Gemeinde Musterklauseln

Gemeinde. Gemeinde Gemeinde Gemeinde Bechenheim, Bechenheim *6830 Becherbach (Pfalz), Becherbach bei Kirn, Bechtolsheim, Bechtolsheim *6820 Beerfelden, Beerfelden 4401 Bensheim, Bensheim *4510 Berghausen, Berghausen *7401 Bermersheim v.d. Höhe, Beselich Bessenbach Biblis, Biblis *4701 Bickenbach, Bickenbach 0000 Xxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx *6820 Biebelsheim, Biebelsheim *6901 Biebergemünd Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxx, Biebesheim 0000 Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxx 0000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxx *7201 Bingen am Rhein, Birkenau, Birkenau *4850 Xxxxxxxx, Xxxxxxxx 3240 Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxx 0000 Bischofsheim (GG), Bischofsheim 0000 Xxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx *9310 Bockenau, Bockenau *6940 Bodenheim, Bodenheim *6860 Boos (Nahe), Boos (Nahe) *6940 Borken Bornheim, Bornheim (Alzey) *6830 Brachttal Braunfels, Braunfels 5301 Xxxxxxxxxxx, Braunweiler *6920 Brauweiler, Brauweiler *6940 Brechen Xxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx 0000 Xxxxxxxxxxx x.Xxxxxx, Breitenheim, Breitenheim *6940 Breitscheid, Breitscheid 5437 Breitscheid (Hunsrück), Brensbach Xxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx (Xxxx) *6970 Breuberg Xxxxxxxxxxx Bruchköbel, Bruchköbel 0000 Bubenheim, Bubenheim *6877 Buch, Buch *7501 Budenheim, Budenheim *6865 Büdingen, Büdingen 2710 Xxxxxxxx, Xxxxxxxx 0000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxx *0000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxx *8120 Sortiert nach Gemeinden
Gemeinde. Gemeinde G Gemeinde Gemeinde Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxx *8950 Friedrichsdorf, Xxxxxxxxxxxxxx 0000 Xxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx *6801 Fronhausen, Fronhausen 0000 Xxxxx Fürfeld, Fürfeld *6920 Fürth (Odw), Fürth *4540 Gabsheim, Gabsheim *6850 Gau-Algesheim, Gau-Algesheim *6877 Gau-Bickelheim, Gau-Bickelheim *6830 Xxx-Xxxxxxxxxxxx, Xxx-Xxxxxxxxxx, Gau-Odernheim, Gau-Odernheim *6820 Xxx-Xxxxxxxx, Xxx-Xxxxxxxx *6830 Xxxxxxx, Xxxxxxx *6840 Gedern, Gedern 2401 Geisa (Thüringen) Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxx *0000 Geisenheim, Geisenheim 6310 Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxx 0000 Gemünden (Felda) Gemünden (Wohra), Gensingen, Gensingen *6901 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxx 0000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxx 0000 Xxxxxx Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxx *8301 Ginshm.-Gustavsburg Gladenbach, Gladenbach 0000 Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxx 0000 Xxxxxxxxx, Glattbach *9130 Glauburg Goldbach, Goldbach *9140 Gorxheimertal Grasellenbach, Grasellenbach *4870 Grävenwiesbach, Xxxxxxxx, Xxxxxxxx 0000 Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxx 0000 Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxx 0000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxx 4055 Grolsheim, Grolsheim *6901 Xxxx-Xxxxxxxx, Sortiert nach Gemeinden Gemeinde Gemeinde H Gemeinde Gemeinde Großenlüder, Großenlüder 2109 Xxxx-Xxxxx, Xxxx-Xxxxx 0000 Xxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx *0000 Xxxxxxxxxxxxxxx, Großkrotzenburg 3073 Großostheim, Großostheim *9160 Groß-Rohrheim, Groß-Rohrheim *4750 Groß-Umstadt, Groß-Umstadt 4101 Xxxxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxx *9560 Groß-Zimmern, Groß-Zimmern 0000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxx 0000 Xxxxxxx Guldental, Guldental *6970 Gumbsheim, Gumbsheim *6830 Guntersblum, Guntersblum *6801 Gutenberg (Kr KH), Hackenheim, Hackenheim *6920 Hadamar, Hadamar 6040 Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxx *6940 Xxxxxxxx, Xxxxxxxx *6801 Haibach, Haibach *9140 Haiger, Haiger 5847 Haina (Kloster), Haina (Kloster) *8201 Hainburg Hallgarten (Pfalz), Hammersbach Xxxxx, Hanau 0000 Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxx *6920 Xxxxxxxx (Xx), Xxxxxxxx (Xx) *0000 Xxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx x.X., Xxxxxxxx (Xxxx), Xxxxxxxx (Xxxx) *8001 Hauneck Haunetal Xxxxxx, Xxxxxx *9510 Heidenrod Xxxxxxxxxx (Xxxxx) Heigenbrücken, Heigenbrücken *9340 Heimbuchenthal, Heimweiler, Heimweiler *6940 Xxxxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxx *9340 Heinzenberg (bei Kirn) Hemsbach, Hemsbach *4830 Hennweiler, Hennweiler *6940 Heppenheim (Bergstr.), Herborn, Herborn 5701 Herbstein, Herbstein 1040 Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxx *6920 Heringen Xxxxxxxxx Sortiert nach Gemeinden
Gemeinde. Beschluss des Gemeinderates: 03.09.2002 Nachtrag Ziff. 2.6 28.10.2003 Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung: 18.10.2002 Nachtrag Ziff. 2.6 16.12.2003 Referendumsfrist: 19.11.2002 Nachtrag Ziff. 2.6 15.01.2004 Namens des Gemeinderates: Der Gemeindepräsident: X. Xxxxxxx Der Gemeindeverwalter: X. Xxxxxxxxx
Gemeinde. (Unterschrift Bürgermeister) Weibern Gaspoltshofen Bachmanning Aichkirchen
Gemeinde. Kanton/Bezirk/Land ⮚ Erforderliche Beilagen: Vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Grundbuchanmeldung (bei Grundstücken in der Schweiz) oder notarielle Bescheinigung über die Eigentumsverhältnisse (bei Grundstücken im Ausland)

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.