilfe seitens des AMS beendet wird, endet die Kurzarbeit.

Appears in 2 contracts

Samples: Kurzarbeitsvereinbarung, Kurzarbeitsvereinbarung

GELTUNGSBEGINN UND -ENDE. Innerhalb des in Abschnitt I Punkt 3 festgesetzten Zeitraumes kann der/die ArbeitgeberIn den Beginn der Kurzarbeit später festsetzen oder die Kurzarbeit früher beenden. Er/Sie hat dies den PartnerInnen dieser Vereinbarung und dem Arbeitsmarktservice schriftlich unverzüglich unver­züglich anzuzeigen. Diese Mitteilung muss, von dem/der jeweiligen Vorsitzenden des Betriebsrates mitgefertigt sein. Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bzw wenn während einer laufenden Förderzusage die Gewährung der Kurzarbeitsbeihilfe seitens des AMS beendet wird, endet die Kurzarbeit.

Appears in 2 contracts

Samples: Kurzarbeitsvereinbarung, Kurzarbeitsvereinbarung

GELTUNGSBEGINN UND -ENDE. Innerhalb des in Abschnitt I Punkt 3 festgesetzten Zeitraumes kann der/die ArbeitgeberIn den Beginn der Kurzarbeit später festsetzen oder die Kurzarbeit früher beenden. Er/Sie hat dies den PartnerInnen dieser Vereinbarung und dem Arbeitsmarktservice schriftlich unverzüglich anzuzeigen. Diese Mitteilung muss von dem/der jeweiligen Vorsitzenden des Betriebsrates mitgefertigt sein. Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bzw wenn während einer laufenden Förderzusage die Gewährung der Kurzarbeitsbeihilfe seitens des AMS beendet wird, endet die Kurzarbeit.

Appears in 2 contracts

Samples: Kurzarbeitsvereinbarung, Kurzarbeitsvereinbarung

GELTUNGSBEGINN UND -ENDE. Innerhalb des in Abschnitt I Punkt 3 festgesetzten Zeitraumes kann der/die ArbeitgeberIn den Beginn der Kurzarbeit später festsetzen oder die Kurzarbeit früher beenden. Er/Sie hat dies den PartnerInnen dieser Vereinbarung und dem Arbeitsmarktservice schriftlich unverzüglich unver- züglich anzuzeigen. Diese Mitteilung muss, von dem/der jeweiligen Vorsitzenden des Betriebsrates mitgefertigt sein. Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bzw wenn während einer laufenden Förderzusage die Gewährung der Kurzarbeitsbeihilfe seitens des AMS beendet wird, endet die Kurzarbeit.

Appears in 2 contracts

Samples: Sozialpartnervereinbarung, Kurzarbeitsvereinbarung

GELTUNGSBEGINN UND -ENDE. Innerhalb des in Abschnitt I Punkt 3 festgesetzten Zeitraumes kann der/die ArbeitgeberIn den Beginn der Kurzarbeit später festsetzen oder die Kurzarbeit früher beenden. Er/Sie hat dies den PartnerInnen dieser Vereinbarung und dem Arbeitsmarktservice schriftlich unverzüglich unver­züglich anzuzeigen. Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bzw wenn während einer laufenden Förderzusage die Gewährung der Kurzarbeitsbeihilfe seitens des AMS beendet wird, endet die Kurzarbeit.

Appears in 2 contracts

Samples: Kurzarbeitsvereinbarung, Kurzarbeitsvereinbarung

GELTUNGSBEGINN UND -ENDE. Innerhalb des in Abschnitt I Punkt 3 festgesetzten Zeitraumes kann der/die ArbeitgeberIn den Beginn der Kurzarbeit später festsetzen oder die Kurzarbeit früher beenden. Er/Sie hat dies den PartnerInnen dieser Vereinbarung und dem Arbeitsmarktservice schriftlich unverzüglich unver- züglich anzuzeigen. Diese Mitteilung muss, von dem/der jeweiligen Vorsitzenden des Be- triebsrates mitgefertigt sein. Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bzw wenn während einer laufenden Förderzusage die Gewährung der Kurzarbeitsbeihilfe seitens des AMS beendet wird, endet die Kurzarbeit.

Appears in 1 contract

Samples: Kurzarbeitsvereinbarung

GELTUNGSBEGINN UND -ENDE. Innerhalb des in Abschnitt I Punkt 3 festgesetzten Zeitraumes kann der/die ArbeitgeberIn den Beginn der Kurzarbeit später festsetzen oder die Kurzarbeit früher beenden. Er/Sie hat dies den PartnerInnen dieser Vereinbarung und dem Arbeitsmarktservice schriftlich unverzüglich unver- züglich anzuzeigen. Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bzw wenn während einer laufenden Förderzusage die Gewährung der Kurzarbeitsbeihilfe seitens des AMS beendet wird, endet die Kurzarbeit.

Appears in 1 contract

Samples: Sozialpartnervereinbarung